(ots) - Tenure-Track-Programm notwendiger nächster Schritt
zur Stärkung des wissenschaftlichen Nachwuchses
Am heutigen Donnerstag verabschiedet der Deutsche Bundestag in
2./3. Lesung die Novelle des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes.
Hierzu erklären der bildungs- und forschungspolitische Sprecher der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Albert Rupprecht, und die zuständige
Berichterstatterin, Alexandra Dinges-Dierig:
Albert Rupprecht: "In den vergangenen zehn Jahren ist eine Fülle
neuer Stellen in der Wissenschaft entstanden - nicht zuletzt dank des
enormen finanziellen Engagements des Bundes unter Führung der Union
etwa im Rahmen des Hochschulpaktes, der Exzellenzinitiative oder des
Paktes für Forschung und Innovation. Allein an den Hochschulen konnte
die Zahl der Stellen im Bereich des wissenschaftlichen Personals von
rund 240.200 im Jahr 2005 auf über 381.200 in 2014 erhöht werden.
Dies entspricht einer Steigerung von rund 60 Prozent.
Mehr als die Hälfte der jungen Wissenschaftlerinnen und
Wissenschaftler sind bei ihrem ersten Vertrag allerdings kürzer als
ein Jahr angestellt. Das ist nicht akzeptabel. Mit der Novelle des
Wissenschaftszeitvertragsgesetzes sorgen wir deshalb dafür, die
Arbeitsverhältnisse in der Wissenschaft deutlich zu verbessern:
Unsachgemäßen Kurzbefristungen von Nachwuchswissenschaftlern schieben
wir künftig einen Riegel vor. Gleichzeitig schütten wir mit der
Reform des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes aber nicht das Kind mit
dem Bade aus: Mit der Novelle ist uns eine Reform mit Augenmaß
gelungen, die einerseits die berechtigten Interessen der Menschen in
befristeten Arbeitsverhältnissen in der Wissenschaft berücksichtigt,
andererseits aber im Gegensatz zu den Vorstellungen der
Oppositionsfraktionen Hochschulen und Forschungseinrichtungen nicht
in ein Korsett zwingt. Denn unser Wissenschaftssystem muss atmen
können, personelle Fluktuation ermöglichen und damit auch
nachfolgenden Generationen von Nachwuchswissenschaftlern Chancen
eröffnen."
Alexandra Dinges-Dierig: "Wissenschaft braucht Flexibilität, aber
Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler brauchen auch ein gewisses
Maß an Sicherheit bei der persönlichen Lebensplanung. Dem tragen wir
Rechnung, indem wir zukünftig die Vertragsdauer an das
Qualifizierungsziel oder die Laufzeit des Drittmittelprojektes
koppeln. Kürzere Laufzeiten werden aber möglich bleiben, denn sie
können oft im Sinne der Beschäftigten sein. Kein Gesetz kann die
Vielfalt individueller Lebenswege und -pläne abbilden. Aus diesem
Grunde haben wir mit einem Änderungsantrag auch dafür gesorgt, dass
Studierende künftig sechs Jahre befristet beschäftigt werden können,
ohne dass dies auf den Höchstbefristungsrahmen angerechnet wird. Auch
die Studienwege sind heute vielfältiger geworden, dem wäre die zuvor
vorgesehene Höchstdauer von vier Jahren nicht gerecht geworden.
Bei alldem ist klar, dass die Novellierung des
Wissenschaftszeitvertragsgesetzes nur Teil eines Gesamtkonzepts zur
Stärkung des wissenschaftlichen Nachwuchses sein kann. Als nächster
Schritt muss deshalb die Auflage eines Bund-Länder-Programms zur
Förderung von Tenure-Track-Professuren (Bewährungsstellen vor einer
festen Professur) an Universitäten folgen. Nur so können wir
strukturelle Verbesserungen anschieben, systematisch transparentere
und zuverlässigere Karrierewege für die besten Köpfe in Deutschland
schaffen und dadurch die internationale Attraktivität des deutschen
Wissenschaftssystems weiter stärken."
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