(ots) - Der vom Bundeskabinett am 16. Dezember 2015
verabschiedete Entwurf zum Tabakerzeugnisgesetz, welcher eine
Vielzahl von Maßnahmen hinsichtlich der Verpackungsgestaltungen
vorsieht, muss zum 20. Mai 2016 umgesetzt werden. Für die
mittelständische und teils familiengeführte Tabakwirtschaft ist dies
eine nicht schaffbare Hürde. Sie benötigt für die
Produktionsumstellung eine Vorlaufzeit von bis zu 18 Monaten. In nur
knapp 5 Monaten können nicht 3.000 Marken in unterschiedlichen
Verpackungsformen u.a. an die neuen Warnhinweise angepasst werden.
Verpackungsmaschinen sind nicht wie Unterhaltungselektronik im
Onlineshop innerhalb weniger Tage lieferbar, sondern müssen aufwendig
angepasst werden. Die mittelständische Tabakwirtschaft in Deutschland
und deren Produktvielfalt wird durch die massiv verspätete Umsetzung
der Richtlinie des Bundeslandwirtschaftsministeriums existentiell
bedroht.
"Wie eine Produktionsumstellung innerhalb von 5 Monaten erreicht
werden kann, bleibt der Branche ein Rätsel." so Bodo Mehrlein,
Geschäftsführer des Bundesverbandes der Zigarrenindustrie, denn das
technische Gutachten der HTWK Leipzig bestätigt, dass für die
Produktionsumstellung zwischen 15 und 18 Monate erforderlich sind.
"Als globaler Konzern, finanzstark und mit kleinem Portfolio, mag man
daran glauben, immer noch fristgerecht umstellen zu können. Für die
stark mittelständisch geprägte Tabakwirtschaft ist dies faktisch
nicht möglich" so Michael von Foerster, Hauptgeschäftsführer des
Verbandes der deutschen Rauchtabakindustrie.
"Mit einer unrealistischen Anpassungsfrist der Produktion leistet
die Politik deshalb Vorschub für einen erheblichen
Wettbewerbsnachteil zulasten der mittelständischen Tabakindustrie -
und nimmt eine weitere Schwächung des deutschen Mittelstandes
insgesamt in Kauf", muss von Foerster feststellen.
Mehrlein fordert daher vehement, dass "die Bundesregierung,
aufgrund der verspäteten Rechtsetzung, in der Pflicht stehe, die
Frist für die Umstellung für die Unternehmen der Zigarren- und
Rauchtabakindustrie zwischen 15 bis 18 Monate zu verschieben.
Gleichzeitig muss ein unbefristeter Abverkauf für diese
Nischenprodukte gelten, da sonst in etwa die Hälfte der Waren
vernichtet werden muss".
Ãœber den BdZ:
Der BdZ ist der Zusammenschluss der überwiegend mittelständisch
strukturierten Hersteller und Importeure von Zigarren und Zigarillos.
Weitere Informationen finden Sie unter www.zigarren-verband.de
Ãœber den VdR:
Der VdR ist der Zusammenschluss der überwiegend mittelständischen
Hersteller und Importeure von Feinschnitt, Pfeifentabak, Kau- und
Schnupftabak sowie Zigarren und Zigarillos. Näheres unter
http://www.verband-rauchtabak.de/politik-aktuell/
Pressekontakt:
Kontakt BdZ:
Bodo Mehrlein (GF), Gotenstr. 27, 53175 Bonn, Telefon: +49 228
364026, E-Mail: mehrlein(at)zigarren-verband.de
Kontakt VdR:
Hauptgeschäftsführer Michael von Foerster, Telefon: +49 (30)
20965650, E-Mail: michael.vonfoerster(at)verband-rauchtabak.de