(ots) - Als ein Papier der Selbstverständlichkeiten
bezeichnet der Präsident des bpa Arbeitgeberverbandes, Rainer
Brüderle, die gestern von der niedersächsischen Sozialministerin
Cornelia Rundt, der AOK Niedersachsen und der niedersächsischen
Landesvertretung des Verbandes der Ersatzkassen (vdek),
unterzeichneten 'Gemeinsamen Erklärung zum Einkommen der
Pflegekräfte'. "Eine Ministerin, die bereits bestehende gesetzliche
Pflichten der Kassen nochmals schriftlich mit ihnen vereinbaren muss,
agiert rat- und hilflos. Sie wirft damit Nebelkerzen, um von ihrer
eigenen Tatenlosigkeit abzulenken", so Brüderle.
In der Erklärung vereinbaren die Unterzeichner, dass die
Pflegekassen bereit sind, ein bestehendes Gesetz umzusetzen und
Tariflöhne in Pflegeeinrichtungen bei den kommenden
Pflegesatzverhandlungen zu berücksichtigen. "Hier versucht man, der
Öffentlichkeit Sand in die Augen zu streuen. Das ist vergleichbar mit
einem Temposünder, der mit der Verkehrsbehörde schriftlich
vereinbart, sich künftig an die Straßenverkehrsordnung zu halten", so
Bernd Meurer, Vize-Präsident des bpa Arbeitgeberverbandes. "Denn
erstens zahlen die Pflegekassen ohnehin stets maximal die gesetzlich
gedeckelten Beträge, weshalb nicht sie für das Vergütungs- und damit
Lohnniveau entscheidend sind, sondern die 'Restkostenfinanzierer'.
Das sind die örtlichen Sozialhilfeträger, die auf Landesebene von den
Kommunalen Spitzenverbänden vertreten werden. Man fragt sich schon,
weshalb sind sie nicht an der Vereinbarung beteiligt, obwohl doch das
Land auf diese unmittelbaren Einfluss hat? Bedeutet das im
Umkehrschluss, dass die Sozialhilfeträger in Niedersachsen eine
adäquate Vergütung der Pflegeeinrichtungen weiterhin ablehnen?",
machte Meurer deutlich.
"Zweitens ist das, was in der Vereinbarung geregelt sein soll,
bereits seit Jahren geltendes Recht. § 84 SGB XI verlangt zwingend
die Berücksichtigung von Tarifgehältern bei den
Pflegevergütungsverhandlungen. In Wirklichkeit wird diese Vorschrift
jedoch von den unterzeichnenden Kostenträgern seit langem dazu
missbraucht, die Kosten der Einrichtungen bis ins kleinste Detail zu
kontrollieren und deren Notwendigkeit pauschal anzuzweifeln. Diese
Praxis geht sogar noch über das Selbstkostendeckungsprinzip hinaus,
denn sie hat gleichzeitig zum Ziel, die Kosten zu deckeln. Wagnis und
Gewinn der Träger bleiben vollständig unberücksichtigt", ergänzte
Rainer Brüderle.
"Bei all diesen Fragen wird deutlich, dass die gestrige Erklärung
nur dazu gedacht ist, weiter auf die Tarifpartner im Tarifausschuss
Einfluss zu nehmen und mit Biegen und Brechen einen Tarifvertrag über
die Ausbildungsbedingungen in der Altenpflege Niedersachsen gegen
geltendes Recht für allgemeinverbindlich erklären zu lassen", so
Bernd Meurer.
Der bpa Arbeitgeberverband geht nach wie vor davon aus, dass sich
die Mitglieder des niedersächsischen Tarifausschusses an Recht und
Gesetz halten werden und sich nicht von dieser erneuten Einflussnahme
beeindrucken lassen. "Statt zu versuchen, die Tarifautonomie zu
untegraben, fordern wir von Frau Ministerin Rundt, endlich die seit
langem notwendige Initiative zur Anhebung der Pflegepersonalschlüssel
zu starten und damit für bessere Arbeitsbedingungen in der Pflege zu
sorgen. Hierzu hat sie als Teil der Pflegeselbstverwaltung alle
Möglichkeiten bisher ungenutzt gelassen", so Brüderle abschließend.
Pressekontakt:
Für Rückfragen: Dr. Florian Bauckhage-Hoffer, Tel.: 030 / 20075593-20