(ots) - Der dbb beamtenbund und tarifunion hat die
Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Frage der
verfassungsmäßigen Untergrenze amtsangemessener Alimentation am 18.
Dezember 2015 in Berlin begrüßt. Dazu Hans-Ulrich Benra,
stellvertretender dbb Bundesvorsitzender und Fachvorstand
Beamtenpolitik: "Die Zeiten willkürlicher Besoldungsentscheidungen
sind vorbei. Für die Gesetzgeber gelten jetzt klare Maßstäbe."
Erwartungsgemäß habe das Gericht damit seine bereits in der
Ent-scheidung am 5. Mai 2015 zur Richterbesoldung aufgestellten
Kriterien bestätigt und bezogen auf die Besonderheiten der
A-Besoldung moderat weiterentwickelt, erläutert Benra: "Der Umstand,
dass diese Maßstäbe künftig bei Besoldungsanpassungen in Bund und
Ländern gleichermaßen gelten, grenzt den Gestaltungsspielraum der
Besoldungsgesetzgeber nach unten verbindlich ein. Gleichwohl erwartet
der dbb, dass sich die Parlamente bei künftigen Anpassungen nicht
vorrangig an dieser Untergrenze orientieren." Die Arbeitsbelastung
der Kolleginnen und Kollegen sei nicht erst seit der Flüchtlingskrise
enorm gestiegen. Zudem stehe der öffentliche Dienst vor großen
Problemen bei der Nachwuchsgewinnung. Benra: "Wir benötigen überall
in Deutschland eine attraktive und wettbewerbsfähige Besoldung zur
Motivation unserer Beamtinnen und Beamten und für die künftige
Gewinnung geeigneter Fachkräfte. Die öffentlichen Aufgaben sollen ja
auch in Zukunft bestmöglich erfüllt werden."
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dbb - beamtenbund und tarifunion
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