(ots) - Nachdem in den letzten Jahren der
Täter-Opfer-Ausgleich in Baden-Württemberg sukzessive ausgebaut und
als feste Größe in der justiznahen Sozialarbeit landesweit etabliert
werden konnte, verzeichnet die NEUSTART gGmbH für 2015 einen Rückgang
der Auftragszahlen um über 15 Prozent (2014: 1.800 Aufträge; 2015:
circa 1.500 Aufträge). "Diese Entwicklung ist umso bedauerlicher, als
die kriminalitätspräventive Wirkung des TOA außer Frage steht.
Obgleich wir viel unternommen haben, um die Staatsanwaltschaften von
den Vorzügen des außergerichtlichen Tatausgleichs zu überzeugen, sind
die Effekte eher gering", erklärt Christian Ricken, Geschäftsführer
für Sozialarbeit der NEUSTART gGmbH. Bundesweit ist die Entwicklung
nahezu analog.
Potential des Täter-Opfer-Ausgleichs bleibt ungenützt
Gerd Delattre, Leiter des TOA-Servicebüros mit Sitz in Köln, teilt
Rickens Überzeugung, dass das große Potential des TOA in der Justiz
kaum genützt wird: "Der TOA kommt nach wie vor eher bei
Bagatelldelikten zum Einsatz und das, obgleich er prinzipiell auch
bei schweren Straftaten durchgeführt werden kann. Sofern Opfer resp.
Geschädigte eine Mediation wünschen, sollte dem auch nachgekommen
werden. Oft sind die Opfer von Straftaten jedoch nicht über die
Möglichkeiten, die der TOA bietet, informiert", verweist Delattre auf
eines der zentralen Probleme im Kontext des TOA. "Das soeben
beschlossene 3. Opferrechtsreformgesetz stärkt die Informationsrechte
der Betroffenen von Straftaten erheblich. Dem muss nun Rechnung
getragen werden", betont Delattre.
Opfer, Beschuldigte und Gesellschaft profitieren von einer
außergerichtlichen Einigung
Die Geschädigten empfinden es meist als Befreiung, die Täter
persönlich mit den negativen Konsequenzen ihrer Vergehen zu
konfrontieren. "Opfer von Straftaten, die nicht nur Recht, sondern
Gehör für ihre emotionalen Verletzungen erhalten wollen, profitieren
erheblich von einem Mediationsgespräch. Wo sonst fänden sie bessere
Konditionen, das zu artikulieren, was sie durch eine Straftat
erlitten haben?", so Delattre. Wiedergutmachung besitzt jedoch auch
materielle Aspekte, "die im TOA definiert und in einer Einigung
festgeschrieben werden können", erläutert Volkmar Körner,
wirtschaftlicher Geschäftsführer der NEUSTART gGmbH, einen der
weiteren Vorzüge des TOA. "Wenn sich beide Parteien auf einen Konsens
verständigen, ist auch der Gesellschaft gedient. Die nachhaltige
Bereinigung eines Konflikts ist, wie wissenschaftliche Untersuchungen
belegen, ungleich wirkungsmächtiger als ein Gerichtsurteil und damit
verbundene Sanktionen", so Körner. "Neuerliche Straftaten und daraus
resultierende Folgeschäden können damit oft verhindert werden",
bestätigt Delattre, der sich explizit dafür verwendet, dem TOA in der
Justiz eine weit größere Rolle zuzuschreiben, als er aktuell besitzt.
Sonst, so befürchtet Delattre, "wird der TOA zu einem Epiphänomen der
Justiz marginalisiert".
Pressekontakt:
Für die NEUSTART gGmbH:
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Pressesprecher
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michael.haas(at)neustart.org
Für das TOA-Servicebüro:
Gerd Delattre
Leiter
Servicebüro für Täter-Opfer-Ausgleich und Konfliktschlichtung
Aachener Straße 1064, 50858 Köln
TEL 0221 | 94 86 51-22
gd(at)toa-servicebüro.de