(ots) - Berlin, 22.12.2015 - Die Bundesärztekammer hat
Hinweise und Erläuterungen zur Fernbehandlung (§ 7 Absatz 4 der
Musterberufsordnung für die in Deutschland tätigen Ärztinnen und
Ärzte - MBO-Ä) veröffentlicht. Vor dem Hintergrund eines zunehmenden
Einsatzes telemedizinischer Methoden in der Patientenversorgung wird
in dem Papier der Passus zur Fernbehandlung detailliert erläutert und
ausgelegt. "Ärztinnen und Ärzte können sich hier informieren, welche
telemedizinischen Versorgungsmodelle mit der aktuellen Berufsordnung
für Ärzte vereinbar sind" so Dr. Franz Bartmann, Vorsitzender der
Projektgruppe der Bundesärztekammer, die die Erläuterungen gemeinsam
mit Juristen und Telemedizin-Experten erarbeitet hat. "Die Hinweise
und Erläuterungen zeigen, dass ein sehr weites Spektrum
telemedizinischer Versorgung mit unserer Berufsordnung vereinbar
ist." In der Veröffentlichung werden die Voraussetzungen des § 7
Absatz 4 MBO-Ä und der Regelungszweck erläutert sowie die Auslegung
der Norm anhand telemedizinischer Versorgungsmodelle dargestellt. Die
Modelle wurden von der Arbeitsgruppe Telemedizin der
Bundesärztekammer erarbeitet und beschreiben schematisch
unterschiedliche Gruppen telemedizinischer Methoden in der
Patientenversorgung. Das Dokument bietet einen Überblick über die
rechtlich zulässigen und unzulässigen Beratungs- und
Behandlungsmöglichkeiten nach § 7 Absatz 4 MBO-Ä. Die Hinweise und
Erläuterungen sind auf § 7 Absatz 4 MBO-Ä fokussiert. Deshalb wird
auf die weiteren Pflichten aus der Berufsordnung und dem
Behandlungsvertrag, beispielsweise die Sorgfaltspflichten, nicht
gesondert eingegangen. Diese sind auch bei telemedizinischen
Verfahren zu beachten. Abgestimmt wurden die Hinweise und
Erläuterungen mit dem für die Auslegung der (Muster-)Berufsordnung
zuständigen Ausschuss in der Bundesärztekammer. "Die Erläuterungen
schaffen für Ärztinnen und Ärzte in dem sehr dynamischen
Entwicklungsfeld der Telemedizin Klarheit, welchen rechtlichen Rahmen
die Berufsordnung vorgibt", so Dr. Udo Wolter, Vorsitzender des
Ausschusses Berufsordnung. Die Hinweise und Erläuterungen können Sie
auf der Homepage der Bundesärztekammer unter dem nachfolgenden Link
abrufen: http://tinyurl.com/h27vulp
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