Die Grenze zwischen Privatverkäufer und Händlern ist sehr schmal
(PresseBox) - Einige Verbraucher bekommen zu Weihnachten Geschenke, die nicht ganz den eigenen Geschmack treffen. Um diese Sachen wieder loszuwerden, können die Geschenke online weiterverkauft werden. Denn schon durch ein paar Klicks lassen sich Möbel, Handys, Toaster und vieles mehr im Netz verkaufen oder kaufen. Internetauktionshäuser und Kleinanzeigenportale bringen die Vorzüge eines Flohmarktes und den Komfort des Online-Shoppings zusammen. Jedoch gibt es hier einiges zu beachten, denn nicht immer sind Online-Einkäufe schnell und unkompliziert abgewickelt. Daniel Rottinger vom Onlinemagazin teltarif.de weiß: "Verbraucher, die beim Kauf oder Verkauf über Auktionshäuser im Internet nicht aufpassen, könnten schnell ihr Geld los sein und ohne Ware da stehen."
Bei Online-Auktionen sollten sich die Interessenten am besten schon vorher über das gewünschte Produkt informieren: So ist es ratsam den aktuellen Marktwert der Ware zu ermitteln. Außerdem sollten sich die Nutzer ein Preislimit setzen, damit es im Kaufrausch nicht zu teuer wird. "Vorsicht bei Angeboten mit Sofortkauf-Option. Sie sind nur selten die günstigste Lösung", warnt Rottinger. Sind sich die Verbraucher nicht sicher, ob ein Verkäufer seriös ist, können deren Bewertungen auf den Handelsplattformen ein guter Indikator sein. Aber auch die Verkäufer müssen einiges beachten. So machen sich Verbraucher, die den Preis ihres Produktes durch Scheingebote in die Höhe treiben, strafbar. Zudem ist die Grenze zwischen Privatverkäufern und Händlern sehr schmal: Verkaufen die Nutzer in kurzer Zeit viele Artikel, kann das die Aufmerksamkeit der Steuerfahndung erregen. "Grundsätzlich gilt bei Privatkäufen: Gekauft ist gekauft, das gilt ebenfalls für Auktionen. Hier erhält der Höchstbietende den Zuschlag für das Produkt", erklärt Rottinger.
Auch bei der Bezahlung gibt es einiges zu beachten: Zahlungen per Kreditkarte oder Bankeinzug sollten immer über eine verschlüsselte https-Verbindung erfolgen. Ob die Verbindung verschlüsselt ist, zeigt das Vorhängeschloss-Symbol in der Adresszeile des Browsers an. Vorkasse ist nur bei bekannten Händlern angeraten, falls sich der Verkäufer als Betrüger oder die Ware als mangelhaft herausstellt, gibt es kaum Chancen auf Schadensersatz. Stattdessen können entsprechende Zahlungsdienstleister wie PayPal oder das gerade startende PayDirekt System der deutschen Banken genutzt werden. Diese Dienstleister übernehmen bei Streitfällen häufig eine Vermittlerrolle. "Bargeld sollte in keinem Fall per Post versendet werden. Am sichersten ist die Bezahlung per Rechnung oder in bar - dann kann beim Schnäppchen jagen eigentlich nichts schief gehen", so Rottinger abschließend.
Weitere Einzelheiten unter: http://www.teltarif.de/internet/sicherheit/online-shopping.html