(PresseBox) - Abmahnungen können für Online-Händler nach wie vor eine Existenzbedrohung darstellen ? das zeigt das Ergebnis der aktuellen Trusted Shops-Studie ?Abmahnungen im Online-Handel 2015?. Fehler und Missverständnisse können von Shopbetreibern leicht vermieden werden, damit es erst gar nicht zu Abmahnungen kommt. Dr. Carsten Föhlisch, Rechtsexperte bei Trusted Shops, gibt einen Überblick über die besten Tipps des Jahres und wie Abmahnungen vorgebeugt werden kann.
1. Link-Disclaimer im Impressum
Dr. Carsten Föhlisch: Immer wieder ergänzen Webseitenbetreiber ihr Impressum um sogenannte ?Disclaimer? für gesetzte Verlinkungen auf ihrer Seite. Diese sollen dazu dienen, sich vom Inhalt verlinkter Seiten zu distanzieren und eine Haftung auszuschließen. Darum ist es nicht sinnvoll, einen solchen Link-Disclaimer in der Anbieterkennzeichnung zu ergänzen.
2. Lieferzeitangaben
Dr. Carsten Föhlisch: Die Angabe von Lieferzeiten stellt Shopbetreiber stets vor große Herausforderungen. Was ist hier zulässig? Welche Formulierungen sollten Online-Händler vermeiden? Hier gibt es einen kurzen Überblick über die Rechtsprechung und die größten Fallstricke bei der Angabe von Lieferzeiten.
3. Zahlungsmittel und Gebühren
Dr. Carsten Föhlisch: Seit der Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie am 13.06.2014 dürfen nur dann Gebühren für Zahlungsmittel erhoben werden, wenn eine gängige und zumutbare Zahlungsart ohne Gebühren angeboten wird. Wenn also bei keinem Zahlungsmittel Gebühren erhoben werden, muss bei der Auswahl der angebotenen Zahlungsmittel nichts weiter beachtet werden. Sobald jedoch Gebühren erhoben werden, muss mindestens eine kostenlose, zumutbare und gängige Zahlungsart angeboten werden. Mehr dazu: hier.
4. Werbung mit Preisvergleichen
Dr. Carsten Föhlisch: Preisvergleiche stellen eine beliebte Verkaufsförderungsmaßnahme dar. Indem das eigene Angebot als besonders günstig dargestellt wird, soll der Verbraucher zum Kauf angeregt werden. Allerdings besteht hier ein erhebliches Irreführungspotential und bei Verstößen gegen das UWG drohen Abmahnungen. Die größten Stolpersteine bei der Werbung mit Preisvergleichen gibt es hier.
5. AGB
Dr. Carsten Föhlisch: In AGB lauern zahlreiche Abmahnfallen. Durch einige grundsätzliche Überlegungen können die Risiken jedoch minimiert werden. Hierzu stellen sich eine Reihe von Fragen: Was sind AGB? Was leisten AGB? Was muss ein Online-Händler in seinen AGB regeln? Welche Fehler gilt es bei der AGB-Gestaltung zu vermeiden? Die Antworten auf diese Fragen gibt es hier.
6. Grundpreisangaben
Dr. Carsten Föhlisch: Grundpreisangaben werden häufig nur mit Lebensmitteln in Verbindung gebracht. Daneben sind aber auch viele andere Produkte von der Verpflichtung zur Angabe eines Grundpreises erfasst. Fehlt diese im Shop oder wird sie fehlerhaft angegeben, drohen teure Abmahnungen. Darauf müssen Shopbetreiber achten.
7. Cookie-Banner
Dr. Carsten Föhlisch: Immer häufiger wird in deutschen Online-Shops im Header oder im Footer auf den Einsatz von Cookies hingewiesen. Oft wird auch formuliert, dass mit einer weiteren Nutzung des Shops dem Einsatz von Cookies zugestimmt wird. Was ist der Hintergrund dieser Banner? Muss in Deutschland auf den Einsatz von Cookies hingewiesen oder eine Einwilligung eingeholt werden? Warum fordert Google diese Einwilligungen für einige Produkte? Aufschluss über diese Fragen und die rechtlichen Hintergründe gibt es hier.
8. Unlautere Werbung
Dr. Carsten Föhlisch: Wer auf sich und seine Produkte aufmerksam machen will, muss diese auch bewerben. Bei der Herausstellung der Vorzüge des eigenen Geschäfts ist allerdings stets darauf zu achten, dass die Werbung nicht unlauter ist. Unlautere Werbung ist abmahngefährdet und immer wieder Gegenstand von Gerichtsentscheidungen. Auf diese Werbeaussagen sollte besser verzichtet werden.
9. Widerrufsrecht bei Gutscheinen
Dr. Carsten Föhlisch: Gibt es ein Widerrufsrecht für Gutscheine? Seit Juni 2014 bestehen die neuen Regelungen zum Widerrufsrecht. Seitdem gibt es neben den Muster-Widerrufsbelehrungen für Waren und Dienstleistungen auch eine Muster-Widerrufsbelehrung für digitale Inhalte. Doch was sind Gutscheine im Rahmen des Widerrufsrechts? Besteht bei Kaufverträgen über Gutscheine überhaupt ein Widerrufsrecht? Hier gibt es Antworten auf diese Fragen sowie Aufschluss über die rechtlichen Hintergründe.
10. Werbung mit Testergebnissen
Dr. Carsten Föhlisch: Gute Produkte möchte man auch als solche herausstellen. Aus diesem Grund ist die Werbung mit Testergebnissen eine beliebte Marketingmaßnahme. Allerdings sollten Online-Händler hier auf alle Einzelheiten achten, da Fehler schnell zu teuren Abmahnungen führen können. Diese Dinge sollten unbedingt vermieden werden.
11. Versand von Artikeln mit Altersbeschränkungen
Dr. Carsten Föhlisch: Was im Ladengeschäft problemlos möglich ist, stellt den Online-Handel vor eine große Herausforderung: Wie ist ein jugendschutzkonformer E-Commerce mit Produkten möglich, die nicht für Jugendliche bestimmt sind? Welche Anforderungen haben Händler bei dem Verkauf von Alkohol und Horror-Filmen zu beachten? Darauf müssen Shopbetreiber achten.
12. Angabe von Versandkosten
Dr. Carsten Föhlisch: Versandkosten müssen nach § 1 Abs. 2 Nr. 2 PAngV bei sämtlichen Angeboten genannt werden. Im Onlinehandel genügt es, bei Angeboten einen allgemeinen Hinweis aufzunehmen (zum Beispiel: ?zzgl. Versandkosten?) und diesen mit einer Versandkostenaufstellung zu verlinken.
13. Lieferbeschränkungen und Zahlungsartangaben
Dr. Carsten Föhlisch: Wo und wann muss in Onlineshops genau über Zahlungsarten informiert werden? Und was ist eigentlich mit dem Liefergebiet? Genügen Informationen in den AGB oder in den FAQ? Kompakte Antworten darauf gibt es hier.
14. Newsletter
Dr. Carsten Föhlisch: Newsletter dürfen nur unter bestimmten Voraussetzungen versendet werden, zum Beispiel wenn eine Einwilligung vorliegt. Diese rechtlichen Voraussetzungen müssen Newsletter außerdem erfüllen.
15. Widerrufsbelehrung und mögliche Rechtsfolgen
Dr. Carsten Föhlisch: Bei Fernabsatzverträgen muss in klarer und verständlicher Weise über das Widerrufsrecht belehrt werden. Hierfür können Unternehmer die gesetzliche Muster-Widerrufsbelehrung nutzen. Doch wo muss genau informiert werden? Und welche Konsequenzen drohen bei einer fehlerhaften Belehrung? Diese Fehler müssen Online-Händler bei der Widerrufsbelehrung vermeiden.
Trusted Shops ist die europäische E-Commerce Vertrauensmarke. Das Unternehmen mit Sitz in Köln hat seit Firmengründung 1999 europaweit mehr als 19.000 Händler zertifiziert. Trusted Shops überprüft seine Mitglieder anhand von strengen Einzelkriterien wie Bonität, Preistransparenz, Kundenservice und Datenschutz und vergibt daraufhin sein begehrtes Gütesiegel. Zu den Kunden zählen zalando, redcoon, MediaMarkt, Commerzbank, OBI sowie eine Vielzahl kleiner und mittelständischer Unternehmen. Durch die Kombination von Prüfung, Geld-zurück-Garantie, Bewertungen und Service entsteht für den Verbraucher ein "Rundum-sicher-Paket".
http://www.trustedshops.de
Trusted Shops ist die europäische E-Commerce Vertrauensmarke. Das Unternehmen mit Sitz in Köln hat seit Firmengründung 1999 europaweit mehr als 19.000 Händler zertifiziert. Trusted Shops überprüft seine Mitglieder anhand von strengen Einzelkriterien wie Bonität, Preistransparenz, Kundenservice und Datenschutz und vergibt daraufhin sein begehrtes Gütesiegel. Zu den Kunden zählen zalando, redcoon, MediaMarkt, Commerzbank, OBI sowie eine Vielzahl kleiner und mittelständischer Unternehmen. Durch die Kombination von Prüfung, Geld-zurück-Garantie, Bewertungen und Service entsteht für den Verbraucher ein "Rundum-sicher-Paket".
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