(ots) - Als viel zu niedrig und "in keiner Weise
bedarfsdeckend" kritisiert der Paritätische Wohlfahrtsverband die
geplante Erhöhung der Hartz-IV-Regelsätze zum 1.1.2016 um lediglich 5
Euro auf dann 404 Euro. In einer aktuellen Studie weist der Verband
der Bundesregierung manipulative Eingriffe in die statistischen
Berechnungen nach, die zu einer massiven Unterdeckung der Regelsätze
in Hartz IV führen. Der Verband fordert eine Korrektur und die
Anhebung der Regelsätze um 23 Prozent auf 491 Euro.
"Der Regelsatz wurde bei seiner letzten Berechnung 2011 durch die
damalige Arbeitsministerin von der Leyen willkürlich manipuliert und
trickreich kleingerechnet", erläutert Ulrich Schneider,
Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes. "Was dabei
herauskam, hat mit dem Existenzminimum nicht mehr ernsthaft etwas zu
tun, sondern drückt Hartz-IV-Bezieher unter die Armutsgrenze. Seitdem
wird diese Praxis jedes Jahr einfach fortgeschrieben. Es ist schon
mehr als enttäuschend, dass auch Frau Nahles diese Tricksereien
übernimmt, gehörte sie doch vor ihrer Berufung zur Arbeitsministerin
zu den Hauptkritikerinnen der Methoden ihrer Vorgängerin."
Nach der Studie des Paritätischen ist der Regelsatz seit 2011
durch manipulative Eingriffe in die Statistik verzerrt worden und im
Ergebnis nicht bedarfsdeckend. So seien beispielsweise die
Referenzgruppe nicht geeignet oder in großem Umfang Einzelausgaben
als nicht regelsatzrelevant gestrichen worden, z.B. für
Zimmerpflanzen (hierunter fallen auch Weihnachtsbäume oder
Grabschmuck), Haustiere und deren Futter, für die Reinigung oder für
die Verpflegung außer Hause. Dadurch seien der Regelsatz willkürlich
klein gerechnet und das Statistikmodell ad absurdum geführt worden.
Die seitdem jährlich erfolgende Anpassung der Regelsätze beruht auf
der einfachen Fortschreibung nach einem Mischindex aus
Preissteigerungen und der Entwicklung der Nettolöhne. Fortgeschrieben
werden damit auch die manipulativen Eingriffe, was die Bedarfslücke
stetig wachsen lässt.
Der Verband fordert von der Bundesregierung eine sofortige
Korrektur. Wie die Paritätische Forschungsstelle in ihrer Expertise
nachweist, müsste der Regelsatz für einen alleinstehenden Erwachsenen
bei korrekter und vollständiger Anwendung des von der Bundesregierung
selbst gewählten Statistikmodells zum 1.1.2016 auf 491 Euro statt auf
404 Euro angehoben werden. Schneider: "Es geht nicht um statistische
Petitessen. Es geht um das Existenzminimum von Millionen Menschen.
Die Erhöhung um lediglich 1,2 Prozent ist sozial ignorant. Sie lässt
jegliches Verständnis für die Lebenssituation der Betroffenen
vermissen. Diese Regelsätze sind kleingerechnete Armutssätze, mit
denen man kaum eine Chance hat über den Monat zu kommen."
Die Expertise der Paritätischen Forschungsstelle zur
Fortschreibung der Regelsätze zum 1. Januar 2016 steht unter
www.paritaet.org zum Download zur Verfügung.
Pressekontakt:
Gwendolyn Stilling, Tel. 030/24636305, e-Mail: pr(at)paritaet.org