(ots) - Bußgeldkatalog 2016 für PKW-, LKW- und Radfahrer
ist jetzt als kostenloser Download auf bussgeldrechner.org verfügbar
01. Januar 2016: Steuerliche Privilegien für Fahrer von
Elektroautos werden drastisch gekürzt
Auch 01. Januar 2016: Erste-Hilfe-Kurs für den Führerschein
verlängert sich um zwei Unterrichtseinheiten
01. Juli 2016: Das Verbot für Klappenauspuffe bei Neuwagen tritt
gemäß einer EU-Verordnung in Kraft
Der Jahreswechsel dient oft als Startzeitpunkt für neue Gesetze
und Verordnungen. Der 01. Januar 2016 ist dabei Stichtag für das
Inkrafttreten einiger neuer Bestimmungen. Rechtsanwalt Mathias Voigt,
Vorsitzender des Verbands für bürgernahe Verkehrspolitik e.V.
(www.bussgeldkatalog.org) (VFBV), rät, sich rechtzeitig zu
informieren, um teure Bußgelder zu vermeiden. Die wichtigsten
Bußgelder 2016 für PKW-, LKW- und Radfahrer stehen daher bereits
jetzt zum Download auf
www.bussgeldrechner.org/bussgeldkatalog-pdf.html bereit.
Weniger Sonderbehandlung: Elektroautos müssen schneller versteuert
werden
Elektrische Fahrzeuge werden gefördert. Bisher genießen deren
Besitzer einige Privilegien. Für das eigene Portemonnaie ist die
zehnjährige Kfz-Steuerbefreiung besonders relevant. Diese gilt aber
nur noch bis Ende 2015. Ab 2016 dürfen Elektroautos nur noch fünf
Jahre lang steuerfrei fahren.
Neue Sicherheitsvorschriften: Stotterbremsen für Motorräder
Neue Motorradtypen über 125 ccm Hubraum werden ab 01. Januar 2016
nur noch mit einer eingebauten ABS-Bremse zugelassen. Ab 2017 sollen
auch alte Motorradmodelle von den Herstellern mit Stotterbremsen
ausgestattet werden. Die Stop-and-Go-Bremse bietet 20 % mehr
Sicherheit als gewöhnliche Bremsanlagen.
Erste-Hilfe: Längere Kurse für den Führerschein
Ohne Nachweis über den absolvierten Erste-Hilfe-Kurs gibt es
keinen Führerschein. Fahrschüler müssen ab Januar 2016 allerdings
zwei Stunden mehr büffeln: Das Erste-Hilfe-Training erweitert sich um
zwei Unterrichtseinheiten. Die Schulungsgebühren erhöhen sich
entsprechend.
Schluss mit Lärm auf den Straßen: Kein Klappenauspuff mehr am
Sportwagen
Je lauter, desto besser: Viele Sportwagenfahrer schwören auf einen
angemessen lauten und knatternden Sound. Damit ist ab Juli 2016
Schluss. Die EU-Verordnung 540/2014 verbietet sogenannte
"Austauschauspuffe" in Neuwagen, wenn diese lauter als die
Standartausrüstung sind. Damit verliert der beliebte Klappenauspuff
seine Zulassung für Neuwagen. Die Hersteller arbeiten jedoch bereits
an Alternativen.
Maximal 78 Dezibel: Neue Motorradtypen sollen leiser werden
Um die Fahrer der schnellen Geschosse auf zwei Rädern wird es noch
früher still. Schon am 01. Januar 2016 gelten gemäß der UNECE-R
41.04-Norm angepasste Lautstärkeregelungen. Neue Motorradtypen werden
ab dann nur noch zugelassen, wenn sie nicht lauter als 78 Dezibel
sind. Die Geräuschwerte müssen am Fahrzeug notiert sein, damit die
Polizei die Werte einfach kontrollieren kann.
Mehr geplante Neuerungen im Verkehrsrecht für das Jahr 2016 sowie
weitere Informationen können Interessierte auf
www.bussgeldkatalog.org/verkehrsrecht nachlesen.
Hintergrund: Das Infoportal Bußgeldkatalog.org
(www.bussgeldkatalog.org) bietet Verkehrsteilnehmern auf einen Blick
alle wichtigen Informationen rund um Bußgelder sowie das aktuelle
Verkehrsrecht in Deutschland, Österreich und der Schweiz. Das Team
erfahrener Verkehrs- und Rechtsexperten ist mit der neuesten
Gesetzeslage genau vertraut: Vor allem sämtliche Änderungen und
Folgen der vieldiskutierten Punktereform 2014 werden im Online
Ratgeber kompakt und verständlich erklärt. Bußgeldkatalog.org wird
vom Verband für bürgernahe Verkehrspolitik e.V. herausgegeben. Ziel
des Verbandes ist es, praxisnahe und bürgerfreundliche Entscheidungen
der Politik durch unabhängige Informationen, Studien und Analysen
aktiv zu unterstützen.
Pressekontakt:
Ansprechpartner: Mathias Voigt
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