(ots) -
Kein Autofahrer muss während der Silvesternacht Angst um seinen
Wagen haben. Handelsübliche Raketen und Böller stellen bei korrekter
Anwendung für die Fahrzeuge kaum Gefahr dar. Auch wenn eine bereits
ausgebrannte Rakete direkt auf ein Auto fällt, sind erfahrungsgemäß
keine größeren Schäden zu befürchten. Das gilt, so der ADAC, auch für
Cabrios mit Stoffverdeck.
Problematischer ist es, wenn Raketen aus kurzer Entfernung ein
Auto treffen und dadurch ihr Treibsatz in direkten Kontakt mit dem
Fahrzeug gelangt und dort abbrennt. Zwar wird kaum ein Auto in
Flammen aufgehen, aber Scheiben können bersten, Lack oder Innenraum
beschädigt werden. Daher sollten Raketen, Chinaböller oder
Tischfeuerwerke auf keinen Fall auf Autodächern oder Kühlerhauben
gezündet werden.
Generell gilt: Der Verursacher haftet. Ist er unbekannt, tritt oft
die Teilkasko für Schäden durch Brand oder Explosion ein.
Ausgeschlossen sind jedoch meistens Seng- und Schmorschäden.
Übernimmt die Teilkasko die Schäden nicht, sollte sich der
Geschädigte an seine Vollkaskoversicherung wenden. Ist das Fahrzeug
weder voll- noch teilkaskoversichert, bleibt er auf den
Reparaturkosten sitzen.
Der ADAC rät Autofahren, ihr Auto in der Silvesternacht entweder
in die Garage zu fahren oder in einer ruhigen Seitenstraße
abzustellen.
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