Mit dem Abschluss der richtigen Krankenhauszusatzversicherung können sich Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung private Leistungen erkaufen, wie z.B. Einbettzimmer oder Zweibettzimmer.
(firmenpresse) - Versicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung haben bei einem stationären Krankenhausaufenthalt Anspruch auf alle zweckmäßigen, notwendigen und wirtschaftlichen Leistungen. Dies hört sich erst einmal beruhigend an, kann aber bei einer schweren Erkrankung auch ein Mehrbettzimmer im nächstgelegenen Krankenhaus bedeuten.
Der Versicherungsexperte der Honoro Finanz- und Versicherungsmakler UG, Herr Alexander Hacker, rät Verbrauchern dazu, sich die Leistungen einer privaten Krankenhauszusatzversicherung etwas genauer anzuschauen. Gerade bei einer Erkrankung, die einen Aufenthalt im Krankenhaus notwendig macht, will wohl jeder Patient in der besten Spezialklinik mit Spezialisten für die Krankheit behandelt werden. Auch viel Ruhe mit Hilfe eines Einbettzimmers oder Zweibettzimmers kann einen Krankheitsverlauf positiv beeinflussen.
Im Krankenhauszusatzversicherung Vergleich der Honoro Finanz- und Versicherungsmakler UG auf der Homepage http://www.krankenhauszusatzversicherungen.org befinden sich zahlreichen bekannte Krankenversicherungen. Unter den Versicherungen finden Verbraucher unter anderem Tarife der Allianz, DKV, Janitos, Universa, R+V Versicherung und ARAG.
Wichtig ist bei der Auswahl der richtigen Krankenhauszusatzversicherung, dass der ausgewählte Tarif auch die Leistungen übernimmt, die über den Höchstsatz der Gebührenordnung für Ärzte hinausgeht. Normal ist die Übernahme des 3.5-fachen Satzes, besser ist aber eine Zusatzversicherung für das Krankenhaus die keine Deckelung vorsieht. Von Vorteil könnte auch die Leistungsbereitstellung bei ambulanten Operationen sein.
Auch Menschen, die wegen Ihres Gesundheitszustandes keine Möglichkeit sehen, eine Krankenhauszusatzversicherung abzuschließen, wird eine Möglichkeit geboten. Die DKV stellt in Ihren Tarifen UZ1 (Einbettzimmer) und UZ2 (Zweibettzimmer) keine Fragen zur Gesundheit. Personen sollten hier aber die Ausschlussklausel beachten. Auch die R+V Versicherung hat eine Krankenhauszusatzversicherung ohne Gesundheitsprüfung in ihrem Angebot. Hier werden bei einem Unfall privatärztliche Leistungen bereitgestellt.
Wenn Sie sich unsicher sind, welche Krankenversicherung den richtigen Tarif für Sie hat, dann nehmen Sie per Telefon oder E-Mail Kontakt zu uns auf. Für Verbraucher hat die Honoro UG eine kostenlose Hotline unter der Nummer 0800 – 646 66 76 eingerichtet. Hier können Sie Fragen stellen oder Informationsmaterial anfordern. Die Honoro UG informiert Kunden natürlich auch gerne über alle anderen Krankenzusatzversicherungen. So können Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung auch eine Zusatzversicherung für den Heilpraktiker oder eine Zahnzusatzversicherung abschließen.
Das Infoportal über die Krankenhauszusatzversicherung ist ein Projekt der Honoro Finanz- und Versicherungsmakler UG. Seit mehreren Jahren stellt die Honoro UG verschiedene Informationsportale im Bereich Versicherungen und Finanzen online. Portale im Internet bestehen über die Musikinstrumentenversicherung, Kfz-Versicherung, Vermieterrechtsschutzversicherung oder über die Pferdehaftpflichtversicherung.
Verantwortlich bei der Honoro Finanz- und Versicherungsmakler UG ist der Versicherungsfachmann und Versicherungsmakler Herr Alexander Hacker. Herr Hacker ist ausgebildeter Versicherungsfachmann (BVW) und Versicherungsmakler nach § 34 d GeWo.
Honoro Finanz- und Versicherungsmakler UG
Weinbergstraße 53
63683 Ortenberg
Telefon : 06046-940960
Telefax : 06046-940991
honoro(at)email.de
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