Anfang Oktober 2015 hat der EuGH das sog. Safe Harbor Abkommen zwischen Europa und USA für ungültig erklärt. Die Safe Harbor Vereinbarung legt fest, unter welchen Bedingungen Internetunternehmen personenbezogene Nutzerdaten aus Europa in den USA verarbeiten dürfen. Danach müssen US Internetunternehmen zusichern, dass sie die Daten ihrer europäischen Nutzer angemessen schützen. Durch das aktuelle Gerichtsurteil und den Wegfall dieser Grundlage können sich für Nutzer von Cloud-Diensten weitreichende Folge ergeben. Der IT-Fachanwalt Dr. Matthias Orthwein von der renommierten Kanzlei SKW Schwarz zeigt in unserer kostenlosen Infoveranstaltung auf, was dies für Unternehmen in der Praxis bedeutet.
(firmenpresse) - Das Thema Datenschutz gehört – auch zu Recht – seit einigen Jahren zu den sehr heißen Eisen und nicht zuletzt aufgrund der Geschehnisse rund um Edward Snowden und den Enthüllungen über die Praktiken diverser Geheimdienste sollte dieses Thema bei Unternehmen umso mehr im Fokus stehen.
Das Ganze erlangt insofern weitere Brisanz weil seit einigen Jahren sog. Cloud-Dienste – häufig auch Software-as-a-Service genannt - immer mehr im Kommen sind. Darunter versteht man Software, die nicht mehr lokal auf Rechner oder Servern gespeichert und ausgeführt wird sondern auf fremden Servern eines entsprechenden Dienstanbieters – häufig auch in den USA – liegt. Man denke hier nur an diverse CRM-Tools, Newslettersoftware, cloudbasierte Warenwirtschafts- und ERP-Systeme, Marketingtools uvm. die inzwischen immer häufiger von unterschiedlichsten Unternehmen eingesetzt werden.
Durch den Wegfall des Safe Harbor Abkommens können sich damit weitreichende Konsequenzen für Unternehmen die solche Tools nutzen ergeben, deren Tragweite manchem Verantwortlichen möglicherweise noch nicht zur Gänze bekannt ist.
Um hier etwas Licht ins Dunkel zu bringen veranstaltet der Webtechnologie-Dienstleister TechDivision am Donnerstag, 21.01.2016 um 19 Uhr eine Infoveranstaltung, bei der der IT-Fachanwalt Dr. Matthias Orthwein von der renommierten Kanzlei SKW Schwarz über die Auswirkungen und entsprechende Maßnahmen für Unternehmen referieren wird. Im Anschluss an den Vortrag besteht noch ausreichend Zeit für Fragen und Diskussionen.
Die Veranstaltung findet im Münchner Büro der TechDivision GmbH statt:
TechDivision GmbH
Balanstr. 73 / Haus 8, 3.OG
81541 München
Die Teilnahme ist nach vorheriger Anmeldung kostenlos:
https://www.xing.com/events/techtalk-safe-harbour-1631949
Die Teilnahme ist begrenzt und erfolgt nach Eingang der Anmeldungen.
Ãœber den Referenten
Dr. Matthias Orthwein, LL.M. (Boston) ist Partner der renommierten deutschen Kanzlei SKW Schwarz in München und als Rechtsanwalt seit vielen Jahren in allen Bereichen des IT Rechts, insbesondere im Softwarevertragsrecht, E-Commerce und bei IT Outsourcing Projekten tätig. Er ist ein erfahrener Experte für nationale und internationale Datenschutzrechtsfragen und hält regelmäßig Vorträge und Seminare zu diesen Themen. Dr. Orthwein ist Lehrbeauftragter für IT und Datenschutzrecht der Hochschule Rosenheim.
TechDivision gehört als Magento Gold Partner der ersten Stunde, TYPO3 Association Gold Member sowie Hersteller von appserver.io – einer neuen extrem leistungsfähigen Infrastruktur-lösung für Webapplikationen - zu den führenden Adressen für anspruchsvolle Webentwicklung im deutschsprachigen Raum.
Neben diversen mittelständischen Kunden vertrauen auch international agierende Unternehmen wie Ritter-Sport, IGEPA Group, Meggle oder HEIDENHAIN auf das Know-how und die Erfahrung von TechDivision. Aktuell verfügt TechDivision über zwei Standorte in Rosenheim/Kolbermoor und München und beschäftigt insgesamt rund 70 Mitarbeiter.
Mehr über TechDivision lesen Sie unter www.techdivision.com.
TechDivision GmbH
Herr Josef Willkommer
Spinnereiinsel 3a
83059 Kolbermoor
Tel. +49 8031 221055-0
Fax +49 8031 221055-22
E-Mail: info(at)techdivision.com
Internet: www.techdivision.com
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