(ots) - Entscheidung über zukünftige Höhe liegt bei der
unabhängigen Kommission
Im Zusammenhang mit der Bilanz nach einem Jahr Mindestlohn sind
aus dem politischen Raum konkrete Forderungen geäußert worden, wie
dieser sich weiterentwickeln soll. Hierzu erklärt der Vorsitzende
der Arbeitnehmergruppe der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Peter Weiß:
"Als Unionsfraktion haben wir uns erfolgreich dagegen gewehrt,
dass der allgemeine Mindestlohn aufgrund politischer Festsetzung
fortentwickelt wird. Mit der Mindestlohnkommission wurde stattdessen
ein Instrument geschaffen, mit dem in Zukunft auf Grundlage
sozialpartnerschaftlicher und wissenschaftlicher Expertise sowie mit
einem klaren gesetzlichen Auftrag über die Weiterentwicklung des
Mindestlohnes in Deutschland entschieden werden soll.
In Konsequenz dessen wenden wir uns auch strikt gegen politische
Forderungen in der Öffentlichkeit zur zukünftigen Höhe des
Mindestlohnes. Die Weiterentwicklung des Mindestlohnes gehört in die
Hände der unabhängigen Mindestlohnkommission, in der gleichberechtigt
Vertreter der Arbeitgeber und der Gewerkschaften sitzen. Hier - und
nicht aufgrund politischer Opportunitäten unter wechselnden
politischen Mehrheiten - muss über die zukünftige Höhe des
Mindestlohnes entschieden werden.
Entgegen vieler Befürchtungen hat der Anfang des vergangenen
Jahres eingeführte Mindestlohn in Höhe von 8,50 Euro dem deutschen
Arbeitsmarkt nicht geschadet. Vielmehr ist er Teil der
Erfolgsgeschichte auf dem deutschen Arbeitsmarkt geworden. So
registrierte das Statistische Bundesamt für das Jahr 2015 im
Durchschnitt 43 Millionen Erwerbstätige und damit 324 000 mehr als im
Jahr davor. Auch die Zahl sozialversicherungspflichtig Beschäftigter
hat einen Höchststand erreicht. Das sind Rekordwerte, auf die wir als
Union stolz sein können."
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