Roaming-GebĂŒhren fĂŒr Telefonieren und Surfen im EU-Ausland sinken / Neue Abgaben auf Smartphones und Tablet Computer / Verbraucher können ElektrogerĂ€te kĂŒnftig kostenlos bei HĂ€ndlern abgeben
(PresseBox) - Im Jahr 2016 treten eine Reihe von Ănderungen im Digitalbereich in Kraft. Sie sind fĂŒr Verbraucher, Unternehmen oder auch die Verwaltung von Bedeutung. Bitkom nennt die wichtigsten Neuerungen.
Roaming-GebĂŒhren sinken weiter
Im laufenden Jahr werden die Roaming-GebĂŒhren fĂŒr Handy-GesprĂ€che und DatenĂŒbertragungen im europĂ€ischen Ausland weiter gesenkt, bevor sie nach dem Beschluss der EU-Kommission am 15. Juni 2017 endgĂŒltig abgeschafft werden. Demnach darf der Aufschlag auf den Inlandstarif höchstens 5 Cent pro Minute fĂŒr Anrufe, 2 Cent fĂŒr SMS und 5 Cent je Megabyte Datenvolumen betragen. Die Summe aus Inlandspreis und AufschlĂ€gen darf folgende HöchstbetrĂ€ge nicht ĂŒberschreiten: 19 Cent pro Minute fĂŒr Anrufe, 6 Cent fĂŒr eine SMS und 20 Cent je Megabyte Datenvolumen ? zuzĂŒglich Mehrwertsteuer. Die neuen Roaming-GebĂŒhren gelten ab dem 30. April 2016.
Verbraucher können alte ElektrogerĂ€te im Handel kostenlos zurĂŒckgeben
Ab Juli können Verbraucher ihre alten ElektrogerĂ€te kostenlos bei gröĂeren stationĂ€ren EinzelhĂ€ndlern zurĂŒckgeben. Voraussetzung ist, dass der HĂ€ndler ĂŒber eine VerkaufsflĂ€che von mindestens 400 Quadratmetern fĂŒr ElektrogerĂ€te verfĂŒgt. Er ist dann verpflichtet, fĂŒr jedes verkaufte GerĂ€t auf Wunsch des Kunden ein gleichartiges AltgerĂ€t zurĂŒckzunehmen. ElektrokleingerĂ€te mit einer KantenlĂ€nge bis zu 25 cm mĂŒssen auch ohne Kauf eines NeugerĂ€tes zurĂŒckgenommen werden. Die RĂŒcknahmepflicht gilt auch fĂŒr Online-HĂ€ndler, wenn sie ĂŒber eine Lager- und VersandflĂ€che von mindestens 400 Quadratmetern fĂŒr ElektrogerĂ€te verfĂŒgen. Hintergrund ist eine im vergangenen Jahr beschlossene Ănderung des Elektrogesetzes. Den HĂ€ndlern wurde dabei eine Ăbergangsfrist von neun Monaten eingerĂ€umt, um entsprechende Strukturen fĂŒr die RĂŒcknahme der GerĂ€te aufzubauen.
Erstmals werden Urheberabgaben auf Handys und Tablets fÀllig
Ab Januar werden fĂŒr Handys und Tablet Computer erstmals urheberrechtliche Abgaben fĂ€llig. Hersteller und Importeure zahlen 6,25 Euro pro Smartphone bzw. Handy und 8,75 Euro pro Tablet Computer. FĂŒr Bitkom-Mitglieder gelten reduzierte SĂ€tze in Höhe von 5 Euro fĂŒr Mobiltelefone und 7 Euro fĂŒr Tablets. Die zwischen dem Bitkom und den Verwertungsgesellschaften ausgehandelten Abgaben gelten rĂŒckwirkend ab dem Jahr 2008 fĂŒr Mobiltelefone und ab 2012 fĂŒr Tablets und laufen bis Ende 2018. UrsprĂŒnglich hatten die Verwertungsgesellschaften bis zu 36 Euro fĂŒr Mobiltelefone und 15 Euro fĂŒr Tablets gefordert. Nach Bitkom-SchĂ€tzungen erhalten Gema, VG-Wort und Co. zusĂ€tzliche Zahlungen in Höhe von rund 170 Millionen Euro pro Jahr fĂŒr diese beiden Produktkategorien. Mit den Abgaben soll das legale Kopieren von urheberrechtlich geschĂŒtzten Inhalten wie Musik, Videos, Fotos oder Texten fĂŒr den privaten Gebrauch abgegolten werden. Der Bitkom hĂ€lt GerĂ€teabgaben nicht mehr fĂŒr zeitgemÀà und fordert seit Jahren einen Systemwechsel. Als Reaktion auf die neuen Abgaben hat der Hersteller Apple zum 1. Januar seine Preise fĂŒr Smartphones und Tablets in Deutschland erhöht.
Breitband-Förderprogramm startet
Angelaufen ist bereits das Breitband-Förderprogramm des Bundes, das im Jahr 2016 die ersten Ausbauprojekte fördern wird. Insgesamt wird der Bund 2,1 Milliarden Euro bereitstellen, um den Ausbau schneller Internetverbindungen mit mindestens 50 Mbit/s in unterversorgten Gebieten zu fördern. Kommunen und Landkreise können fĂŒr Beratungsleistungen bis zu 50.000 Euro beantragen. Die Umsetzung von Ausbauprojekten wird mit bis zu 15 Millionen Euro pro Projekt gefördert. ZusĂ€tzlich zu den Bundesmitteln stellen die LĂ€nder weitere Fördergelder bereit.
Staatlicher Einkauf wird schrittweise auf E-Vergabe umgestellt
Der staatliche Einkauf wird ab Mitte 2016 mit dem Gesetz und der Verordnung zur Vergaberechtsmodernisierung neu geregelt. Der Staat muss seine Vergabeverfahren stufenweise von 2016 an bis spĂ€testens 2018 vollstĂ€ndig auf elektronische Kommunikation umstellen. Die so genannte E-Vergabe wird zunĂ€chst nur fĂŒr europaweite Ausschreibungen gelten, beim Einkauf von ITK-Produkten und -Diensten ab einem Auftragsvolumen von 207.000 Euro. Der Rechtsrahmen fĂŒr geringere Auftragswerte wird aber voraussichtlich im Jahr 2016 festgelegt. Bitkom begrĂŒĂt besonders, dass der deutsche Gesetzgeber die E-Vergabe ohne Pflicht zur Verwendung von Signaturen umgesetzt hat. Dadurch erspart er den öffentlichen Auftraggebern und den bietenden Unternehmen erheblichen Aufwand.
Neue Regelungen fĂŒr elektronische Signaturen und andere Vertrauensdienste
Am 1. Juli 2016 treten neue Regelungen fĂŒr Vertrauensdienste nach der EU-Verordnung eIDAS in Kraft. Zu Vertrauensdiensten zĂ€hlen zum Beispiel elektronische Signaturen oder elektronische Zeitstempel. Die Verordnung bestimmt unter anderem, unter welchen Voraussetzungen eine digitale Signatur als rechtswirksame Unterschrift vor Gericht anerkannt werden kann. DarĂŒber hinaus kommen neue Vertrauensdienste hinzu, die bisher im deutschen Signaturgesetz nicht geregelt und deshalb nicht zulĂ€ssig waren. So wird es ein elektronisches Siegel geben, quasi die elektronische Signatur einer juristischen Person. AuĂerdem werden Fernsignaturen zugelassen und auch Authentifizierungsdienste fĂŒr Webserverzertifikate sind neu.
Bitkom vertritt mehr als 2.300 Unternehmen der digitalen Wirtschaft, davon gut 1.500 Direktmitglieder. Sie erzielen mit 700.000 BeschĂ€ftigten jĂ€hrlich InlandsumsĂ€tze von 140 Milliarden Euro und stehen fĂŒr Exporte von weiteren 50 Milliarden Euro. Zu den Mitgliedern zĂ€hlen 1.000 MittelstĂ€ndler, 300 Start-ups und nahezu alle Global Player. Sie bieten Software, IT-Services, Telekommunikations- oder Internetdienste an, stellen Hardware oder Consumer Electronics her, sind im Bereich der digitalen Medien oder der Netzwirtschaft tĂ€tig oder in anderer Weise Teil der digitalen Wirtschaft. 78 Prozent der Unternehmen haben ihren Hauptsitz in Deutschland, 9 Prozent kommen aus Europa, 9 Prozent aus den USA und 4 Prozent aus anderen Regionen. Bitkom setzt sich insbesondere fĂŒr eine innovative Wirtschaftspolitik, eine Modernisierung des Bildungssystems und eine zukunftsorientierte Netzpolitik ein.
Bitkom vertritt mehr als 2.300 Unternehmen der digitalen Wirtschaft, davon gut 1.500 Direktmitglieder. Sie erzielen mit 700.000 BeschĂ€ftigten jĂ€hrlich InlandsumsĂ€tze von 140 Milliarden Euro und stehen fĂŒr Exporte von weiteren 50 Milliarden Euro. Zu den Mitgliedern zĂ€hlen 1.000 MittelstĂ€ndler, 300 Start-ups und nahezu alle Global Player. Sie bieten Software, IT-Services, Telekommunikations- oder Internetdienste an, stellen Hardware oder Consumer Electronics her, sind im Bereich der digitalen Medien oder der Netzwirtschaft tĂ€tig oder in anderer Weise Teil der digitalen Wirtschaft. 78 Prozent der Unternehmen haben ihren Hauptsitz in Deutschland, 9 Prozent kommen aus Europa, 9 Prozent aus den USA und 4 Prozent aus anderen Regionen. Bitkom setzt sich insbesondere fĂŒr eine innovative Wirtschaftspolitik, eine Modernisierung des Bildungssystems und eine zukunftsorientierte Netzpolitik ein.