(ots) - DGB empört: CSU will Lohnlücken sichern
Neuer Streit um Gesetz zur Entgeltgleichheit von Männern und
Frauen - DGB-Vize Hannack: "Gehalt nicht nach Gutsherrenart
festlegen"
Osnabrück. Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) kritisiert scharf
die Versuche der CSU, das geplante Gesetz zur Entgeltgleichheit von
Männern und Frauen aufzuweichen. Die stellvertretende DGB-Vorsitzende
Elke Hannack sagte der "Neuen Osnabrücker Zeitung" (Freitag): "Wir
brauchen kein Gesetz zur Lohnlückensicherung - und darauf läuft es
bei der CSU hinaus -, sondern ein wirksames Lohngleichheitsgesetz."
Hannack bezeichnete es als ein Rätsel, warum sich die CSU
einerseits für mehr Lohngleichheit einsetze und andererseits mit
ihrem Vorschlag hinter dem Koalitionsvertrag zurückbleibe, den sie
selbst mitunterzeichnet hat. "Es ist absolut kontraproduktiv für die
Lohngleichheit von Frauen und Männern, wenn nur große
Kapitalgesellschaften mit mehr als 500 Beschäftigten vom Gesetz
betroffen sein sollen, wie es die CSU nun fordert." Der
Koalitionsvertrag sieht eine Regelung für alle Unternehmen ab 500
Beschäftigten vor. Die davon abweichende Forderung erhebt die CSU in
einer Vorlage für die gegenwärtige Klausurtagung ihrer
Bundestagsabgeordneten in Wildbad Kreuth.
Die stellvertretende DGB-Chefin betonte, zu einem "Unfrieden" in
den Betrieben werde das geplante Gesetz nicht führen. Unfrieden gebe
es vielmehr, "wenn Männer und Frauen weiter unterschiedlich behandelt
werden". Nach Zahlen des Statistischen Bundesamtes verdienten Frauen
im Jahr 2014 durchschnittlich 21,6 Prozent weniger als Männer. Um
mehr Lohngerechtigkeit zu schaffen, sollen Unternehmen verpflichtet
werden, offenzulegen, wie viel ihre Mitarbeiter auf einer bestimmten
Hierarchieebene durchschnittlich verdienen. Dahinter steht die
Überlegung, dass Frauen nur dann mehr Gehalt einfordern können, wenn
sie überhaupt wissen, was männliche Kollegen im Schnitt mehr
verdienen.
Laut Hannack ist es nachgewiesen, dass Transparenz und
nachvollziehbare Entgeltsysteme einen Beitrag zur Ãœberwindung der
Lohnlücke leisten. "Wo Tarifverträge gelten und Betriebsräte
mitbestimmen, ist die Lücke kleiner." Aber nur gut die Hälfte aller
Beschäftigten arbeite in einem tarifgebundenen Betrieb. Gerade für
solche Betriebe sei Transparenz wichtig. "Die Höhe des Gehalts darf
nicht nach Gutsherrenart festgelegt werden."
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