(ots) - Anlässlich der Hinrichtung von 47 Menschen in
Saudi-Arabien fordert das Deutsche Institut für Menschenrechte eine
grundsätzliche Debatte über die deutsche Rüstungsexportpolitik.
"Bundesregierung und Bundestag müssen sich sicherheits- und
menschenrechtspolitische Aspekte von Rüstungsexporten erneut
vornehmen. Die Kriterien für die Genehmigung von Rüstungsexporten
müssen offengelegt und präzisiert, Abwägungsregeln verdeutlicht und
Entscheidungsprozesse transparenter gemacht werden. Bei der Klärung
der Frage, wann Rüstungsexporte genehmigt werden, müssen
wissenschaftliche Untersuchungen zur Wirkung von Rüstungsexporten
zurate gezogen werden", mahnt Wolfgang S. Heinz, der Experte für
Sicherheitspolitik und Menschenrechtsschutz des Instituts.
Bislang ist der Entscheidungsprozess bei Rüstungsexporten
intransparent, parlamentarische Kontrollmöglichkeiten sind gering.
Auch die Anwendung der Kriterien, nach denen Genehmigungen erteilt
werden, ist unklar. Die Bundesregierung hat in ihren Grundsätzen zu
Rüstungsexporten im Jahr 2000 der Achtung der Menschenrechte im
Bestimmungs- und Endverbleibsland zwar ein besonderes Gewicht
beigemessen. Auch die Europäische Union einigte sich 2008 in einem
Gemeinsamen Standpunkt auf die Achtung der Menschenrechte und des
Humanitären Völkerrechts durch das Endbestimmungsland und die
Verweigerung eines Exports, wenn die Güter bewaffnete Konflikte
auslösen, verlängern oder bestehende Spannungen oder Konflikte
verschärfen würden. Doch unklar ist, welches Gewicht diese Kriterien
bei konkreten Entscheidungen haben, wann die Achtung der
Menschenrechte und des Humanitären Völkerrechts den Export
verhindert, wann sicherheitspolitische Aspekte wie Förderung von
Stabilität und "Ertüchtigung" von Empfängerstaaten überwiegen.
Exporte von Rüstungsgütern nach Saudi-Arabien genügen den selbst
gestellten Ansprüchen der Bundesregierung und der Europäischen Union
nicht. Seit Jahren sind schwerwiegende Menschenrechtsverletzungen in
Saudi-Arabien bekannt. Das Land beteiligte sich 2011 unter anderem an
der gewaltsamen Niederschlagung von Demonstrationen in Bahrain und
führt seit 2015 eine kriegerische Auseinandersetzung mit dem Jemen.
Aus Saudi-Arabien werden zudem terroristische Gruppen in anderen
Ländern unterstützt.
Bei Entscheidungen für Rüstungsexporte nach Saudi-Arabien hat die
Bundesregierung der Achtung der Menschenrechte bislang offensichtlich
nicht die gleiche Bedeutung beigemessen wie anderen Kriterien.
Laut Bericht der Bundesregierung über ihre Exportpolitik wurden
allein im ersten Halbjahr 2015 66 Rüstungsexporte nach Saudi-Arabien
im Wert von 178,6 Millionen Euro genehmigt.
Weitere Informationen
Pressemitteilung: Institut begrüßt Stärkung der Parlamentsrechte
zu Rüstungsexporten (21.10.2014)
http://ots.de/er26U
Pressemitteilung: Rüstungsexporte: Menschenrechte als Kriterium
ernst nehmen und parlamentarische Befassung stärken (06.12.2012)
http://ots.de/2fD6O
Erklärung des UN-Hochkommissars für Menschenrechte zu den
Hinrichtungen in Saudi-Arabien
http://ots.de/3GGeW (03.01.2016)
Pressekontakt:
Ute Sonnenberg
Telefon: 030 25 93 59 - 453
E-Mail: sonnenberg(at)institut-fuer-menschenrechte.de