(ots) - Ausflügler und Winterurlauber, die auf
höhergelegenen Bergstrecken und Pässen unterwegs sind, sollten
Schneeketten dabei haben. Darauf weist der ADAC hin. Die
Traktionshilfen sind vor allem dann unentbehrlich, wenn Autofahrer
schneebedeckte Steigungen zu bewältigen haben oder auf Fahrbahnen mit
dicker und geschlossener Schneedecke unterwegs sind.
Die Ketten müssen grundsätzlich auf die Räder der Antriebsachse
montiert werden. Bei Allradfahrzeugen sollten Autofahrer den
Empfehlungen des Herstellers folgen. Der Automobilclub rät, die
Ketten möglichst frühzeitig aufzuziehen. Hat sich ein Fahrzeug im
Schnee festgefahren, ist die Montage mühsam und zeitraubend. Im
Idealfall üben Autofahrer das Aufziehen der Ketten vor dem ersten
Einsatz in der heimischen Garage.
Eine allgemeine Schneekettenpflicht gibt es in Deutschland nicht.
Verpflichtend ist das Anlegen der Schneeketten allerdings, wenn es
durch das entsprechende, blaue Schild mit weißem Schneekettensymbol
vorgeschrieben wird. Mit aufgezogenen Ketten dürfen Autofahrer nur
mit maximal Tempo 50 unterwegs sein. Systeme wie die
Antischlupfregelung oder ESP sollten dann ausgeschaltet sein, da
Schneeketten meist einen höheren Schlupf an den Rädern benötigen, um
Vortrieb zu erzeugen. Sind ASR und ESP nicht abschaltbar, kann der
Antrieb vielfach auf ein "Winterprogramm" umgeschaltet werden.
Auch im Ausland wird eine Schneekettenpflicht in der Regel durch
Schilder signalisiert. Sind Autofahrer auf entsprechenden Strecken
ohne die vorgeschriebene Ausrüstung unterwegs, drohen Bußgelder. Der
ADAC empfiehlt Autofahrern, sich über die jeweiligen Bestimmungen im
Zielland zu informieren.
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