PresseKat - Neue Infromationspflichten für Online-Händler ab dem 9.1.2016 - Online-Streitbeilegung

Neue Infromationspflichten für Online-Händler ab dem 9.1.2016 - Online-Streitbeilegung

ID: 1306513

Ab dem 09.01.2016 sind Online-Händler gegenüber Verbrauchern verpflichtet, auf ihren Internetseiten einen Link einstellen, der zur sog. OS?Plattform (Online-Streitbeilegung) führt.

(firmenpresse) - Das neue Jahr beginnt für den Online-Handel mit einer neuen Informationspflicht:
ab dem 09.01.2016 sind Online-Händler gegenüber Verbrauchern verpflichtet, auf ihren Internetseiten einen Link einstellen, der zur sog. OS?Plattform führt. Dieses folgt aus Art. 14 Abs. 1 der EU-Verordnung (EU) Nr. 524/2013 ("Verordnung über Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten"). Dieser lautet:
"In der Union niedergelassene Unternehmer, die Online-Kaufverträge oder Online-Dienstleistungsverträge eingehen, und in der Union niedergelassene Online-Marktplätze stellen auf ihren Websites einen Link zur OS-Plattform ein. Dieser Link muss für Verbraucher leicht zugänglich sein. In der Union niedergelassene Unternehmer, die Online-Kaufverträge oder Online-Dienstleistungsverträge eingehen, geben zudem ihre E-Mail-Adressen an."

Die OS-Plattform der EU-Kommission
Die VO verpflichtet die EU-Kommission, eine OS?Plattform zur Online-Streitbeilegung einzurichten. Diese Plattform soll eine einfache, effiziente, schnelle und kostengünstige außergerichtliche Lösung für Streitigkeiten bieten, die sich aus Online-Rechtsgeschäften ergeben (so der Erwägungspunkt (8) der EU-Verordnung). Diese Verordnung soll für grenzübergreifende Online-Rechtsgeschäfte gelten. Da auch im Inland gleiche Wettbewerbsbedingungen gelten müssen, sollen auch inländische Online-Rechtsgeschäfte ihren Nutzen aus der OS-Plattform ziehen können (so der Erwägungspunkt (11) der EU-Verordnung).

Die Online-Händler sind derzeit in einem Dilemma! Die OS-Plattform gibt es noch nicht, obwohl die Verpflichtung zur Einstellung eines Links verpflichtend ist! Die Plattform der EU-Kommission sollte bis zum 9.1.2016 (funktionsfähig und benutzerfreundlich) für jeden Verbraucher erreichbar sein. Die EU-Kommission hat kürzlich darüber informiert, dass die Webseite erst Mitte Feb. 2016 erreichbar sein wird.

Tipp für den Online-Händler
Als Online-Händler können Sie Ihrer Verpflichtung aus der EU-Verordnung Nr. 524/2013 derzeit nicht nachkommen. RA Ralph J. Jurisch, Ascheberg von Webrecht-Jurisch rät dringend dazu, diese Information dennoch jederzeit im Blick zu behalten (und sich über die Entwicklung fortlaufend zu informieren!).





Für die betroffenen Online-Händler empfiehlt sich, vorsorglich auf Ihrer Internetplattform einen Hinweis auf die OS-Plattform zu plazieren, der z.B. wie folgt gefasst sein könnte:
"An dieser Stelle sollte der Link zu der Online-Plattform der EU-Kommission zur außergerichtlichen Online?Streitbeilegung (sog. OS-Plattform) für Sie eingerichtet sein. Die OS-Plattform der EU-Kommission ist derzeit noch nicht erreichbar. Wir werden an dieser Stelle den Link einstellen, sobald die OS-Plattform online gestellt wird."

Jeder Online-Händler muss sicherstellen, dass dieser Hinweis, ebenso wie demnächst der Link zur OS-Plattform, leicht zugänglich ist. Es ist ratsam, den Hinweis / den Link in das Impressum, die AGB oder in die sonstigen, aktuell erforderlichen Verbraucherinformationen aufzunehmen.
Weiterhin muss die Email-Adresse des Online-Händlers angegeben werden! Auch diese Angabe gehört zu Ihren gesetzlichen Verpflichtungen!

Bei Bestellbestätigungen per Email empfiehlt RA Jurisch, auch bei diesen Bestellbestätigungen den o.g. Hinweis / später: den Link (in abgeänderter und für den Empfänger verständlicher Form) anzubringen!

Die Einbindung des o.g. Hinweises stellt eine reine Vorsichtsmaßnahme dar. Die tatsächliche Verlinkung zur OS-Plattform muss in jedem Fall umgesetzt werden. Derzeit sind noch keine gerichtlichen Entscheidungen zu der Frage bekannt, ob es sich bei Art. 14 der EU-Verordnung Nr. 524/2013 um eine verbraucherschützende und deshalb abmahnfähige, wettbewerbsrechtliche Norm im Sinne des § 5a UWG handelt. Bei fehlender Verlinkung drohen jedem Online-Händler eine Abmahnung und erhebliche Kosten.

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Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Die von Rechtsanwalt Ralph J. Jurisch, Ascheberg betriebene Website www.webrecht-jurisch.de bietet Online-Händlern die für den rechtssicheren Betrieb des Webshops notwendigen Rechtstexte wie AGB, Widerrufsbelehrungen sowie die zahlreichen gesetzliche vorgesehenen Hinweise zu den Informationspflichten gegenüber dem Verbraucher. Daneben werden alle Rechtsdienstleistungen rund um den Webshop oder das Ladengeschäft angeboten. Der von RA Jurisch herausgegebene Newsletter kann kostenfrei bezogen werden.



Leseranfragen:

Langenölser Str. 1, 59387 Ascheberg



PresseKontakt / Agentur:




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Datum: 10.01.2016 - 15:20 Uhr
Sprache: Deutsch
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Ansprechpartner: Ralph Jurisch
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Ascheberg


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