(ots) - Sehr geehrte Damen und Herren,
wir vertreten die Gut Thiemendorf GmbH & Co. KG presserechtlich
aus Anlass der aktuellen Berichterstattung über eine Ermittlung im
Zusammenhang mit dem Betrieb unserer Mandantin.
Unsere Mandantin hat diese Ermittlung selbst durch eine Meldung an
den Zweckverband Veterinär- und Lebensmittelüberwachung
Jena-Saale-Holzland initiiert, nachdem ihr Ende vergangener Woche
bekannt geworden war, dass einzelne Mitarbeiter bei der Nottötung von
Ferkeln in der Schweinezucht unserer Mandantin augenscheinlich Fehler
gemacht haben.
Es ist beim Betrieb einer Schweinezucht unvermeidlich, dass
einzelne Ferkel, die auch mit besonderer Pflege nicht überlebensfähig
wären, getötet werden müssen, um ihnen unnötiges Leiden zu ersparen.
Ferkel, die weniger als 5 Kilogramm wiegen, sind nach der aktuellen
Rechtslage und den einschlägigen veterinärmedizinischen
Handreichungen mit einem stumpfen Schlag auf den Kopf zu betäuben und
anschließend auszubluten. Nicht mehr zulässig und in dem Betrieb
unserer Mandantin auch nicht gebilligt oder geduldet ist hingegen die
Betäubung durch einen Schlag auf eine Fläche. Unsere Mandantin hat
nun jedoch von einzelnen Fällen erfahren, in denen Mitarbeiter
entgegen allen betrieblichen Weisungen die letztgenannte
Betäubungsmethode angewendet haben.
Alle Mitarbeiter, die im Betrieb unserer Mandantin für die
Nottötung von Ferkeln zuständig sind, werden von Veterinärmedizinern
eigens geschult und sind zudem von unserer Mandantin wiederholt auf
die geltenden Regeln verpflichtet worden. Selbstverständlich wird der
Betrieb unserer Mandantin auch von einem Bestandstierarzt überwacht.
Für unsere Mandantin ist ein Verstoß gegen tierschutzrechtliche
Bestimmungen und gegen ausdrückliche betriebsinterne Weisungen
vollkommen inakzeptabel. Sie hat daher unverzüglich arbeitsrechtliche
Konsequenzen gezogen.
Unserer Mandantin ist hinsichtlich der Vorgänge an größtmöglicher
Transparenz gelegen. Wir bitten jedoch um Verständnis dafür, dass
unsere Mandantin sich wegen der laufenden Ermittlung nicht persönlich
auf Presseanfragen äußern wird. Diese bitten wir daher nur
schriftlich an uns zu richten.
Ferner bitten wir darauf zu achten, dass die rechtlichen Grenzen
einer zulässigen Berichterstattung sowie die gebotene journalistische
Fairness und Sorgfalt gewahrt werden. Gegen etwaige rechtswidrige
Veröffentlichungen müssten wir im Interesse unserer Mandantin
unverzüglich rechtliche Schritte einleiten.
Dr. Konstantin Bertram Rechtsanwalt
Pressekontakt:
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