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Rauchmelderpflicht weitet sich aus

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Rauchmelderpflicht weitet sich aus

(pressrelations) -
- Rauchmelderpflicht: Geräte in vielen Bundesländern für Alt- und Neubauten vorgeschrieben
- Überlebenswichtig: Regelmäßige Wartung und Batterieprüfung
- Schon ab 20 Euro: Gute Rauchmelder müssen nicht teuer sein

Schon nach zwei Minuten kann eine Rauchgasvergiftung tödlich sein. Rauchmelder warnen die Bewohner frühzeitig und schenken so die lebenswichtigen Minuten Fluchtzeit. In beinahe allen Bundesländern ist der Einbau von Rauchmeldern in Neubauten bereits Pflicht. Zu Beginn des Jahres 2016 sind in Bremen, Niedersachsen und Sachsen-Anhalt die wichtigen kleinen Kästen nun auch in Altbauten Pflicht. In Bayern, Nordrhein-Westfalen, Saarland und Thüringen soll eine entsprechende Regelung zur Nachrüstung in den nächsten Jahren folgen. Allein in Berlin, Brandenburg besteht weder für Neu- noch für Altbauten eine Einbaupflicht, die Landesregierungen arbeiten aber den Entwürfen.

Regelmäßige Rauchmelder-Wartung kann Leben retten
Eingebaut werden muss der Rauchmelder in der Regel vom Eigentümer, dabei muss ihm der Mieter Zugang zur Wohnung verschaffen. Die Geräte sollten an allen Decken der Schlaf- und Kinderzimmer sowie Flure, die als Rettungswege fungieren, angebracht werden. Ideal sind dabei Rauchmelder, die per Funk miteinander vernetzt sind und somit parallel Alarm schlagen. Die Preise für Rauchmelder rangieren laut eines Tests der Stiftung Warentest zwischen 17 und 103 Euro. Gute Einzel-Geräte gibt es aber schon ab 20 Euro.
Wer die Batterie seines Rauchmelders testen möchte, findet außerdem auf der Seite http://www.rauchmelder-lebensretter.de/home/wartung/alarm-und-batteriewarnton/ Beispiele für verschiedene Alarm- und Batteriewarntöne. Diese können bei der Einschätzung der Batterie-Lebensdauer helfen. Sind die Batterien leer, hilft auch der beste Rauchmelder nicht.

Auch Hausrat braucht Schutz




Während ein Rauchmelder das Leben schützt, trägt eine Hausratversicherung zum finanziellen Schutz der Einrichtung und Besitztümer bei. "Wird die Wohnung durch einen Brand zerstört, ersetzt diese Police den Neuwert der versicherten Gegenstände. Um Unterversicherung zu vermeiden, ist es dabei wichtig, die Versicherungssumme an den aktuellen Wert des Hausrates anzupassen. Diese kann sich beispielsweise durch neue Anschaffungen oder teure Geschenke schnell ändern", erklärt Gothaer Hausrat-Expertin Petra Schindler.


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Datum: 11.01.2016 - 17:15 Uhr
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