(ots) - Keine verlässliche und kalkulierbare
Arbeitsgrundlage - Verwendungsverbot für Baustoffe bei Kontakt mit
Boden und Grundwasser droht
"Die Ziele der Mantelverordnung unterstützen wir zwar im
Grundsatz, der jetzt vom Bundesbau und -umweltministerium (BMUB)
vorgelegte 3. Arbeitsentwurf ist jedoch weder für die Auftraggeber
noch für die ausführende Wirtschaft als verlässliche und
kalkulierbare Arbeitsgrundlage einzustufen. Die darin formulierten
Anforderungen sind zum Teil widersprüchlich und nicht praxisgerecht."
Dies erklärten die Präsidenten des Hauptverbandes der Deutschen
Bauindustrie (HDB) und des Zentralverbandes des Deutschen Baugewerbes
(ZDB), Prof. Thomas Bauer und Dr.-Ing. Hans-Hartwig Loewenstein,
heute auf der gemeinsamen Pressekonferenz zum Jahresauftakt in
Berlin. Die Präsidenten appellierten an die Politik, jetzt die
Rahmenbedingungen für das Recycling von mineralischen Bauabfällen
richtig zu setzen, um die hohe Verwertungsquote für mineralische
Bauabfälle von 95 Prozent zu sichern und die Entsorgungskosten nicht
zum Baukostentreiber zu machen.
Ein zentraler Kritikpunkt der Bauspitzenverbände bezieht sich auf
das Bauen im Grundwasser. "Das dem Entwurf zu Grunde liegende
sogenannte Geringfügigkeitsschwellen-Konzept (GFS) gefährdet das
Bauen im Grundwasser, da die Schwellen für einige Baustoffe so gering
sind, dass sie nicht einmal für Trinkwasser eingehalten werden
können", so Bauer und Loewenstein. Damit würde quasi ein
Verwendungsverbot für eine Vielzahl von Baustoffen, die in Kontakt
mit Boden und Grundwasser kommen, bestehen. Verschärfend wirke zudem,
dass die als Grenzkonzentrationen im Wasser abgeleiteten GFS-Werte
auch als Maßgabe für jeden einzelnen Sickerwassertropfen vor seiner
Verdünnung im Wasser gelten würden. Loewenstein erläuterte: "Dies
kann man im Prinzip vergleichen mit dem Unterschied zwischen dem
Alkoholgehalt von Wein in einem Glas vor dem Trinken und dem
Alkoholgehalt im Blut nach dem Trinken. Der Alkoholgehalt im Glas vor
dem Trinken soll bereits dem Alkoholgehalt im Blut nach dem Trinken
entsprechen - also z.B. 0,5 Promille - der Wein wäre nicht einmal
Traubensaft. Dies käme einem Alkoholverbot gleich! Das gleiche würde
analog für viele Baustoffe gelten."
Ergänzend forderte Bauer auch eine klare Zuordnung der
abfallrechtlichen Verantwortlichkeiten der am Bau Beteiligten. "Damit
sich ein Bauherr im Vorfeld der Ausschreibung und Planung seines
Gebäudes mit der Frage auseinandersetzt, was mit seinem im Rahmen
seiner Baumaßnahme anfallenden Boden und seinen Bau- und
Abbruchabfällen geschehen soll, müssen sich diese Pflichten natürlich
auch an den Bauherren richten. In der täglichen Praxis ist es für die
ausführende Bauwirtschaft oft ausgesprochen schwierig, die
Bauherrenpflichten einzufordern und zu konkretisieren." In der Folge
werde das Abfallmanagement in die Bauausführungsphase verlagert und
die Probleme der Abfallentsorgung von den Auftraggebern auf die
Bauunternehmen abgewälzt. "Diesem Trend müssen wir dringend
entgegenwirken! Österreich hat uns vorgemacht, wie es gehen kann.
Dort ist es gelungen, eine Verordnung zu schaffen, die sowohl die
Verantwortlichkeiten von Bauherrn und Bauunternehmen genau regelt und
die Anforderungen praxisnah und verständlich darlegt, erläuterten die
Präsidenten der Bauspitzenverbände.
Der jetzt in Deutschland vorgelegte Entwurf der Mantelverordnung
stelle in diesem Sinne noch kein durchgängiges, harmonisiertes
Regelwerk dar, welches für Bauherren, Bauunternehmen und den Vollzug
tatsächliche Rechts- und Kostensicherheit bietet. "Wir brauchen
einheitliche und widerspruchsfreie Regelungen für eine
Klassifizierung und Charakterisierung von mineralischen Abfällen auf
der Baustelle, damit möglichst bereits in der Planungs- und
Ausschreibungsphase die erforderliche Rechts- und Kostensicherheit
für alle am Bau Beteiligten erreicht werden kann", forderten Bauer
und Loewenstein.
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