(ots) - Mit dem Beginn des neuen Jahres 2016 treten
verschiedene Gesetzesänderungen und Bestimmungen in Kraft, die man
auch als Mietwagenfahrer im Hinterkopf haben sollte. So gibt es
künftig verschärfte Promillebestimmungen in Bayern, computergestützte
Tempokontrollen in Niedersachsen und ein Lärmlimit für
Auspuffanlagen.
Bayern macht Ernst in Sachen Alkohol am Steuer. Ab 2016 droht dort
jedem, dem der Führerschein aufgrund von Alkohol am Steuer entzogen
wird, die medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU). Basis der
Verschärfung ist ein Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs
(BayVGH, Az. 11 BV 14.2738). Bisher galt die Grenze von 1,6 Promille.
Zukünftig können bereits geringere Promillewerte und erkennbare
Ausfallerscheinungen ausreichen. Eine ähnliche Regelung gibt es in
Baden-Württemberg. Frieder Bechtel von billiger-mietwagen.de in Köln
warnt: "Bei einer Promillefahrt steht ganz schnell der
Versicherungsschutz auf der Kippe. Das gilt selbstverständlich auch
bei einem Mietfahrzeug."
Den Tacho im Blick behalten sollte man zukünftig auf der
Bundestraße 6 zwischen dem niedersächsischen Laatzen und Gleidingen.
Auf der unfallträchtigen Strecke wird die automatische
Tempoüberwachung "Section Control" gestartet und die Geschwindigkeit
mittels eines neuen Messverfahrens über einen längeren Abschnitt
erfasst. Ähnliche Überwachungsanlagen sind bereits in Österreich, in
den Niederlanden ("Trajectcontrole") sowie in Italien ("Tutor") im
Einsatz. "Neben Bußgeld und eventuellen Punkten müssen Temposünder
auch mit saftigen Bearbeitungsgebühren rechnen, wenn bei einem
Mietwagen der Fahrer erst noch ermittelt werden muss", erklärt
Bechtel. Eine weitere Änderung ab 2016: Reine Elektrofahrzeuge, die
ab dem 1. Januar zugelassen werden, sind für fünf Jahre von der
Kfz-Steuer befreit. "Das ist deutlich weniger als bisher", sagt
Bechtel und prognostiziert: "Das wird die kleine Zahl von
Elektromobilen in den Mietwagen-Flotten kaum erhöhen." Zudem gelten
Hybrid-Fahrzeuge und Autos mit einem sogenannten Range-Extender nicht
als Elektrofahrzeuge im Sinne des Gesetzes. Deshalb besitzen sie kein
Steuerprivileg.
Änderungen gibt es wie erwähnt auch in Sachen Lärmschutz. Ab Juli
2016 dürfen speziell eingebaute Abgasanlagen bei Personenwagen - zum
Beispiel ein Klappenauspuff - die Lautstärke serienmäßig eingebauter
Auspuffe nicht mehr übersteigen. "Es versteht sich von selbst, dass
alle seriösen Mietwagenanbieter ihren Fahrzeugpark entsprechend der
neuen Verordnung ausrichten", versichert Frieder Bechtel.
Ãœber billiger-mietwagen.de:
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kostenlose Infoline beraten lassen. Bis 24 Stunden vor Anmietung ist
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Frieder Bechtel, Tel: 0221/16790-008,
E-Mail: presse(at)billiger-mietwagen.de,
Dompropst-Ketzer-Str. 1-9, 50667 Köln, Fax: 0221/16790-099,
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