(ots) - "Mit dem Gesetzentwurf zur Insolvenzanfechtung
werden die Hürden für Insolvenzanfechtungen wieder höher gelegt.
Ratenzahlungen und anderen Zahlungserleichterungen, die Unternehmen
ihren Kunden gewähren, können bald nicht mehr so einfach von
Insolvenzverwaltern angefochten werden. Damit werden die
Fehlentwicklungen der letzten Jahre endlich korrigiert. Von dieser
Verbesserung profitieren Großhändler und unternehmensnahe
Dienstleister ganz besonders." Dies erklärte Anton F. Börner,
Präsident des Bundesverbandes Großhandel, Außenhandel,
Dienstleistungen (BGA), anlässlich der ersten Lesung des Gesetzes zur
Verbesserung der Rechtssicherheit bei Anfechtungen nach der
Insolvenzordnung und nach dem Anfechtungsgesetz im Deutschen
Bundestag am 15. Januar 2016.
Seit einigen Jahren werden Unternehmen zunehmend von
Insolvenzverwaltern aufgefordert, bis zu 10 Jahre zurückliegende
Zahlungen ihrer mittlerweile insolventen Kunden zurückzuzahlen.
Gegenstand der zum Teil serienmäßig betriebenen Rückforderungen sind
Zahlungen, die die Unternehmen von ihren Kunden im Rahmen von
üblichen Geschäftsvorgängen wie Ratenzahlungen, Stundungen oder
sonstigen Warenkrediten erhalten haben. Diese
Finanzierungsinstrumente, auf die Insolvenzverwalter ihre
Anfechtungen unter Berufung auf die Rechtsprechung des
Bundesgerichtshofs stützen, gehören zu elementaren
Dienstleistungsfunktionen von Großhandelsunternehmen. Damit trifft
die Praxis der Insolvenzverwalter den Großhandel im Kern. Auch
unternehmensnahe Dienstleister leiden unter der Vorgehensweise der
Insolvenzverwalter.
"Das Gesetzgebungsverfahren ist nun zügig zum Abschluss zu
bringen, um Rechts- und Planungssicherheit für die Unternehmen zu
schaffen. Die ausufernde Anfechtungspraxis durch Insolvenzverwalter
schafft für viele Unternehmen nicht hinnehmbare Unsicherheiten und
Belastungen. Deshalb hat sich der BGA seit mehreren Jahren für eine
Korrektur der aktuellen Rechtslage eingesetzt", so Börner
abschließend.
3, Berlin, 14. Januar 2016
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