(ots) -
Sperrfrist: 14.01.2016 11:30
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Länder und Kommunen stehen derzeit vor der Herausforderung, die
große Zahl geflüchteter Menschen unterzubringen, zu versorgen und zu
integrieren. Dabei stehen vor allem Fragen der Unterbringung und
Kostenübernahme im Fokus, über die Qualität der Unterkünfte und die
Wahrung der Rechte von Asylsuchenden wird wenig diskutiert.
Schutzbedürftige Flüchtlingsgruppen wie Frauen und Mädchen brauchen
jedoch besondere Unterstützung. Sie fliehen unter anderem vor
geschlechtsspezifischer Gewalt in ihren Herkunftsländern, erfahren
Gewalt auf der Flucht und mitunter auch in Unterkünften in
Deutschland.
Anlässlich der heutigen Veranstaltung "Frauen in
Flüchtlingsunterkünften: Lage erkennen - Rechte wahren", die das
Deutsche Institut für Menschenrechte gemeinsam mit der Beauftragten
der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration, Aydan
Özoguz, in Berlin durchführte, erklärte Institutsdirektorin Beate
Rudolf:
"Deutschland ist verpflichtet, geflüchtete Frauen besonders zu
schützen und ihnen psychosoziale Unterstützung sowie
Gesundheitsversorgung zu gewähren, unabhängig davon, ob sie allein
oder im Familienverband einreisen. Diese Verpflichtung ergibt sich
aus der EU-Aufnahmerichtlinie, die Mindestanforderungen für die
Aufnahme von Asylsuchenden in der Europäischen Union formuliert und
deren Umsetzung in Deutschland seit Juli 2015 überfällig ist. Bislang
fehlen verbindliche Vorgaben für die Rechte von Frauen in
Flüchtlingsunterkünften, deren Einhaltung regelmäßig überprüft wird.
Diese Vorgaben müssen sowohl für Erstaufnahmeeinrichtungen der
Bundesländer als auch für kommunale Gemeinschaftsunterkünfte gelten.
Die besonderen Bedürfnisse von Mädchen, Schwangeren, Frauen mit
Beeinträchtigungen, Lesben, Transfrauen und Opfern sexualisierter
Gewalt müssen dabei berücksichtigt werden. Dies setzt voraus, dass
Programme und Maßnahmen aus der Perspektive und unter Beteiligung
von Flüchtlingsfrauen konzipiert werden. Den Zugang zu Rechten zu
gewährleisten bedeutet beispielsweise auch, Sprachmittlung,
Kinderbetreuung oder Frauenräume in den Unterkünften
bereitzustellen."
Die EU-Aufnahmerichtlinie enthält Mindestnormen für die Aufnahme
von Asylsuchenden in der Europäischen Union und verlangt von den
Mitgliedstaaten unter anderem:
- geschlechtsspezifische Aspekte bei der Unterbringung zu
berücksichtigen,
- Maßnahmen zu ergreifen, um geschlechtsbezogene Gewalt
einschließlich sexueller Übergriffe und Belästigungen in allen
Unterkünften zu verhindern,
- Schutzsuchenden mit besonderen Bedürfnissen wie psychisch
Kranken, Schwangeren oder Gewaltbetroffenen die erforderlichen
medizinischen und sonstigen Hilfen zur Verfügung zu stellen.
Weitere Informationen
Programm der Veranstaltung "Frauen in Flüchtlingsunterkünften:
Lage erkennen - Rechte wahren" http://ots.de/HCZNs
Heike Rabe (2015): Effektiver Schutz vor geschlechtsspezifischer
Gewalt - auch in Flüchtlingsunterkünften (Policy Paper Nr. 32)
http://ots.de/HTTdJ
Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni
2013 zur Festlegung von Normen für die Aufnahme von Personen, die
internationalen Schutz beantragen http://ots.de/2BZhv
Pressekontakt:
Ute Sonnenberg
Telefon: 030 25 93 59 - 453
E-Mail: sonnenberg(at)institut-fuer-menschenrechte.de