(ots) - Starkes Signal für Gleichwertigkeit von beruflicher
und akademischer Bildung
Am heutigen Donnerstag hat der Deutsche Bundestag in erster Lesung
den Entwurf zum "Dritten Gesetz zur Änderung des
Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes" beraten. Hierzu erklären der
bildungs- und forschungspolitische Sprecher der CDU/CSU-Fraktion im
Deutschen Bundestag, Albert Rupprecht, und der zuständige
Berichterstatter, Thomas Feist:
Albert Rupprecht: "Wie keine andere Partei steht die Union für die
Stärkung sowohl der akademischen wie auch der beruflichen Bildung.
Vor zwanzig Jahren hat die damalige Unionsregierung das Meister-BAföG
eingeführt. Seither haben 1,7 Millionen Menschen von dieser Förderung
profitiert. Mit der aktuellen Novelle des
Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes verbessern wir die Leistungen
erneut und rücken das Meister-BAföG nun auf Augenhöhe zum
Studierenden-BAföG. So werden wir den Zuschussanteil zum
Basisunterhalt bei Vollzeit von heute 44 Prozent auf 50 Prozent
steigern. Das ist ein starkes Signal für die Gleichwertigkeit von
beruflicher und akademischer Bildung. Und das ist ein wichtiger
Schritt, um dem drohenden Fachkräftemangel entgegenzuwirken."
Thomas Feist: "Eine hochwertige berufliche Ausbildung,
beispielsweise im Handwerk oder in der Industrie, schützt vor
Arbeitslosigkeit und bietet sehr gute Verdienstmöglichkeiten - zum
Teil sogar mehr, als nach Abschluss eines Studiums. Wir wollen, dass
junge Menschen diese guten Chancen der beruflichen Bildung umfassend
für sich nutzen. Die Novelle des Meister-BAföG enthält daher ein
ganzes Modernisierungspaket, um Aufstiegsfortbildungen noch
attraktiver zu machen - mit höheren Förderleistungen, einem
"Attraktivitätspaket Meisterstück" gezielt für das Handwerk und
besseren Familienleistungen. Mit der Öffnung des Meister-BAföG für
Bachelor-Absolventinnen und -Absolventen ist die Novelle auch ein
wichtiger Schritt für die größere Durchlässigkeit von beruflicher und
akademischer Bildung."
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