Betriebsärzte thematisieren auf Fachtagung der Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM) unter anderem Arbeitsbedingungen auf Windkraftanlagen
(PresseBox) - Was müssen Betriebsärzte bei arbeitsmedizinischen Untersuchungen von Beschäftigten auf Windenergieanlagen beachten? Welche Chancen für die Arbeitsmedizin bietet das neue Präventionsgesetz der Bundesregierung? Und welche Folgen hat die geplante Neufassung der Gefahrstoffverordnung für Arbeitsmediziner? Diese und weitere Themen aus den Bereichen Prävention und Rehabilitation kamen auf der Betriebsärztetagung der Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM) am 14. und 15. Januar 2016 in Bamberg zur Sprache. Gemeinsam mit der Deutschen Gesellschaft für Arbeitsmedizin und Umweltmedizin (DGAUM) und dem Verband Deutscher Betriebs- und Werksärzte (VDBW) bot die BGHM den 300 Teilnehmenden die Möglichkeit zur Fortbildung und zum Austausch.
?Auf der Tagung erhalten die Mediziner der bei uns versicherten Betriebe Informationen zu möglichen Gesundheitsgefahren und sicheren Handlungsmöglichkeiten am Arbeitsplatz. Außerdem dient sie zur Diskussion fachlicher Fragen und persönlicher Erfahrungen?, erklärt Dr. Florian Struwe, Leiter des Sachgebiets Kompetenzzentrum Arbeitsmedizin und Individualprävention der BGHM.
Besondere Arbeitssicherheit auf Windenergieanlagen
In Fachvorträgen beantworteten Experten medizinische und rechtliche Fragen zur Arbeitssicherheit und zum betrieblichen Gesundheitsschutz. Ein Schwerpunkt der diesjährigen Veranstaltung lag dabei auf den Herausforderungen für Arbeitsmediziner bei Offshore Windenergieanlagen, also Windanlagen zur Stromerzeugung auf dem Meer. ?Die Tätigkeiten auf Windenergieanlagen oder auf Umspannplattformen sind unter anderem gekennzeichnet durch erhebliche körperliche Anstrengungen, Tätigkeiten in großen Höhen, räumliche Enge, Exposition gegenüber Hitze und Kälte sowie durch Schichtdienst?, erklärte die Arbeits- und Allgemeinmedizinerin Dr. Renate Rodegro. Zudem sind die medizinischen Versorgungsmöglichkeiten bei Offshore-Arbeitsplätzen deutlich eingeschränkt. ?Ein bedeutender Aspekt ist aber auch die soziale Komponente: Personen, die an diesen Anlagen arbeiten, sind abwechselnd zwei Wochen auf See und zwei Wochen zu Hause. Darunter kann das soziale Umfeld leiden?, so Rodegro. Die Beschäftigten müssen daher besondere Anforderungen hinsichtlich ihrer physischen und psychischen Eignung erfüllen. Den richtigen Ablauf von Rettungsmaßnahmen bei einem Arbeitsunfall auf einer Offshore Windenergieanlage erläuterte Dr. Nils Weinrich vom Berufsgenossenschaftlichen Unfallkrankenhaus Hamburg in seinem Vortrag ?Rettungskette Offshore Wind?.
Neue Perspektiven und Herausforderungen für Arbeitsmediziner
Ein weiteres Thema der Tagung war das neue Präventionsgesetz der Bundesregierung. Es wurde im vergangenen Jahr zur Stärkung der Gesundheitsförderung und der Prävention verabschiedet. Prof. Dr. Hans Drexler, Präsident der DGAUM, erklärte, welche neuen Perspektiven für die Arbeitsmedizin darin aufgezeigt werden. ?Deutschland braucht eine umfassende Präventionskultur?, betonte er. ?Das Gesetz dient der betrieblichen Gesundheitsförderung sowie der engen Verzahnung von kurativer und präventiver Medizin.?
Dr. Uwe Pucknat, stellvertretender Leiter der Abteilung Gesundheitsschutz der BGHM, widmete sich in seinem Vortrag der geplanten Neufassung der Gefahrstoffverordnung. ?Für Betriebsärzte ist es von großer Bedeutung, über die aktuellen Entwicklungen im Gefahrstoffrecht informiert zu sein?, sagte er. ?In Zukunft werden sie noch stärker bei der allgemeinen arbeitsmedizinisch-toxikologischen Beratung miteingebunden werden.? Aufgabe von Betriebsärzten sei es auch, Führungskräfte für dieses Thema zu sensibilisieren - damit diese ihr Wissen an die Beschäftigten weitergeben könnten.
Im Rahmen ihrer gesetzlichen Aufgaben - Prävention, Rehabilitation und Entschädigung - ist die BGHM zentralen Werten verpflichtet: der Sicherheit und Gesundheit ihrer Versicherten sowie der Existenzsicherung ihrer Mitgliedsunternehmen durch Haftungsablösung bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten. In diesem Sinne übernimmt die BGHM den Versicherungsschutz von über 4,5 Mio. Beschäftigten in den mehr als 214.000 Betrieben der Branchen Holz und Metall.
Im Rahmen ihrer gesetzlichen Aufgaben - Prävention, Rehabilitation und Entschädigung - ist die BGHM zentralen Werten verpflichtet: der Sicherheit und Gesundheit ihrer Versicherten sowie der Existenzsicherung ihrer Mitgliedsunternehmen durch Haftungsablösung bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten. In diesem Sinne übernimmt die BGHM den Versicherungsschutz von über 4,5 Mio. Beschäftigten in den mehr als 214.000 Betrieben der Branchen Holz und Metall.