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Pressemitteilung der Bundesagentur für Arbeit vom 15. Januar 2016
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Großes Interesse an einmaliger Sprachförderung der Bundesagentur
für Arbeit (BA).
Schnelle und unbürokratische Hilfe zur Sprachförderung von
Flüchtlingen mit guter Bleibeperspektive - das war das Ziel des
Verwaltungsrats der Bundesagentur für Arbeit im Herbst vergangenen
Jahres.
Das Angebot: Als einmalige Nothilfe bis Ende 2015 beginnende Kurse
für Flüchtlinge aus Beitragsmitteln zur Arbeitslosenversicherung zu
finanzieren. Das Ziel: Erste Kenntnisse der deutschen Sprache zu
vermitteln. Mit bis zu 100.000 Kursteilnehmern bis Jahresende wurde
gerechnet, tatsächlich meldeten die Bildungsträger bundesweit 222.282
Eintritte innerhalb des zur Verfügung stehenden Zeitraums.
Die Eckdaten:
- 73% der Teilnehmer an den durch die BA finanzierten Sprachkursen
kommen aus Syrien, 14% aus dem Irak, 8% aus Eritrea und 5% aus
dem Iran.
- 44% der Teilnehmer jünger als 25 Jahre
- 81% sind männlich
- Die meisten Teilnehmer von Sprachkursen kommen aus
Nordrhein-Westfalen (20%), Bayern (12%), Baden-Württemberg (10%)
und Berlin (9%).
- Die Gesamtkosten lassen sich zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht
genau beziffern. Sie werden voraussichtlich zwischen 320 und 400
Mio. Euro liegen.
"Dass in so kurzer Zeit so viele Menschen einen Sprachkurs
begonnen haben, zeigt das große Interesse der Flüchtlinge und dass
unsere Entscheidung für diese schnelle und unbürokratische Maßnahme
richtig und wichtig gewesen ist", so Annelie Buntenbach, Vorsitzende
des Verwaltungsrats der BA, mit Blick auf die Bilanz. "Sprache ist
der wichtigste Schlüssel zur Teilhabe am Arbeitsmarkt und damit zur
gesellschaftlichen Teilhabe. Mit unserer Initiative haben wir
kurzfristig auf die verstärkte Zuwanderung von Flüchtlingen nach
Deutschland reagiert. Wichtig für uns ist: Die Förderung für andere
Arbeitsuchende wurde und wird dadurch nicht verringert"
Peter Clever, stellvertretender Vorsitzender des
BA-Verwaltungsrats, ergänzt: "Das überwältigende Interesse an den
Sprachkursen zeigt eine ausgeprägte Motivation unter den Flüchtlingen
mit hoher Bleibeperspektive, sich schnell zu integrieren. Wichtig ist
die frühzeitige Förderung bereits während des laufenden
Anerkennungsverfahrens. Klar ist aber auch: Die allgemeine
Sprachförderung für Flüchtlinge ist eine gesamtgesellschaftliche
Aufgabe. Die Finanzierung aus Beitragsmitteln zur
Arbeitslosenversicherung war und bleibt eine einmalige Nothilfe. Das
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge wird 2016 seine Integrations-
und berufsbezogenen Sprachkurse ausbauen. Dafür sind die Geldmittel
aus dem Bundeshaushalt zu Recht deutlich aufgestockt worden; aber
wenn mehr benötigt wird, muss dort unbedingt nachgebessert werden.
Sprachförderung darf nicht an mangelnden Geldmitteln scheitern."
Hintergrund und weitere Informationen:
Grundlage für die Initiative ist eine Rechtsänderung im SGB III im
Rahmen des Asylverfahrensbeschleunigungsgesetzes vom Oktober 2015.
Diese Änderung ermöglichte der BA die ausnahmsweise und zeitlich
begrenzte Finanzierung von Sprachkursen für Flüchtlinge mit guter
Bleibeperspektive, sofern diese Kurse bis zum 31. Dezember 2015
beginnen und die Teilnehmer noch keinen Integrationskurs oder
Sprachkurs des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF)
besucht haben.
Wann kann die BA einen Sprachkurs finanzieren? In der Regel setzt
die Teilnahme an arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen der BA
ausreichende Deutschkenntnisse voraus. Die BA kann berufsbezogene
Deutschkenntnisse als Bestandteil einer Eingliederungsmaßnahme nach
dem Sozialgesetzbuch III (SGB III) bzw. dem Sozialgesetzbuch II (SGB
II) finanzieren, wenn die fachlichen Inhalte durch sprachliche
Elemente ergänzt werden müssen, um das Ziel der Maßnahme zu
erreichen. Eine solche Förderung ist jedoch immer nachrangig
gegenüber den Angeboten des BAMF.
Informationen zum Hörfunkservice der Bundesagentur für Arbeit
finden Sie im Internet unter www.ba-audio.de.
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