(ots) - Wichtige rechtliche Klärung für die Ausgestaltung
des Masterplans Medizinstudium 2020
In dieser Woche hat das Bundesministerium für Gesundheit das von
ihm in Auftrag gegebene Gutachten "Rechtliche Möglichkeiten und
Grenzen der Einführung und Ausgestaltung einer Quote zur
Sicherstellung der primärärztlichen Versorgung, insbesondere im
ländlichen Raum, bei der Zulassung zum Medizinstudium"
veröffentlicht. Hierzu erklären der bildungs- und
forschungspolitische Sprecher der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen
Bundestag, Albert Rupprecht, und die zuständige Berichterstatterin,
Katrin Albsteiger:
Albert Rupprecht: "Die Einführung einer Landarztquote ist
verfassungsrechtlich möglich. Zu diesem Schluss kommt ein
Fachgutachten, das das Bundesministerium für Gesundheit in dieser
Woche veröffentlicht hat. Wir haben uns im Rahmen des Masterplans
Medizinstudium 2020 mit Nachdruck dafür eingesetzt, diese Frage der
Verfassungskonformität zu klären. Das nun vorliegende Gutachten ist
im Ergebnis eindeutig. Diesen positiven Befund begrüßen wir."
Katrin Albsteiger: "Wir wollen die medizinische Grundversorgung in
den ländlichen Regionen auch für die Zukunft zu sichern. Eine
Landarztquote kann hierzu wesentlich beitragen. Mit ihr würde eine
bestimmte Zahl von Studienplätzen denjenigen vorbehalten werden, die
sich verpflichten, nach vollständig abgeschlossener Ausbildung für
eine bestimmte Zeit im ländlichen Raum zu praktizieren. Das aktuelle
Gutachten bestätigt, das dies rechtlich möglich ist. Es beschreibt
auch detailliert, welche Maßstäbe für die verfassungsrechtlich
zulässige Ausgestaltung der abzugebenden Verpflichtungserklärung
gelten. Das Gutachten sollte daher Anlass sein, die Einführung einer
Landarztquote im Rahmen des Masterplans Medizinstudium 2020 zu prüfen
und konkrete Vorschläge zur Einführung einer Quote zu entwickeln."
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