(ots) - Wichtiges Anliegen der Union wird umgesetzt
Der Bundestag hat am heutigen Freitag den Gesetzentwurf zur Reform
der Insolvenzanfechtung in erster Lesung beraten. Hierzu erklärt die
rechtspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Elisabeth
Winkelmeier-Becker:
"Mit dem Gesetzentwurf zur Reform der Insolvenzanfechtung stellen
wir Vertrauen und Rechtssicherheit des Geschäftsverkehrs wieder her.
Die Koalition korrigiert damit eine in den vergangenen Jahren
teilweise ausgeuferte Anfechtungspraxis und stellt die
Rechtssicherheit für Unternehmen wieder her. Insbesondere
mittelständische Unternehmen, aber auch Arbeitnehmer werden vor
fragwürdigen Rückforderungen geschützt. Ein wichtiges Anliegen der
Union aus dem Koalitionsvertrag wird damit aufgegriffen.
Kern der Reform sind Präzisierungen des bisher unbestimmten
Gesetzeswortlauts bei der sogenannten Vorsatzanfechtung nach § 133
der Insolvenzordnung. Wir stellen klar, dass eine Anfechtung künftig
nicht allein darauf gestützt werden kann, dass der Gläubiger dem
Schuldner eine handelsübliche Zahlungserleichterung gewährt hat. Das
Risiko, dass ein Gläubiger später vom Insolvenzverwalter in Anspruch
genommen wird, nur weil er nachträglich etwa Ratenzahlung mit dem
Schuldner vereinbart hat, wird damit ausgeschlossen.
Im parlamentarischen Verfahren werden wir weitere gezielte
Verbesserungen für den Mittelstand prüfen. Für uns ist klar, dass das
Anfechtungsrecht eine zentrale Stellschraube für die Gleichbehandlung
der Gläubiger und das Insolvenzrecht insgesamt darstellt. Eine
Rückkehr zu den alten Privilegien der Konkursordnung gilt es zu
vermeiden."
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