(ots) - Bundestag debattiert Gesetzentwurf zur kollektiven
Wahrnehmung von Urheberrechten
Der Bundestag hat am heutigen Freitag den Gesetzentwurf zur
Neuordnung des rechtlichen Rahmens für Verwertungsgesellschaften im
Urheberrecht in erster Lesung beraten. Hierzu erklärt die
rechtspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Elisabeth
Winkelmeier-Becker:
"Verwertungsgesellschaften sind für den Schutz des geistigen
Eigentums und für eine prosperierende Kulturwirtschaft unverzichtbar.
Kreatives Schaffen hängt nicht zuletzt von einer fairen Bezahlung ab.
Künstler und andere Kreative sind dabei darauf angewiesen, dass ihre
Rechte von einer Verwertungsgesellschaft durchgesetzt werden.
Verwertungsgesellschaften bieten zudem große Vorteile für die Nutzer,
weil sie die unterschiedlichsten Rechte aus einer Hand erwerben
können.
Mit dem neuen Gesetz passen wir den deutschen Rechtsrahmen an die
neuen europaweit geltenden Vorgaben an. Unser Ziel ist es, die
bewährten Mechanismen des deutschen Rechts so weit wie möglich zu
erhalten. Zugleich darf eine deutsche Verwertungsgesellschaft nicht
wesentlich schärfer reguliert sein als ihr europäisches Pendant, weil
sie im grenzüberschreitenden Wettbewerb sonst nicht mithalten kann.
Zur kollektiven Rechtewahrnehmung gehört auch eine angemessene und
effektive Entlohnung der Urheber für die Anfertigung von
Privatkopien. Bisher vergeht oftmals viel zu viel Zeit, bis die von
den Unternehmen der Speichermedienindustrie zu entrichtende Vergütung
ausgehandelt ist. Daher entschlacken wir das entsprechende
Schiedsstellenverfahren. In Anbetracht der Besonderheiten des
Verfahrens führen wir für die Schiedsstelle zudem die Möglichkeit
ein, eine Sicherheitsleistung anzuordnen, um die offenen
Zahlungsansprüche der Kreativen zu sichern. Das ist ein richtiger und
wichtiger Beitrag zu einem effizienten und angemessenen
Vergütungsfestlegungsverfahren."
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