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NOZ: Europäischer Gerichtshof sieht keine Obergrenzen für Flüchtlinge

ID: 1309373

(ots) - Europäischer Gerichtshof sieht keine Obergrenzen
für Flüchtlinge

EuGH-Präsident Koen Lenaerts: Asylrecht schwer vereinbar mit
irgendeiner Zahl oder Obergrenze

Osnabrück. Eine Obergrenze für die Aufnahme von Flüchtlingen würde
nach Auffassung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) europäischem
Recht zuwiderlaufen. In einem Interview mit der "Neuen Osnabrücker
Zeitung" (Montag) sagte EuGH-Präsident Koen Lenaerts, "man muss
folgendes beachten: Immer wenn jemand asylberechtigt ist, hat er nach
dem Unionsrecht das Anrecht darauf, als Flüchtling anerkannt zu
werden. Das ist schwer vereinbar mit irgendeiner Zahl oder
Obergrenze".

Lenaerts geht davon aus, dass die EU-Staaten die Flüchtlingskrise
lösen werden: "Ich glaube, dass die derzeitigen Probleme überwindbar
sind." Die EU werde daran nicht zerbrechen, sondern diese Krise
meistern, wie sie schon zahlreiche Krisen zuvor gemeistert habe,
sagte der Belgier, der dem Gerichtshof seit dem vergangenen Oktober
vorsteht.

Der Jurist erinnerte daran, dass die EU immer strikt gemäß der
Genfer Flüchtlingskonvention handeln müsse. So müssten alle EU-Länder
gemeinsame Mindest-Standards bei der Unterbringung von Flüchtlingen
einhalten, solange sie den Asylantrag einer Person prüfen.

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Europäischer Gerichtshof verteidigt Vorgehen der Europäischen
Zentralbank bei Euro-Rettung

EuGH-Präsident Koen Lenaerts zum Anleihen-Kaufprogramm der EZB:
"Das ist keine Rechtsumgehung"

Osnabrück. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat das Vorgehen der
Europäischen Zentralbank (EZB) bei der Euro-Rettung verteidigt. In
einem Interview mit der "Neuen Osnabrücker Zeitung" (Montag) sagte
EuGH-Präsident Koen Lenaerts, mit dem Kauf von Staatsanleihen




kriselnder Euro-Staaten umgehe die Zentralbank nicht ein Urteil des
Gerichtshofs von 2015. Damals hatte der EuGH geurteilt, dass die EZB
unter bestimmten Bedingungen Papiere von Euro-Staaten in der Krise
aufkaufen darf - inzwischen hat die EZB aber ein anderes
milliardenschweres Programm aufgelegt.

"Wir haben der Europäischen Zentralbank in dem Urteil zum
Kaufprogramm von Staatsanleihen sehr klare Schranken gesetzt", sagte
Lenaerts. Die Luxemburger Richter hätten die Bedingungen genannt,
unter denen die EZB ein solches Programm nutzen könne, was sie
übrigens immer noch nicht gemacht habe. Das schließe ja nicht aus,
dass die Zentralbank inzwischen ein anderes Programm nutze. "Der EuGH
urteilt nur über die Frage, die unbedingt beantwortet werden muss, um
einen Rechtsstreit zu lösen. Wenn wir alle weiteren Fragen auch
beantwortet hätten, wären wir zu weit gegangen. Das ist kein
Widerspruch und auch keine Rechtsumgehung." Lenaerts wies die Kritik
zurück, dass der Luxemburger Gerichtshof Euro-freundlich urteile.
"Wir sind weder EU- noch Euro-freundlich, sondern
Verträge-freundlich."



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Datum: 18.01.2016 - 05:00 Uhr
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