PresseKat - Taxi Deutschland gegen Mytaxi: Rabatte auf Taxitarife sind illegal

Taxi Deutschland gegen Mytaxi: Rabatte auf Taxitarife sind illegal

ID: 1310109

(ots) - Landgericht Frankfurt hat heute über die
Mytaxi-Rabatte geurteilt: Preisnachlässe auf behördlich festgelegte
Taxitarife sind rechtswidrig.

Dieter Schlenker, Vorsitzender der Genossenschaft Taxi
Deutschland, die die gleichnamige Taxi-App betreibt, gab folgendes
Statement ab: "Diese Entscheidung ist positiv für Verbraucher und für
die mittelständischen Taxibetriebe und Taxizentralen, denn
Mytaxi-Aktionen täuschen nur vor, Taxifahrten könnten billiger sein.
Dabei wird der Rabatt vom finanzstarken globalen Unternehmen Daimler
subventioniert. Mytaxi und Daimler warten mit einer Gewinnabschöpfung
einfach, bis man den Ruftaxi-Mittelstand mit seinen rund Zehntausend
Arbeitsplätzen vom Markt gedrängt hat. Ist die Konkurrenz tot und die
Tarifpflicht aufgeweicht, kann der Kunde nichts mehr gegen höhere
Preise oder weniger Service tun.

Taxis sind Teil des öffentlichen Personennahverkehrs, und wie bei
Bussen und Straßenbahnen will der Gesetzgeber weder Bevölkerung noch
Verkehrsunternehmen einem ruinösen Preiswettbewerb aussetzen. Wer das
Gesetz zur Tarifpflicht abschaffen will, stellt die Profitinteressen
großer Unternehmen über die Interessen der Verbraucher; mit dem
Ergebnis, dass die Nachfrage den Preis bestimmt und Fahrgäste bei
Regen oder an Silvester vier- bis zehnfache Summen zahlen - wie es
vergleichbare Unternehmen (z. B. Uber) jetzt schon praktizieren.

Die Daimler-Tochter Mytaxi will den Tarif aufweichen, kauft sich
mit Rabattaktionen Marktanteile und spielt auf Zeit. Ab einer
gewissen Mytaxi-Marktmacht wird aber das Gewerbe Richtung
Großkonzernmonopol kippen: Fahrgäste erhalten dann nur noch
Online-"Service", Taxifahrer zahlen höhere Vermittlungsprovisionen,
Städten entgehen Steuern. An der Tarifpflicht hängen zudem bis zu
Zehntausend Arbeitsplätze in 700 Taxizentralen. Diese Mitarbeiter




sind das Bindeglied zwischen den Taxifahrern auf der Straße. Wir als
Taxizentralen vertreten auch deren Rechte."

Vollstreckungsschutz für Mytaxi abgewiesen

In letzter Minute hatte Mytaxi bei Gericht einen Antrag auf
Vollstreckungsschutz eingereicht. Er soll die Zwangsvollstreckung des
Urteils bis zur Entscheidung in der nächsten Instanz verhindern.
Begründet hatte Mytaxi den ungewöhnlichen Antrag mit einer
vermeintlich umstrittenen Rechtslage, die erst in letzter Instanz zu
klären sei. Schlenker: "So will die Daimler-Tochter trotz eindeutiger
Rechtslage so lange wie möglich unlauteren Wettbewerb betreiben. Ein
solcher Antrag würde das heutige Urteil überflüssig machen, und wir
waren zuversichtlich, dass das Gericht das anders sieht.

Größter Niedriglohnsektor Deutschlands mit 255.000 Taxifahrern von
Einbußen bedroht

"Hat ein Unternehmen wie Mytaxi erst ein Vermittlungsmonopol",
erklärt Schlenker, "schraubt sich die Vermittlungsprovision, die die
Fahrer je Fahrgast zahlen, nach oben. Bei Taxizentralen, in der Regel
Vereine oder Genossenschaften, entrichten Taxifahrer eine Flatrate
für Fahrgastvermittlung. Sie entspricht umgerechnet rund fünf Prozent
des Fahrpreises. Mytaxi hat bereits bis zu 30 Prozent von Taxifahrern
verlangt."

Ãœber die Taxi Deutschland eG

Die Taxi Deutschland Servicegesellschaft für Taxizentralen ist ein
genossenschaftlicher Zusammenschluss. Sie befindet sich im
Rechtsstreit mit Uber und hat dessen Uberpop-Vermittlungsbetrieb
gerichtlich am 18.3.2015 untersagen lassen. Die Genossenschaft der
Taxizentralen betreibt die App "Taxi Deutschland", an die bereits
rund 2.600 Städte und Gemeinden bundesweit angebunden sind, sowie die
mobile Taxirufnummer 22456, die aus jedem Mobilfunknetz zur lokalen
Taxizentrale verbindet. Geschäftsführende Vorstände sind Dieter
Schlenker (Vorsitzender) sowie Günther Möller und Fred Buchholz.



Pressekontakt:
Anja Floetenmeyer
Aufgesang Public Relations GmbH
Tel.: +49(0)511 923 999-25
floetenmeyer(at)aufgesang.de


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Datum: 19.01.2016 - 10:45 Uhr
Sprache: Deutsch
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