PresseKat - ULD verlängert Datenschutzgütesiegel für TeamDrive

ULD verlängert Datenschutzgütesiegel für TeamDrive

ID: 1310211

(ots) -

- Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD)
verlängert das Gütesiegel und damit die Empfehlung zum bevorzugten
Einsatz von TeamDrive.
- Software des Hamburger Softwareherstellers TeamDrive schützt Daten
vor dem Ausspähen durch unbefugte Dritte

Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
(ULD) hat das Datenschutzgütesiegel für die Sync & Share Services von
TeamDrive in das Jahr 2016 hinein verlängert. Das
Datenschutzgütesiegel bestätigt ausdrücklich, dass TeamDrive auch für
Berufsdatengeheimnisträger i.S.d. "203 StGB" wie Ärzte oder
Rechtsanwälte geeignet ist. "TeamDrive ist einer der wohl sichersten
Plätze für Daten gemäß der strengen deutschen
Datenschutzgesetzgebung", erklärt TeamDrive-Geschäftsführer Volker
Oboda. TeamDrive wird von über 500.000 Anwendern und mehr als 5.500
Geschäftskunden weltweit genutzt.

Nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs zum "Safe Harbor"
Abkommen vom 6. Oktober 2015 gelten die USA als "unsicherer
Drittstaat", der keinen mit europäischen Richtlinien vergleichbaren
Datenschutz bietet. Das hat zur Folge, dass alle Datendienste mit
US-Bezug nicht den Anforderungen des europäischen Datenschutzes
entsprechen und daher von den Unternehmen nicht mehr für
personenbezogene Daten verwendet werden dürfen. Dazu gehören Dienste
wie beispielsweise Amazon AWS, Microsoft Azure, Dropbox und Google
Drive. Was viele nicht wissen: Davon betroffen sind auch
Konstellationen, in denen die Daten zwar in EU-Rechenzentren
gespeichert werden wie zum Beispiel bei Amazon AWS in Deutschland und
Irland, der Auftragnehmer sich aber etwa zu Wartungs- oder
Entwicklungszwecken den Zugriff durch Mitarbeiter aus den USA
vorbehält.

"Die Zusicherung vieler US-basierter Dienste, dass die Daten




ausschließlich in EU-Rechenzentren abgelegt würden, mag zwar richtig
sein, ist rechtlich aber völlig ohne Belang, solange die Firmen aus
den USA auf diese Rechenzentren zugreifen können", erklärt
TeamDrive-Chef Volker Oboda.

Ende-zu-Ende-Verschlüsselung macht TeamDrive sicher

Zum Schutz vor dem Ausspähen und der unberechtigten Übermittlung
von Daten an Nachrichtendienste oder Behörden setzt TeamDrive seit
Beginn konsequent auf Ende-zu-Ende Verschlüsselung. Das Unternehmen
hat dabei nicht nur selbst keinen Zugang zu den Daten, sondern ist
auch nicht im Besitz eines Schüssels dazu, so dass weder Daten noch
Schlüssel weitergeben werden könnten. Das ULD erklärt in seiner
Verlängerung des Gütesiegels, dass in Anbetracht der schon seit März
2005 geltenden Zertifizierung und durch die eingesetzte Ende-zu-Ende
Verschlüsselung es wahrscheinlich erscheint, dass auch eine
Rezertifizierung erfolgen kann und dass TeamDrive den geltenden
Vorschriften entspricht. TeamDrive verwendet auch deutsche Datacenter
unter deutscher Kontrolle die vollauf dem deutschen Datenschutz
genügen.

Für die in anderen europäischen Ländern genutzten Rechenzentren
zeigen aktuelle Stellungnahmen der Datenschutzaufsichtsbehörden und
der Artikel 29 Datenschutzgruppe, dass zur Auslegung des EuGH-Urteils
noch Abstimmungsbedarf besteht und dieser voraussichtlich erst im
Laufe des ersten Quartals 2016 abgeschlossen werden kann. Das
Datenschutzgütesiegel für TeamDrive wurde somit bis zum 22.04.2016
verlängert. Der Abstimmungsbedarf betrifft für TeamDrive nur die in
Europa begrenzt genutzte Amazon Cloud und nicht die deutschen
Datacenter.



Pressekontakt:
Weitere Informationen: TeamDrive Systems GmbH, Max-Brauer-Allee 50,
22765 Hamburg, E-Mail: info(at)teamdrive.com, Internet:
www.teamdrive.com

PR-Agentur: euromarcom public relations GmbH, Tel.: 0611 / 973150,
E-Mail: team(at)euromarcom.de, Internet: www.euromarcom.de


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