(ots) - Castle Apron Capital Limited ("Castle
Apron" oder "Offerent") unterbreitet Barkaufofferte für besicherte,
festverzinsliche, 2023 fällige US-Dollar-Anleihen der Republik
Argentinien, USD-Nennwert, Serie L für Gesamtgegenleistung von
maximal 80.000.000 $
Beschreibung der ISIN-Code Ausstehender Offertengegenleistung1 Frühoffertenprämie1 Gesamtgegenleistung2 Maximaler
existierenden Darlehensbetrag Auszahlungsbetrag
Anleihen
Besicherte,
festverzinsliche,
2023 fällige
US-Dollar-Anleihen
(USD-Nennwert,
Serie L)
XS0043119147 185.047.000
$
470 50 520 80.000.000
$ $ $ $
XS0043119576 33.924.000
$
1 Pro 1.000 $
Darlehensbetrag der
zum Kauf akzeptierten
Anleihen
2 Pro 1.000 $
Darlehensbetrag der
zum Kauf akzeptierten
Anleihen, gleich der
Offertengegenleistung
plus
Frühoffertenprämie
(wie hier definiert)
Die Offerte (wie nachfolgend definiert) wurde von der Republik
Argentinien weder genehmigt, noch steht sie der Republik Argentinien
in irgendeiner Weise nahe.
Castle Apron hat heute bekanntgegeben, dass es eine Barkaufofferte
(die "Offerte") für die besicherten, festverzinslichen, 2023 fälligen
US-Dollar-Anleihen der Republik Argentinien, USD-Nennwert, Serie L
(inklusive aller Anrechte, Besitzrechte, Ansprüche, Forderungen,
Gerichtsurteile, Klagegründe (nach Gesetz, Billigkeit oder
anderweitig) oder anderer Rechte, die Inhaber haben oder
möglicherweise haben, die sich daraus oder in Zusammenhang damit
ergeben, einschließlich aller Ausschüttungen oder Erlöse, die
irgendein Inhaber erhalten hat, oder irgendwelcher Anrechte,
Besitzrechte oder Ansprüche daran, die "Anleihen"), zu den
Kaufpreisen gemäß vorstehender Tabelle und gemäß den
Geschäftsbedingungen in der Kaufofferte vom 19. Januar 2016 (die
"Kaufofferte") für eine Gesamtgegenleistung von maximal 80.000.000 $
(der "maximale Auszahlungsbetrag") unterbreitet hat. Der maximale
Auszahlungsbetrag beinhaltet alle im Rahmen der Offerte auszahlbaren
Frühoffertenprämien. Von der Offerte können alle Anleiheinhaber
Gebrauch machen (für Einzelpersonen: der "Inhaber"; kollektiv: die
"Inhaber") (vorbehaltlich bestimmter Ausschüttungsbeschränkungen
gemäß Kaufofferte).
Die Inhaber müssen ihre Anleihen rechtswirksam andienen und dürfen
sie nicht rechtswirksam zurückrufen, indem sie einen rechtswirksamen
Andienungsauftrag (der "Andienungsauftrag") und einen rechtswirksamen
Abtretungsvertrag (der "Abtretungsvertrag") vorlegen oder in ihrem
Auftrag vorlegen lassen, die spätestens um 23.59 Uhr Ortszeit New
York City am 2. März 2016 (die "Ablauffrist") beim Information and
Tabulation Agent eingehen, außer die Offerte wird verlängert oder
vorzeitig zurückgezogen wie in der Kaufofferte dargelegt.
Anleiheinhaber müssen ihre Anleihen bis spätestens um 16.00 Uhr
Ortszeit New York City am 17. Februar 2016 (verlängerbare Frist, die
"Frühoffertenfrist") rechtswirksam andienen und dürfen sie nicht
rechtswirksam zurückrufen, um berechtigt zu sein zum Erhalt der
Gesamtgegenleistung für die gemäß Offerte zum Kauf akzeptierten
Anleihen (bestehend aus Offertengegenleistung von 470 $ pro 1.000 $
Darlehensbetrag der Anleihen und einer Frühoffertenprämie von 50 $
pro 1.000 $ Darlehensbetrag der Anleihen (die "Frühoffertenprämie").
Inhaber, die ihre Anleihen nach der Frühoffertenfrist und zur oder
vor der Ablauffrist andienen, sind berechtigt zum Erhalt der
Offertengegenleistung für die Anleihen (gleich der
Gesamtgegenleistung minus Frühoffertenprämie). Keine rechtswirksam
angedienten Anleihen dürfen nach der Frühoffertenfrist zurückgerufen
werden. Dies bedeutet, dass Inhaber, die ihre Anleihen nach der
Frühoffertenfrist andienen, nicht rückrufberechtigt sind.
Weder die Gesamtgegenleistung noch die Offertengegenleistung
beinhaltet irgendwelche in Zusammenhang mit den Anleihen
aufgelaufenen Zinsen, und der Offerent macht diesbezüglich auch keine
Zahlungen.
Bedingung für die Offerte ist, dass im Rahmen der Offerte zur oder
vor der Ablauffrist eine Menge rechtswirksam angedienter und zur oder
vor der Frühoffertenfrist nicht rechtswirksam zurückgerufener
Anleihen vorliegt, sodass der Mindestbetrag der Gegenleistung, die
der Offerent gemäß Offerte auszahlen müsste, 20.000.000 $ ist. Die
Offerte unterliegt darüber hinaus der Erfüllung von oder dem Verzicht
auf bestimmte andere Bedingungen wir in der Kaufofferte dargelegt.
Vorbehaltlich geltender Wertpapiergesetzgebung kann der Offerent die
Offerte nach alleinigem Ermessen abändern, verlängern oder
zurückziehen.
Der Mindestbetrag bei der Vorlage von Andienungsaufträgen für
globale Anleihen ist 1.000 $ des ursprünglichen Darlehensbetrags der
Anleihen. Ãœber diesen Betrag hinaus gelten bei der Vorlage
Mehrfachintegrale von 1.000 $. Alternativ ist der Mindestbetrag bei
der Vorlage von Andienungsaufträgen für effektive (in Urkunden
verbriefte) Anleihen 250.000 $ des Darlehensbetrags der Anleihen.
Ãœber diesen Betrag hinaus gelten bei der Vorlage Mehrfachintegrale
von 250.000 $. Vorbehaltlich den Geschäftsbedingungen der Kaufofferte
(inklusive maximaler Auszahlungsbetrag) wird der Offerent alle zur
oder vor der Ablauffrist rechtswirksam angedienten (und zur oder vor
der Frühoffertenfrist nicht rechtswirksam zurückgerufenen) Anleihen
zum Kauf akzeptieren.
Inhaber können unter den Kontaktdaten weiter unten beim
Information and Tabulation Agent die Kaufofferte in elektronischer
Form anfordern (vorbehaltlich Verbreitungsbeschränkungen).
Informationsgesuche in Zusammenhang mit den Verfahren der
Anleiheandienung und Anfragen für Dokumente und Materialien in
Zusammenhang mit der Kaufofferte sollten an den Information and
Tabulation Agent gerichtet werden:
Information and Tabulation Agent Bondholder Communications Group,
LLC 30 Broad St., 46th Floor New York, NY 10004 USA Attn: Laura
Paulson Telefon: +1 (212) 809-2663 E-Mail: LPaulson(at)BondCom.com
www.bondcom.com/CastleApron
Haftungsausschluss: Diese Ankündigung muss in Zusammenhang mit der
Kaufofferte gelesen werden. Großgeschriebene Begriffe, die hier
verwendet und in dieser Ankündigung nicht anderweitig erläutert sind,
haben die Bedeutung gemäß Kaufofferte. Diese Ankündigung und die
Kaufofferte enthalten wichtige Informationen, die sorgfältig gelesen
werden sollten, bevor eine Entscheidung hinsichtlich der Offerte
gemacht wird.
Alle Inhaber effektiver (in Urkunden verbriefter) Anleihen sowie
alle Inhaber, deren Anleihen von einem Makler, einem Händler, einer
Bank, einem Vermögensverwalter, einer Treuhandgesellschaft oder einer
anderen benannten Person im Auftrag verwaltet werden, müssen einen
rechtswirksamen Andienungsauftrag und einen rechtswirksamen
Abtretungsvertrag vorlegen, um von der Offerte Gebrauch zu machen.
Die Verbreitung dieser Ankündigung und/oder der Kaufofferte ist in
einigen Gerichtsbarkeiten möglicherweise gesetzlich beschränkt.
Personen, die in Besitz dieser Ankündigung und/oder der Kaufofferte
gelangen, werden jeweils vom Offerenten und vom Information
Tabulation Agent dazu verpflichtet, sich über solche Beschränkungen
zu informieren und diese zu beachten.
Weder bei dieser Ankündigung noch bei der Kaufofferte handelt es
sich um eine Kaufofferte oder die Einholung eines Verkaufangebots für
irgendwelche Anleihen (und Kaufofferten für Anleihen werden von
Inhabern nicht akzeptiert) unter irgendwelchen Umständen, wo eine
solche Offerte oder eine solche Angebotseinholung rechtswidrig ist.
Dieses Offerte wird ausschließlich in Übereinstimmung mit der
Kaufofferte gemacht.