(ots) - Gleiche Bildungschancen gemeinsames Ziel von Bund
und Ländern
Heute haben die Arbeiterwohlfahrt und die Caritas zusammen mit der
Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft ein Gutachten vorgelegt, das
dem Bund die notwendige Gesetzgebungskompetenz für die Verabschiedung
eines Bundesqualitätsgesetzes für die Kinderbetreuung zuspricht. Dazu
erklärt die stellvertretende Vorsitzende der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Nadine Schön:
"Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hält ein Bundesgesetz für
Bevormundung der Länder und Kommunen. Das ist mit uns in der Form
nicht zu machen. Die Länder und Kommunen können heute - auch dank der
massiven finanziellen Unterstützung durch den Bund - jedem Kind ab
dem vollendeten ersten Lebensjahr einen Betreuungsplatz garantieren.
Und selbstverständlich arbeiten sie zusammen mit dem Bund an der
Verbesserung der Betreuungsqualität.
Doch da die einzelnen Länder besondere Stärken wie auch
Entwicklungsbedarfe bei der Kinderbetreuung haben, setzen sie
unterschiedliche Schwerpunkte. Und das sollten wir ihnen weiterhin
zugestehen - so wie wir auch bei der Qualität der Schulen und
Hochschulen keine Vorgaben durch ein Bundesgesetz festschreiben.
Besser als die Länder zu bevormunden ist es, gemeinsame
Qualitätsziele für die Kinderbetreuung zu entwickeln. Länder und Bund
haben vor gut einem Jahr damit begonnen und eine Arbeitsgruppe
einberufen, die konkrete Handlungsziele zur Weiterentwicklung der
Qualität und Vorschläge für Finanzierungsgrundlagen erarbeitet. Das
ist der richtige Weg."
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