(ots) - Nach Bremen scheitert auch der zweite Versuch an
fehlender Mehrheit im Tarifausschuss - AGVP: Keine Zwangsbeglückung
via Allgemeinverbindlichkeit
In Niedersachsen wird es keinen allgemeinverbindlichen
Tarifvertrag, der das Entgelt, den Urlaub und die Arbeitszeit für
Auszubildende in der Altenpflege für alle einheitlich regelt, geben.
Wie zuvor schon im Stadtstaat Bremen, konnte sich am heutigen
Donnerstag auch in Niedersachsen der Tarifausschuss des Landes, in
dem Gewerkschaften und Unternehmerverbände je drei Stimmen haben,
nicht auf eine neue gemeinsame Regelung verständigen. Im
Tarifausschuss ist eine Mehrheitsentscheidung nötig. Damit ist ein
entsprechender Vorstoß der Gewerkschaft Verdi, der Diakonie, der
Arbeiterwohlfahrt, des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes und des
Deutschen Roten Kreuzes auch in diesem Bundesland gescheitert.
Auch der Arbeitgeberverband Pflege (AGVP) hatte sich nachdrücklich
gegen die Vorhaben in Bremen und Niedersachsen zur Wehr gesetzt.
Dazu Thomas Greiner, Präsident des Arbeitgeberverbandes Pflege:
,,Wir haben immer gesagt, dass Tarifpolitik am Verhandlungstisch von
Gewerkschaften und Arbeitgebern ausgehandelt werden muss. Das ist
auch der Wille des Gesetzgebers. Einzige Ausnahme für uns ist der
Pflegemindestlohn, zu dem sich der Arbeitgeberverband Pflege bekennt
und an dessen Ausgestaltung er in der von Arbeitsministerin Andrea
Nahles eingesetzten Mindestlohnkommission entscheidend mitgewirkt
hat." Der Arbeitgeberverband Pflege setzt nun darauf, dass nach zwei
Niederlagen kein weiterer Versuch unternommen wird, ,,quasi durch die
Hintertür alle Pflegeunternehmen über einen Kamm zu scheren, indem
eine Zwangsbeglückung via Allgemeinverbindlichkeit versucht wird".
Im Ãœbrigen setzt der AGVP darauf, dass ver.di mit dem AGVP in
Verhandlungen über einen Tarifvertrag Auszubildende eintritt. Der
Arbeitgeberverband Pflege hatte im November vergangenen Jahres den
Beschluss gefasst, Verdi zu entsprechenden Verhandlungen
aufzufordern. Dies wurde der Gewerkschaft zwischenzeitlich auch
schriftlich mitgeteilt.
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