(ots) - Bundessozialministerium muss schnell handeln
Gestern hat das Bundessozialgericht (BSG) erneut bekräftigt, dass
hier lebende EU-Bürger Anspruch auf Sozialhilfe haben, obwohl sie von
Hartz IV-Leistungen ausgeschlossen sind. Der Anspruch kann nach
Auffassung des BSG auch schon vor sechsmonatigem Aufenthalt bestehen.
Dazu erklärt der arbeitsmarkt- und sozialpolitische Sprecher der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Karl Schiewerling:
"Das Recht eines jeden EU-Bürgers, den Wohn- und Arbeitsort frei
zu wählen, gehört zu den großen Errungenschaften eines vereinten
Europas. Jeder Missbrauch durch Einwanderung in unsere Sozialsysteme
gefährdet die Akzeptanz dieser Freizügigkeit. Es muss auch weiterhin
der Grundsatz gelten, dass nur diejenigen in den Genuss von
Sozialleistungen kommen, die bei uns längere Zeit gelebt und
entsprechende Beiträge entrichtet haben.
Es ist deshalb richtig, dass EU-Bürger weder Hartz IV noch
Sozialleistungen erhalten, wenn sie sich zum Zweck der Arbeitssuche
in Deutschland aufhalten, ohne vorher hier erwerbstätig gewesen zu
sein. Der Europäische Gerichtshof hat diese Gesetzeslage in
Deutschland bestätigt. Die Entscheidungen des Bundessozialgerichts im
Dezember sprechen jedoch arbeitslosen und arbeitssuchenden EU-Bürgern
spätestens nach sechs Monaten Aufenthalt in Deutschland ein Anspruch
auf Sozialhilfe zu, obwohl diese von Hartz IV ausgeschlossen sind.
Der ausdrückliche Wille des Gesetzgebers wird durch diese Urteile
missachtet, die Entscheidungen des EuGH auf den Kopf gestellt.
Wir setzen uns als CDU/CSU-Bundestagsfraktion dafür ein, dass ein
Missbrauch der Sozialgesetze bei fehlendem Willen zur
Erwerbstätigkeit verhindert wird und wollen schnellstmöglich eine
entsprechende gesetzliche Klarstellung. Das SGB XII muss angepasst
werden, die Kommunen dürfen nicht zusätzlich belastet werden. Für
erwerbsfähige EU-Bürger richten sich die Ansprüche nach Hartz IV,
diese haben keinen Anspruch auf Sozialhilfe. Die Sozialhilfesicherung
haben deren Heimatländer sicherzustellen, in die diese problemlos
wieder einreisen können.
Wir müssen auch entschiedener gegen den Missbrauch bei den
scheinselbständigen EU-Bürgern in den Großstädten vorgehen. Hier gibt
es Handlungsbedarf. Die Behörden müssen stärker kontrollieren, ob die
Selbständigkeit auch tatsächlich ausgeübt wird. Sozialleistungen
dienen nicht der finanziellen Unterstützung unrentabler
Geschäftsmodelle. Wir wollen die Selbständigkeit von Erwerbstätigen
zwar fördern, diese muss sich aber auch tragen, um den
Lebensunterhalt zu finanzieren. Wenn dies nicht gelingt, sollen
Selbständige mit Hartz IV nach Ablauf einer Frist wieder dem
Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen.
Ansprüche auf Sozialleistungen soll nur derjenige erhalten, der in
Deutschland eine gewisse Zeit gelebt und auch voll erwerbstätig war.
Wir schlagen vor, den Sozialleistungsbezug an eine Erwerbstätigkeit
zu knüpfen. Nur wer in Deutschland mindestens ein Jahr voll
erwerbstätig war, soll Hartz IV oder Sozialhilfe erhalten. Dies gilt
es nun schnellstmöglich auf europäischer und nationaler Ebene
umzusetzen."
Pressekontakt:
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: pressestelle(at)cducsu.de