Gesetzgeber macht den Weg frei für schlankeres Verfahren / Komplexität des Vergaberechts wurde allerdings nicht reduziert
(PresseBox) - Die gestern vom Bundeskabinett beschlossene Vergaberechtsmodernisierungsverordnung (VergModVO) bringt wichtige Verbesserungen für Wirtschaft und Verwaltung, bleibt aber in zentralen Punkten hinter den Erfordernissen zurück. Als großen Fortschritt wertet der Digitalverband Bitkom, dass europaweite Ausschreibungen öffentlicher Aufträge bis auf wenige Ausnahmen künftig vollständig elektronisch abgewickelt werden (E-Vergabe). ?Die Digitalisierung der Vergabe war ein längst überfälliger und wichtiger Schritt hin zu einem deutlich schlankeren und effizienteren Verfahren?, sagt Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder. ?Durch die digitale Vergabe reduziert sich der Aufwand für Behörden und Unternehmen, die sich um öffentliche Aufträge bewerben, erheblich.? Dass der Gesetzgeber dabei auf die verpflichtende Verwendung der elektronischen Signatur verzichtet, ist aus Sicht des Bitkom ebenfalls begrüßenswert: So wird den Beteiligten im Vergabeverfahren unnötige Bürokratie erspart und die Akzeptanz für die E-Vergabe deutlich gesteigert.
Im nächsten Schritt müssen Bund, Länder und Kommunen die konkrete Umsetzung des Gesetzes regeln, indem sie für einheitliche technische und organisatorische Standards bei der E-Vergabe sorgen. ?Die Regelungslücke zwischen dem abstrakten Gesetz und der jeweiligen praktischen Handhabung bei den Vergabestellen muss schnell geschlossen werden, so dass ein bundesweit einheitliches, handhabbares Verfahren entsteht?, so Rohleder.
Kritisch bewertet der Bitkom, dass der Gesetzgeber die Strukturreform nicht genutzt hat, um die Komplexität des Vergaberechts zu reduzieren. So gelten in Bund und Ländern weiterhin teils unterschiedliche Regelungen für EU-weite und nationale Vergabeverfahren. Bitkom fordert, dass der Gesetzgeber hier künftig für eine Harmonisierung sorgt.
Problematisch ist außerdem die Erweiterung der Handlungsspielräume für öffentliche Auftraggeber bei der Ausgestaltung von Vergabeverfahren. Beispiele sind extrem kurze Angebotsfristen, vergaberechtsfreie Inhouse-Geschäfte bei gleichzeitiger Betätigung auf dem privaten Markt und erweiterte Regelungen zur interkommunalen Kooperation. Diese Flexibilisierung geht zu Lasten der Transparenz und des Wettbewerb und benachteiligt letztlich die bietenden Unternehmen.
Mit der jetzt verabschiedeten Vergaberechtsmodernisierungsverordnung steht die fristgemäße Umsetzung der EU-Vergaberichtlinien bis zum 18. April 2016 kurz vor dem Abschluss. Bereits im Dezember wurde das zugrundeliegende Vergaberechtsmodernisierungsgesetz (VergModG) verabschiedet.
Weiteren Informationen sind unter folgenden Links verfügbar:
Stellungnahme zur Vergaberechtsreform vom 12. 2016: www.bitkom.org/...
Stellungnahme zur Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung vom 19. Feb. 2015: www.bitkom.org/...
Positionspapier mit Forderungen an elektronische Vergabesysteme aus Sicht der bietenden ITK-Wirtschaft vom 25. Jun. 2013: www.bitkom.org/...
Bitkom vertritt mehr als 2.300 Unternehmen der digitalen Wirtschaft, davon gut 1.500 Direktmitglieder. Sie erzielen mit 700.000 Beschäftigten jährlich Inlandsumsätze von 140 Milliarden Euro und stehen für Exporte von weiteren 50 Milliarden Euro. Zu den Mitgliedern zählen 1.000 Mittelständler, 300 Start-ups und nahezu alle Global Player. Sie bieten Software, IT-Services, Telekommunikations- oder Internetdienste an, stellen Hardware oder Consumer Electronics her, sind im Bereich der digitalen Medien oder der Netzwirtschaft tätig oder in anderer Weise Teil der digitalen Wirtschaft. 78 Prozent der Unternehmen haben ihren Hauptsitz in Deutschland, jeweils 9 Prozent kommen aus Europa und den USA, 4 Prozent aus anderen Regionen. Bitkom setzt sich insbesondere für eine innovative Wirtschaftspolitik, eine Modernisierung des Bildungssystems und eine zukunftsorientierte Netzpolitik ein.
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