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Kreditkarten mit Chip und PIN gelten als fälschungssicher. Doch
Recherchen des Computermagazins c't und der Zeit belegen jetzt, dass
sich auch solche Karten klonen lassen. Auf der Basis exklusiver
Informationen aus der Carder-Szene dokumentiert c't in der aktuellen
Ausgabe 3/16 weltweit zum ersten Mal, wie Betrüger Chipkarten-Klone
erstellen und diese für Einkäufe im großen Stil nutzen - und zwar mit
jeder beliebigen PIN.
"Die Betrüger nutzen dabei aus, dass asiatische, amerikanische
oder südamerikanische Banken häufig die kryptografisch gesicherten
Transaktions-Daten nicht prüfen", erklärt c't-Redakteur Jürgen
Schmidt. Gemeinsam mit den Kollegen von der Zeit sprach er mit einem
Aussteiger aus einer auf Kreditkarten-Betrug spezialisierten Bande.
Anschließend analysierte c't die Software, die die Bande genutzt
hatte und die für mehr als 20.000 Euro im Untergrund gehandelt wird.
Als Datenbasis für die gefälschten Kreditkarten werden gestohlene
Daten reeller Konten genutzt. Die Karten-Rohlinge sind frei im
Internet erhältlich. Schmidts Analyse ergab, dass mit Hilfe der
sogenannten MacGyver-App am Bezahlterminal verschiedene
Sicherheitsmechanismen umgangen werden können. Wenn die Banken die
Transaktionen nur schlampig überprüfen, werden die Klone akzeptiert.
Mit den geklonten Karten gehen die Diebe auf Einkaufstour, kaufen
hochwertige Produkte oder Gutscheinkarten und machen diese dann über
einen Hehler wieder zu Geld. Dem Bundeskriminalamt sind solche Fälle
seit Anfang 2015 bekannt. Mehrere auf diese Art gefälschte
Kreditkarten wurden bereits von den Ermittlern begutachtet, hieß es.
"Für den entstandenen Schaden müssen voraussichtlich die Banken
aufkommen", sagt c't-Sicherheitsexperte Schmidt, "denn als
Herausgeber der Karte haben sie den Vorgang autorisiert."
Bislang gibt es noch keine Hinweise darauf, dass auch deutsche
Banken von diesem Missbrauchsszenario betroffen sind. "Wer seine
Kreditkarte allerdings über eine Bank aus den USA, aus Südamerika
oder Asien ausgestellt bekommen hat, der sollte seine Kontoauszüge
genau prüfen und bei Missbrauch sofort Anzeige erstatten", rät
Schmidt.
Hinweis für die Redaktionen: Der Artikel entstand aus einer
gemeinsamen Recherche des Investigativ-Ressorts der Zeit und dem c't
magazin. Die Zeit wird in ihrer Ausgabe vom 28. Januar 2016 ebenfalls
darüber berichten.
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Isabel Grünewald
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