PresseKat - Deutsche Umwelthilfe reicht Klage gegen Kraftfahrt-Bundesamt ein: Auskunftsverweigerung zur VW-Rück

Deutsche Umwelthilfe reicht Klage gegen Kraftfahrt-Bundesamt ein: Auskunftsverweigerung zur VW-Rückrufaktion von Betrugs-Diesel-Pkw

ID: 1312341

(ots) - Akteneinsicht wird der DUH durch die Bundesbehörde
seit rund vier Monaten verweigert

Nach dem Bekanntwerden des VW-Abgasskandals ordnete das
Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) am 15.10.2015 einen amtlichen Rückruf der
betroffenen VW-Fahrzeuge an. Mehr als drei Monate danach sind die
Details der Rückrufaktion immer noch nicht offengelegt. Insbesondere
interessiert die betroffenen Autohalter, aber auch den
klageberechtigten Umwelt- und Verbraucherschutzverband Deutsche
Umwelthilfe (DUH), welche Veränderungen der Leistungs-,
Spritverbrauchs-, CO2- sowie sonstiger Emissionswerte mit der
Nachrüstung verbunden sind. Die DUH hat mit Datum 22.1.2016 auf
Grundlage des Umweltinformationsgesetzes gegen das KBA eine
Untätigkeitsklage wegen Anspruchs auf Informationserteilung gestellt.
Sie fordert die Beklagte auf, Einsicht in die Rückrufanordnung sowie
den gesamten dazu vorliegenden Schriftverkehr zu gewähren.

"Während uns die USA oder aktuell Frankreich zeigen, dass die
Bevölkerung und die betroffenen Autohalter einen umfänglichen
Anspruch auf lückenlose Aufklärung haben, schweigt Verkehrsminister
Dobrindt auch vier Monate nach Bekanntwerden des Skandals. Obwohl
sein Ministerium seit Ende November Messdaten von über 50 Fahrzeugen
sowie im Rahmen der Rückrufverfügung detaillierte Angaben über das
Fehlverhalten der VW-Betrugsdiesel vorliegen hat, werden diese bis
heute rechtswidrig geheim gehalten. Einmal mehr müssen wir daher die
Bundesregierung auf dem Klageweg zur Transparenz zwingen", sagt
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH.

Bereits am 16. Oktober 2015 nahm Rechtsanwalt Remo Klinger, der
die DUH in diesem Fall vertritt, Kontakt zum KBA auf. Er verlangte
Akteneinsicht in die gegenüber der Volkswagen AG verfügte
Rückrufanforderung der betroffenen Dieselfahrzeugmodelle sowie den




gesamten dazu vorliegenden Schriftverkehr. Es folgten mehrere
Schriftwechsel und Telefonate, mit der Konsequenz, dass trotz
eindeutiger Rechtslage bis heute keinerlei Informationen an die
Umwelt- und Verbraucherschutzorganisation herausgegeben wurden.

Bisher ist weder bekannt, welche Anforderungen an die
Rückrufaktion gestellt werden, noch wer den Erfolg des Rückrufs an
den entsprechenden Fahrzeugen kontrolliert. Zudem ist nicht klar, wie
nachgewiesen werden kann, dass die Abgasreinigung nach dem
Werkstattbesuch im erforderlichen Maße funktioniert und die Fahrzeuge
die gesetzlichen Grenzwerte einhalten.

"Seit dem vergangenen Donnerstag ist auch die letzte Frist
abgelaufen, die das Gesetz für die Gewährung einer derartigen
Akteneinsicht vorgesehen hat. Es ist ein starkes Stück, wenn sich
nach der Volkswagen AG nunmehr auch die angeblich mit der Aufklärung
des Skandals befasste Behörde nicht einmal an grundlegende rechtliche
Regeln hält", so Rechtsanwalt Remo Klinger aus der Kanzlei Geulen &
Klinger, Berlin.

Zuständig für die Klage ist - wegen des Dienstsitzes des KBA in
Flensburg - das Verwaltungsgericht Schleswig. Dieses wird dem
Kraftfahrt-Bundesamt die Klage zustellen und eine Frist zur
Stellungnahme setzen. Danach erfolgt die mündliche Verhandlung.

Weitere Informationen zum Schriftverkehr können Sie der
Klageschrift vom 22. Januar 2016 unter http://l.duh.de/p250116
entnehmen.



Pressekontakt:
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer
Tel.: 030 2400867-0, Mobil: 0171 3649170, E-Mail: resch(at)duh.de

Prof. Dr. Remo Klinger, Rechtsanwalt, Geulen & Klinger Rechtsanwälte,
Tel.: 030 8847280, Mobil: 0171 2435458, E-Mail: klinger(at)geulen.com

Dorothee Saar, Bereichsleiterin Verkehr & Luftreinhaltung
Tel.: 030 2400867-72, Mobil: 0151 16225862, E-Mail: saar(at)duh.de

Ann-Kathrin Marggraf, Pressereferentin
Tel.: 030 2400867-21, Mobil: 0151 26749133 E-Mail: marggraf(at)duh.de


DUH im Internet: www.duh.de, Twitter: https://twitter.com/Umwelthilfe


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Datum: 25.01.2016 - 10:31 Uhr
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Kategorie:

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