(ots) - Zum 10. Europäischen Datenschutztag am 28.
Januar 2016 startet Seitenstark in Kooperation mit der Kanzlei
iRights.law die Service-Reihe "Datenschutz auf Webseiten". Auf
wir-machen-kinderseiten.de, dem Seitenstark-Infoportal für
Kinderseitenanbieter, werden Texte, Best Practice-Beispiele und
Mustererklärungen zum Thema veröffentlicht.
Datenschutzrechtliche Vorschriften stellen Anbieter von
Internetseiten immer wieder vor große Herausforderungen. Nicht immer
gelten für Kinderseiten die gleichen Maßstäbe wie für
Erwachsenenseiten. Was ist für Gewinnspiele, Kommentarfunktionen oder
andere Mitmachangebote zu berücksichtigen? Viele Kinderseitenmacher
möchten Transparenz vermitteln und junge Nutzer mit ihren
Onlineangeboten auch selbst für den Datenschutz sensibilisieren.
"Schon für Erwachsene ist es zumeist schwer zu überblicken, wo
überall eigene Daten verarbeitet werden. Für Kinder ist dies oft noch
schwerer. Betreiber von Kinderseiten haben daher eine besondere
Vorbildfunktion, die aber auch gleichzeitig eine Chance zur Bildung
von Medienkompetenz darstellt", so Jan Schallaböck, Jurist des
Kooperationspartners iRights.law. Seitenstark, die
Arbeitsgemeinschaft vernetzter Kinderseiten, möchte mit der neuen
Reihe aufklären und unterstützen.
Mit der Erklärung der Sieben Goldenen Regeln des Datenschutzes
eröffnet Seitenstark auf wir-machen-kinderseiten.de die Service-Reihe
"Datenschutz auf Webseiten" zum Europäischen Datenschutztag.
"Transparenz in der Datenverarbeitung und explizite Einwilligungen
spielen beim Datenschutz eine wichtige Rolle. Diesen Themen wird
daher besondere Aufmerksamkeit gewidmet", verspricht Jan Schallaböck.
In den nächsten Monaten werden weitere Info- und Servicetexte mit
Best Practice-Beispielen veröffentlicht und Mustererklärungen zum
kostenlosen Download angeboten. "Diese kostenfreie Serviceleistung
erleichtert besonders nicht-kommerziellen Anbietern die fortlaufende
Optimierung des Datenschutzes auf ihren Seiten erheblich", erklärt
Jane Baer-Krause, Herausgeberin von religionen-entdecken.de. Sie ist
selbst betroffen und weiß, dass vielen frei engagierten Kinderseiten
das Geld für juristische Abklärungen fehlt.
Das Seitenstark-Onlineangebot wir-machen-kinderseiten.de wird vom
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gefördert,
und bietet Information, Rat und Austausch zu Pflege, Gestaltung und
Betrieb qualitätsvoller Kinderwebseiten. Die Service-Reihe wird von
klicksafe.de unterstützt.
iRights.law ist eine auf digitale Medien spezialisierte Kanzlei.
Die Rechtsanwälte arbeiten dabei eng mit dem gemeinnützig getragenen
Informationsportal iRights.info sowie der Partnerschaftsgesellschaft
iRights.Lab zusammen, wo in einem umfassenden Sinn Strategien für die
digitale Welt entwickelt werden.
Pressekontakt:
Information und Kontakt: Tanja Hebenstreit, Birgit Brockerhoff,
Seitenstark e.V.
hebenstreit(at)seitenstark.de, brockerhoff(at)seitenstark.de, Tel.
0221 - 222 08 263
www.seitenstark.de, www.wir-machen-kinderseiten.de
www.adkids.de, www.seitenstark.de/chat/, www.sportspatz.de