(ots) - Die Klärung der Schuldfrage bei Verkehrsunfällen
ist bisweilen schwierig. Immer mehr Verkehrsteilnehmer verwenden
daher sogenannte Dashcams, um mit den Aufzeichnungen der Mini-Kameras
die Beweissicherung zu erleichtern. Beim 54. Verkehrsgerichtstag in
Goslar diskutieren die Experten des Arbeitskreises VI über die
Zulässigkeit der Aufzeichnungen als Beweismittel und befassen sich
zudem mit den datenschutzrechtlichen Problemen, die durch die
dauerhafte Erfassung des Verkehrsgeschehens entstehen. Aus Sicht des
ADAC sollte das Ziel sein, zum einen das Persönlichkeitsrecht des
Einzelnen und datenschutzrechtliche Aspekte zu berücksichtigen, und
zum anderen einem Geschädigten ein anerkanntes Beweismittel an die
Hand zu geben.
Ein weiteres zentrales Thema in Goslar ist die Frage, ob nach
Trunkenheitsfahrten bereits ab 1,1 Promille eine
medizinisch-psychologische Untersuchung für die Wiedererteilung der
Fahrerlaubnis notwendig ist oder wie bisher erst ab einem Grenzwert
von 1,6 Promille. Die Diskussion darüber führt der Arbeitskreis II;
sie dürfte vor allem für Rechtsanwälte, Psychologen und
Fahrerlaubnisbehörden interessant sein. Das Problem dabei: Manche
Gerichte orientieren sich bereits am niedrigeren Grenzwert, andere
halten an der 1,6-Promille-Grenze fest. Dies führt nach Meinung des
ADAC zu Rechtsunsicherheit, Ungleichbehandlungen und
Vorbereitungsschwierigkeiten der Alkoholsünder. Zudem tauschen sich
die Experten darüber aus, ob Wegfahrsperren - sogenannte
Alkohol-Interlocks - als milderes Mittel zur Fahreignungsprüfung in
Betracht kommen.
Beim 54. Verkehrsgerichtstag treffen sich rund 2.000 Juristen und
Fachleute aus Ministerien, Behörden und Verbänden, um verkehrs- und
versicherungsrechtliche Probleme zu diskutieren. Ergebnisse und
Empfehlungen des Verkehrsgerichtstags bleiben zwar für den
Gesetzgeber unverbindlich, sie fließen jedoch häufig in die aktuelle
Gesetzgebung ein.
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