(ots) - VW-Skandal nicht für Sammelklagen
instrumentalisieren
Der Bundesjustizminister hat vorschnell Konsequenzen aus dem
Abgas-Skandal bei VW gefordert. Dazu erklärt die
Verbraucherschutzbeauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion,
Mechthild Heil:
"Die vorgeschlagenen Sammelklagen aus dem amerikanischen Recht
sind nicht einfach auf das deutsche Prozessrecht übertragbar. Der
VW-Skandal darf nicht dazu führen, dass wir eine Klageindustrie und
damit "amerikanische Verhältnisse" schaffen. Stattdessen wollen wir
die bestehenden Möglichkeiten nutzen. Zum Beispiel die neu
geschaffenen Instrumente der Verbraucherstreitbeilegung. VW kann aus
sich heraus eine Schlichtungsstelle einrichten. Mit der
Verabschiedung des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes im Dezember
2015 besteht nun auch für Verbraucher die Möglichkeit, zu einer
Auffangschlichtungsstelle zu gehen. Die Forderung des Justizministers
Maas zielt ins Leere, sie ist durch die Koalition bereits erfüllt.
Wir wenden uns auch gegen den Vorschlag, die Aufgaben des
Kraftfahrtbundesamtes (KBA) teilweise an das Umweltbundesamt
abzugeben. Es ist sinnvoller, dass das KBA in Zukunft umfassendere
Tests durchführen kann. Dazu gehört zum Beispiel, dass die
Fahrzeugtests künftig auch auf der Straße stattfinden und die Prüfer
den Zugriff auf die Motorsoftware erhalten.
Bevor Konsequenzen aus dem VW-Abgasskandal gezogen werden, sollten
wir die Ergebnisse der Prüfaufträge aus dem Bericht der
Bundesregierung abwarten. Für uns ist entscheidend, dass die
Verbraucher am Ende nicht das Nachsehen haben und auf der Rechnung
sitzen bleiben. Hier ist VW gefordert."
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