(ots) - Immer häufiger wird eine elterngeldähnliche
Leistung für erwerbstätige pflegende Angehörige gefordert, auch um
eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Pflege zu ermöglichen. Eine
ZQP-Studie zeigt: Die Erwerbstätigen scheinen dafür überwiegend
aufgeschlossen. Doch es gibt auch offene Fragen.
Auch ein Jahr nach Einführung der neuen Regelungen zur besseren
Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf glaubt die große Mehrheit
der Erwerbstätigen in Deutschland nicht, dass sich Beruf und Pflege
gut vereinbaren lassen. Laut einer aktuellen repräsentativen
Befragung des Zentrums für Qualität in der Pflege (ZQP) beurteilen 80
Prozent der erwerbstätigen Deutschen deren Vereinbarkeit als
schlecht. Allerdings meinen 73 Prozent der Befragten, dass der
Rechtsanspruch auf ein "Pflegenden-Geld" pflegende Angehörige
erheblich entlasten würde und so zur besseren Vereinbarkeit von Beruf
und Pflege beitragen könnte.
Ein teilweise diskutiertes "Pflegenden-Geld" wäre eine dem
Elterngeld vergleichbare Unterhaltsleistung. Bei Analogie zum
Elterngeld könnten sich Berufstätige für die Pflege eines
Angehörigen bis zu zwölf Monate von ihrem Job freistellen lassen.
Während dieser Auszeit erhielten sie etwa zwei Drittel ihres
vorherigen Einkommens - mindestens 300 Euro und höchstens 1800 Euro,
bei gleichzeitigem Rückkehrrecht in die Vollerwerbstätigkeit. Nach
Ansicht der Befragten könnte dadurch auch die Bereitschaft, Pflege zu
übernehmen, wesentlich erhöht werden (72 Prozent). Zudem glaubt mehr
als ein Drittel der Berufstätigen, dass mehr Männer bereit wären,
Pflegeverantwortung zu übernehmen (37 Prozent). 69 Prozent der
Befragten meinen sogar, es könne gerade Erwerbstätige mit geringen
Einkommen veranlassen, die Pflege selbst zu übernehmen, statt
professionelle Dienste in Anspruch zu nehmen.
Jedoch birgt insbesondere solch ein finanzieller Anreiz, Pflege zu
übernehmen, auch Risiken. Gerade kritische Pflegesituationen - wie
die Vernachlässigung oder Missachtung eines pflegebedürftigen
Menschen - drohen auch dort zu entstehen, wo überwiegend finanzielle
und nicht fürsorgliche Motive zur Übernahme einer Pflegeaufgabe
bewegen. Zudem sind die Kosten des "Pflegenden-Geldes" nur schwer
kalkulierbar. Denn die Zeit der Pflegebedürftigkeit ist mit einer
zwölfmonatigen Leistung überwiegend nicht abzudecken. In den
wissenschaftlichen Untersuchungen gehen Experten teilweise von einer
durchschnittlich achtjährigen Dauer der häuslichen Unterstützung
aus. Ein "Pflegenden-Geld" müsste also in vielen Fällen deutlich
länger als das Elterngeld gezahlt werden - Unternehmen entsprechend
lange auf ihre Mitarbeiter verzichten.
Weitere Informationen zur Studie sowie den neuen ZQP-Themenreport
zur Vereinbarkeit von Pflege und Beruf finden Sie unter www.zqp.de.
Der Report zeigt Unterstützungsmöglichkeiten auf und bietet eine
wissenschaftlich fundierte Bestandsaufnahme zur Lebenssituation
erwerbstätiger pflegender Angehöriger.
Methoden und Vorgehensweise
In der dieser Auswertung zugrundeliegenden, anonymen
Bevölkerungsbefragung wurden Einstellungen aus dem Themenbereich
"Vereinbarkeit von Pflege und Beruf" erhoben. Hierfür wurde vom 11.
bis 24. November 2015 eine repräsentative Stichprobe von1008
berufstätigen Deutschen ab 18 Jahre befragt. Die statistische
Fehlertoleranz der Untersuchung liegt in der Gesamtstichprobe bei
+/-3 Prozentpunkten.
Pressekontakt:
Torben Lenz
E-Mail:torben.lenz(at)zqp.de
Telefon: 030 275 93 95-15