(ots) - Presserat stellt Diskriminierungsrichtlinie auf
Prüfstand
Debatte um Nennung von Nationalitäten in der Berichterstattung
über Straftaten
Osnabrück. Der Deutsche Presserat will sich am 9. März mit der
Diskriminierungsrichtlinie seines Pressekodex' beschäftigen. Die
Ziffer 12.1 besagt, dass die Nationalität in der Berichterstattung
über Straftaten nicht zu nennen ist, sofern sie mit der Tat nichts zu
tun hat. "Die Ziffer 12 polarisiert schon lange", sagte
Presseratssprecherin Edda Eick der "Neuen Osnabrücker Zeitung"
(Mittwoch). Zwar habe der Paragraf seine Berechtigung, dennoch werde
sich das Plenum des Vereins am 9. März "ergebnisoffen" mit ihm
beschäftigen. Das sei unabhängig von den Kölner Ereignissen geplant
gewesen, betonte die Sprecherin.
Auch im laufenden Jahr verzeichnete der Presserat Beschwerden mit
Bezug zur Ziffer 12.1 - primär über Medienberichte über die
Ereignisse der Kölner Silvesternacht. Bislang seien es etwa 25
gewesen, sagte Eick. Kritik gebe es sowohl für die Nennung der
Nationalitäten der mutmaßlichen Täter wie auch für das
Nicht-Erwähnen.
Im Jahr 2015 erhielt der Presserat 2350 Beschwerden, aus denen 35
Rügen resultierten. "Das zeigt, dass die Leser einen Wunsch nach
Qualität haben", sagte Eick. Dass der Presserat in lediglich 35
Fällen eine Rüge aussprach, zeige aber auch, "dass die Presse nicht
schlecht berichtet".
Pressekontakt:
Neue Osnabrücker Zeitung
Redaktion
Telefon: +49(0)541/310 207