Für Veterinärmediziner, Tierarztpraxen und -kliniken gelten Aufbewahrungsfristen in Deutschland
(firmenpresse) - Bremen, 26. Januar 2016 Viele Abfallzweckverbände und Landkreise entsorgen keine Abfälle aus Forschung, Diagnose, Krankenbehandlung und Vorsorge von Tieren. Diese Abfälle müssen von den rund 37.000 in Deutschland arbeitenden Tierärztinnen und Tierärzten selbst mit Hilfe eines zertifizierten Entsorgers verwertet bzw. vernichtet werden. Zu diesen Abfällen zählen insbesondere Röntgenbilder und Röntgenfilme. Zu beachten ist, dass hierfür Aufbewahrungsfristen von zehn Jahren gelten. Mit dem 31. Dezember 2015 endete die Frist für Röntgenbilder von vor 2006.
Egal ob Kontroll- oder Fehlaufnahmen, unbrauchbar gewordene Röntgenfilme, zerstörte Röntgenbilder oder alte Bestände aus Archiven – in Deutschland besteht Entsorgungspflicht für Patientendaten nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungspflicht. „Veterinärmediziner und die Abfallbeauftragten in den Praxen oder Tierkliniken sollten in jedem Fall ausschließlich zertifizierten Entsorgungsfachbetrieben vertrauen. Nur bei diesen ist gewährleistet, dass sie den gesetzlichen Pflichten nachkommen“, rät Monica Moreno aus langjähriger Branchenerfahrung und als Vertriebsleiterin der Schmidt+Kampshoff GmbH.
Zudem müssen Tierärzte bzw. die entsprechenden Abfallbeauftragten ihre Abfälle nachweislich einem Entsorger übergeben und die Verordnung über die Nachweisführung bei der Entsorgung von Abfällen beachten (Nachweisverordnung – NachwV). „Jeder niedergelassene Tierarzt muss den Nachweis über den Verbleib dieser Abfälle gegenüber der zuständigen Abfallbehörde führen können“, erklärt Monica Moreno weiter. Dieser Nachweis wird über das Vernichtungszertifikat eines zertifizierten Entsorgungsfachbetriebes – in der Regel kostenfrei – geführt.
Die Schmidt+Kampshoff GmbH entsorgt und verwertet Röntgenfilme und Röntgenbilder nicht nur kostenlos, sondern vergütet die zu entsorgende Menge. Röntgenfilme sind aufgrund ihrer Bestandteile – Silber und Kunststoffe – besonders wertvoll. Wichtige Ressourcen bleiben so dem Wirtschaftskreislauf erhalten und schonen gleichzeitig die Umwelt. Als zertifizierter Entsorger nimmt das Unternehmen selbstverständlich dazugehörige Akten und alte Unterlagen mit.
Weiterführende Informationen zur Röntgenfilmentsorgung – auch von Kleinmengen – finden Sie auf den Websites www.schmidtentsorgung.de, www.roentgenfilmentsorgung.de und www.x-raycycling.de.
Kontakt:

Monica Calvo Moreno, Schmidt + Kampshoff GmbH, Georg-Henschel-Str. 1, 28197 Bremen, 
Telefon: +49 421 835 444 0, Telefax: +49 421 835 444 11, E-Mail: mcm(at)schmidtentsorgung.de
Als zertifizierter Entsorgungsfachbetrieb sind wir auf die Entsorgung und Verwertung von Röntgenfilmen sowie die sichere Vernichtung von Akten und Datenträgern nach BDSG spezialisiert. Zu unserem langjährigen Kundenkreis gehören Arztpraxen, Krankenhäuser, grafische Betriebe, Großhändler, Renten- und Versicherungsträger sowie Unternehmen aus Industrie und Handel.
Die Entsorgung kleinerer Mengen von Röntgenbildern gehört ebenfalls zu unserem Angebot. Mit unserer praktischen X-RAYBOX haben wir für Praxen, Labore und Kliniken ein zuverlässiges und zeitsparendes System entwickelt, das sich ideal für Kleinmengen bis 20 Kilogramm eignet.
Neben unserem Standort in Bremen haben wir in Deutschland Niederlassungen in Berlin, Düsseldorf, Frankfurt am Main, Hamburg, München und Rhede.
Leistungen: Ankauf, Abholung, Entsorgung und Verwertung/Recycling von Röntgenfilmen/Röntgenbildern, Entsorgung von Kleinmengen, Aktenvernichtung, Datenträgervernichtung, Vernichtung von Festplatten und Platinen
Katrin Sturm, Agenda 17. Agentur für Public Relations, Dittrichring 17, 04109 Leipzig,
Telefon: +49 341 980 90 90, Telefax: +49 341 980 89 17, E-Mail: info(at)agenda17.de