(ots) - Datenschutzbeauftragte warnt vor Einsatz kleiner
Videokameras in Autos
Voßhoff: Überwachung und Dokumentation mit Dashcams rechtlich
unzulässig
Osnabrück. Vor dem am Mittwoch beginnenden Deutschen
Verkehrsgerichtstag (27.-29. Januar) in Goslar hat die
Bundesdatenschutzbeauftragte vor dem Einsatz von kleinen Videokameras
hinter den Windschutzscheiben (Dashcams) im Straßenverkehr gewarnt.
In einem Gespräch mit der "Neuen Osnabrücker Zeitung" (Mittwoch)
sagte die Bundesdatenschutzbeauftragte Andrea Voßhoff: "Wenn eine
Dashcam dazu genutzt wird, den Verkehr lückenlos zu dokumentieren,
ist dies datenschutzrechtlich unzulässig." Ein solcher Einsatz von
Videoüberwachung sei ein Eingriff in das allgemeine
Persönlichkeitsrecht derjenigen Personen, die gefilmt würden. "Deren
Grundrechte überwiegen in einem solchen Fall grundsätzlich gegenüber
dem Interesse des Dashcam-Nutzers an einer eventuellen
Beweissicherung", betonte Voßhoff.
Eine Ausnahme stelle lediglich die rein private und nicht
dauerhafte Nutzung einer Dashcam zu familiären oder persönlichen
Zwecken dar. Voßhoff sagte: "Wer also beispielsweise im Urlaub die
Fahrt über die Fehmarnsundbrücke filmt, um sie später Freunden
vorzuführen, kann dies tun, ohne gegen den Datenschutz zu verstoßen."
Videoaufnahmen aus den Kameras im Fahrzeug können unter Umständen
nach Unfällen als Beweismittel vor Gericht dienen. Dies ist aber
rechtlich noch nicht geklärt.
Beim 54. Deutschen Verkehrsgerichtstag beraten Juristen und
Fachleute von Ministerien, Verbänden und Verkehrsclubs über aktuelle
Fragen des Straßenverkehrs.
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