(ots) - Die Bundesfamilienministerin gab sich energisch,
"Wir wollen verhindern, dass eine neue Kultur des Rauchens unter
Kindern und Jugendlichen um sich greift", sagte Manuela Schwesig
(SPD) am 4. Dezember 2015 im Bundestag. Das Bundeskabinett hatte
einen Gesetzesentwurf verabschiedet, um Jugendliche vor Gefahren des
"Rauchens" zu schützen - und zwar vor E-Shishas und E-Zigaretten.
Diese sollen für Jugendliche verboten werden. Die E-Produkte seien
gesundheitsgefährdend und ebneten den Weg in eine Raucher-Karriere,
so die Familienministerin. Dafür gab es breite Unterstützung. Auch
das Bündnis für Tabakfreien Genuss (BfTG) begrüßt ein Verbot für
Jugendliche unter 18 Jahren. "Die E-Zigarette ist ein Genussmittel
und gehört als solches nicht die Hände von Kindern und Jugendlichen"
heißt es in einer Selbstverpflichtung des Bündnisses. Allerdings, und
da scheiden sich die Geister, wird die Gesetzesinitiative offenbar
auch genutzt, um en passant die E-Zigarette als solches zu
verunglimpfen - und deren Vertrieb und die generellen Nutzung weiter
einzuschränken.
Laut Gesetzesentwurf soll beim Online-Vertrieb gleich zweimal die
Volljährigkeit überprüft werden. Eine Altersüberprüfung könnte
bereits vor dem Besuch der Website zwingend sein - und zwar für jeden
Kunden, ganz gleich welchen Alters. Das würde das Aus für die meisten
kleinen und mittleren Betriebe bedeuten, da der Hauptvertriebskanal
wegfiele. Denn 80 Prozent im E-Zigaretten-Handel werden online
umgesetzt. Von einer "neuen Kultur des Rauchens" kann darüber hinaus
auch keine Rede sein. Zumal die E-Zigarette kaum Anziehungskraft auf
Nicht-Konsumenten hat. Nach einer Studie des Zentrums für
interdisziplinäre Suchtforschung der Universität Hamburg sind 91
Prozent der Konsumenten ehemalige Tabakraucher, lediglich ein Prozent
sind Neueinsteiger. Von den 3.320 Befragten waren übrigens nur vier
jünger als 18 Jahre. Ein so genannter Gateway-Effekt liegt daher
keineswegs vor. Auch der renommierte Suchtforscher Heino Stöver,
Frankfurt University of Applied Sciences, kommt in einer noch
laufende Studie, für die Jugendliche unter 18 Jahren befragt wurden,
zu folgendem Zwischenergebnis: E-Zigaretten sind nicht "in" oder
"cool" - und würden von Jugendlichen eher gemieden. Und der nach wie
vor, auch in der Anhörung im Bundestag erhobene Vorwurf von der
toxischen Wirkung der E-Zigarette ist längst widerlegt.
Kurz und gut: Ein Verbot der E-Zigaretten für Menschen unter 18
Jahren begrüßt auch das BfTG. Unverhältnismäßige Einschränkungen im
Handel und Vertrieb, wie für den Online-Handel in dem zweistufigen
Verfahren vorgesehen, werden jedoch entschieden abgelehnt.
"Letztendlich geht es ja darum, dass E-Zigaretten nicht in die Hände
von Minderjährigen gelangen dürfen, und das ist mit einer
Altersprüfung bei Übergabe der Sendung sichergestellt. Eine
zusätzliche Altersprüfung vor dem Betreten des Internet-Shops oder
bei der Bestellung bringt keine höhere Sicherheit, sondern erschwert
unnötig den Kauf einer E-Zigarette. Darüber freuen sich nur die
großen Tabak-Konzerne.", so Dustin Dahlmann, Vorsitzender vom BfTG.
Für die heiße Phase der Gesetzgebung, die morgen im Bundestag
beginnt, bleibt zu hoffen, dass Vernunft über Polemik siegt.
Das Bündnis für Tabakfreien Genuss (BfTG) e.V. ist ein
Zusammenschluss von Unternehmen aus der E-Zigaretten-Branche. Seine
Mitglieder repräsentieren die gesamte Wertschöpfungskette von der
Produktion der einzelnen Bestandteile und der Flüssigkeiten (Liquids)
bis zum Groß- und Einzelhandel. Seine Mitglieder sind unabhängige,
kleine und mittelständige Start-Up Unternehmen, die nicht der
traditionellen Tabakindustrie angehören. Das BfTG ist offen für
Mitglieder aus allen Bereichen der Industrie inklusive der
Wissenschaft und Forschung. Es setzt sich für eine angemessene
Regulierung der E-Zigaretten ein, die Kinder- und Jugendschutz,
Qualität, Sicherheit, Innovation und Nachhaltigkeit gewährleistet.
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Dustin Dahlmann (Vorsitzender)
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