(ots) - --------------------------------------------------------------------------------
Information zur Hauptversammlung ĂŒbermittelt durch euro adhoc. FĂŒr den
Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
--------------------------------------------------------------------------------
ECO Business-Immobilien AG
Wien, FN 241364 y
(die "Gesellschaft")
EINLADUNG
zu der am 18. Februar 2016 um 09:00 Uhr, Wiener Zeit,
in der SĂ€ulenhalle der Wiener Börse, A-1010 Wien, WallnerstraĂe 8,
stattfindenden
auĂerordentlichen Hauptversammlung
der AktionÀre der ECO Business-Immobilien AG
mit folgender
Tagesordnung:
1. Wahl von Mitgliedern des Aufsichtsrates (einziger
Tagesordnungspunkt).
Die Einberufung dieser auĂerordentlichen Hauptversammlung (im
Folgenden nur die "Hauptversammlung") erfolgt durch den Vorstand der
Gesellschaft aufgrund eines Verlangens der conwert Immobilien Invest
SE (FN 212163 f) gemÀà § 105 Abs 3 AktG mit Antrag auf den oben
bezeichneten Tagesordnungspunkt.
1. Bereitstellung von Informationen (§ 106 Z 4 AktG):
Folgende Unterlagen liegen gemÀà § 108 Abs 3 AktG spÀtestens ab dem
21. Tag vor der ao. Hauptversammlung, sohin ab 28. JĂ€nner 2016, am
Sitz der Gesellschaft, AlserbachstraĂe 32, A-1090 Wien, wĂ€hrend der
ĂŒblichen GeschĂ€ftszeiten der Gesellschaft, Montag bis Donnerstag
(werktags) 9:00 bis 18:00 Uhr sowie Freitag (werktags) 9:00 bis 15:00
Uhr zur Einsicht der AktionÀre auf und sind ab diesem Tag, sohin ab
28. JĂ€nner 2016, unter der im Firmenbuch eingetragenen Internetseite
der Gesellschaft www.eco-immo.at abrufbar:
* BeschlussvorschlÀge der conwert Immobilien Invest SE zum
Tagesordnungspunkt;
* LebenslÀufe und ErklÀrungen der Kandidaten gemÀà § 87 Abs 2 AktG
zum Tagesordnungspunkt;
* diese Einberufung der Hauptversammlung.
Ab dem 21. Tag vor der Hauptversammlung, sohin ab 28. JĂ€nner 2016,
werden auf der im Firmenbuch eingetragenen Internetseite der
Gesellschaft unter www.eco-immo.at weiters
* Formulare fĂŒr die Erteilung und fĂŒr den Widerruf einer Vollmacht
gemÀà § 114 AktG
zugÀnglich gemacht.
Es wird drauf hingewiesen, dass der Aufsichtsrat der Gesellschaft
gemÀà § 108 Abs 1 AktG keine BeschlussvorschlÀge zum
Tagesordnungspunkt zu machen hat, da die Hauptversammlung gemÀà § 105
Abs 3 AktG auf Verlangen der conwert Immobilien Invest SE einberufen
wird.
2. Hinweis auf die Rechte der AktionÀre (§ 106 Z 5 AktG):
2.1. Beantragung von Tagesordnungspunkten durch AktionÀre
GemÀà § 109 AktG können AktionĂ€re, deren Anteile einzeln oder zusammen fĂŒnf vom
Hundert (= 5 %) des Grundkapitals erreichen, schriftlich (per Antrag an die
Gesellschaft) verlangen, dass zusÀtzliche Punkte auf die Tagesordnung der
Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden. "Schriftlich" bedeutet
eigenhĂ€ndige Unterfertigung oder firmenmĂ€Ăige Zeichnung durch jeden
Antragsteller oder E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur iSd § 4 Abs
1 SigG. Jedem beantragten Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt
BegrĂŒndung beiliegen. Die Antragsteller mĂŒssen seit mindestens drei Monaten vor
Antragstellung Inhaber der Aktien sein.
Der Antragsteller muss seinen Anteilsbesitz mit einer
DepotbestÀtigung gemÀà § 10a AktG nachweisen. Die DepotbestÀtigung
darf zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht Àlter als
sieben Tage sein und es muss bestÀtigt werden, dass die AktionÀre
seit mindestens drei Monaten vor der Antragstellung die Aktien
durchgehend halten. Bei mehreren AktionÀren, die nur zusammen den
erforderlichen Aktienbesitz in Höhe von 5 % des Grundkapitals
erreichen, mĂŒssen sich die DepotbestĂ€tigungen fĂŒr alle AktionĂ€re auf
denselben Zeitpunkt (Tag, Uhrzeit) beziehen.
Zu den Anforderungen an eine DepotbestÀtigung wird auch auf die
AusfĂŒhrungen unter Punkt 2.4. (Nachweis der AktionĂ€rseigenschaft)
verwiesen.
Das Verlangen ist beachtlich, wenn es der Gesellschaft spÀtestens am
19. Tag vor der Hauptversammlung, sohin spÀtestens am 30. JÀnner
2016, zugeht, und zwar an der Adresse ECO Business-Immobilien AG,
AlserbachstraĂe 32, A-1090 Wien, zu Handen von Herrn Dr. Hutan
Rahmani, oder - bei Stellung des Verlangens durch E-Mail mit
elektronischer Signatur iSd § 4 Abs 1 SigG - an die E-Mailadresse
anmeldung.eco(at)hauptversammlung.at.
2.2. BeschlussvorschlÀge von AktionÀren
GemÀà § 110 AktG können AktionÀre, deren Anteile einzeln oder
zusammen eins vom Hundert (= 1 %) des Grundkapitals erreichen, der
Gesellschaft zu jedem Punkt der Tagesordnung VorschlÀge in Textform
iSd § 13 Abs 2 AktG zur Beschlussfassung samt BegrĂŒndung ĂŒbermitteln
und verlangen, dass diese VorschlÀge zusammen mit den Namen der
betreffenden AktionĂ€re, der anzuschlieĂenden BegrĂŒndung und einer
allfÀlligen Stellungnahme des Vorstands oder des Aufsichtsrats auf
der Internetseite der Gesellschaft (www.eco-immo.at) zugÀnglich
gemacht werden. Bei einem Vorschlag zur Wahl eines
Aufsichtsratsmitglieds tritt an die Stelle der BegrĂŒndung die
ErklÀrung der vorgeschlagenen Person gemÀà § 87 Abs 2 AktG. In dieser
ErklÀrung hat die vorgeschlagene Person ihre fachliche Qualifikation,
ihre beruflichen oder vergleichbaren Funktionen sowie alle UmstÀnde
darzulegen, die die Besorgnis einer Befangenheit begrĂŒnden könnten.
Der Beschlussvorschlag, nicht aber dessen BegrĂŒndung, muss jedenfalls
auch in deutscher Sprache abgefasst sein.
Der Antragsteller muss seinen Anteilsbesitz mit einer
DepotbestÀtigung gemÀà § 10a AktG nachweisen. Die DepotbestÀtigung
darf zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht Àlter als
sieben Tage sein. Bei mehreren AktionÀren, die nur zusammen den
erforderlichen Aktienbesitz in Höhe von 1 % des Grundkapitals
erreichen, mĂŒssen sich die DepotbestĂ€tigungen fĂŒr alle AktionĂ€re auf
denselben Zeitpunkt (Tag, Uhrzeit) beziehen.
FĂŒr dieses AktionĂ€rsverlangen ist die Textform gemÀà § 13 Abs 2 AktG
ausreichend.
Zu den Anforderungen an eine DepotbestÀtigung wird auch auf die
AusfĂŒhrungen unter Punkt 2.4. (Nachweis der AktionĂ€rseigenschaft)
verwiesen.
Das Verlangen ist beachtlich, wenn es der Gesellschaft spÀtestens am
siebenten Werktag vor der Hauptversammlung, sohin spÀtestens am 9.
Februar 2016, an der Adresse ECO Business-Immobilien AG,
AlserbachstraĂe 32, A-1090 Wien, per Telefax: +43 (0)1 8900 500 80
oder im pdf-Format als Beilage zu einem E-Mail an die E-Mailadresse
anmeldung.eco(at)hauptversammlung.at, jeweils zu Handen von Herrn Dr.
Hutan Rahmani, zugeht.
2.3. Auskunftsrecht
GemÀà § 118 AktG ist jedem AktionÀr auf Verlangen in der
Hauptversammlung Auskunft ĂŒber Angelegenheiten der Gesellschaft zu
geben, soweit sie zur sachgemĂ€Ăen Beurteilung eines
Tagesordnungspunkts erforderlich ist. Die Auskunftspflicht erstreckt
sich auch auf die rechtlichen und geschÀftlichen Beziehungen der
Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen. Die Auskunftspflicht
erstreckt sich auch auf die Lage des Konzerns sowie der in den
Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen.
Die Auskunft hat den GrundsÀtzen einer gewissenhaften und getreuen
Rechenschaft zu entsprechen und darf verweigert werden, soweit sie
nach vernĂŒnftiger unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem
Unternehmen oder einem verbundenen Unternehmen einen erheblichen
Nachteil zuzufĂŒgen, oder ihre Erteilung strafbar wĂ€re. Die Auskunft
darf auch verweigert werden, soweit sie auf der Internetseite der
Gesellschaft in Form von Frage und Antwort ĂŒber mindestens sieben
Tage vor Beginn der Hauptversammlung, sohin mindestens seit 11.
Februar 2016, durchgehend zugÀnglich war und diese Informationen bis
zum Ablauf eines Monats nach der Hauptversammlung, sohin mindestens
bis zum 18. MÀrz 2016, auf der Internetseite zugÀnglich bleiben.
Fragen, deren Beantwortung einer lĂ€ngeren Vorbereitungszeit bedĂŒrfen,
mögen zur Wahrung der Sitzungsökonomie zeitgerecht vor der
Hauptversammlung schriftlich an die Gesellschaft ĂŒbermittelt werden,
und zwar an die Adresse ECO Business-Immobilien AG, AlserbachstraĂe
32, A-1090 Wien, oder per E-Mail an die E-Mailadresse
anmeldung.eco(at)hauptversammlung.at, jeweils zu Handen von Herrn Dr.
Hutan Rahmani.
2.4. Nachweis der AktionÀrseigenschaft
Die Rechte der AktionÀre, die an die Innehabung von Aktien wÀhrend
eines bestimmten Zeitraums oder zu einem bestimmten Zeitpunkt
geknĂŒpft sind, können nur ausgeĂŒbt werden, wenn der Nachweis der
AktionĂ€rseigenschaft im jeweils relevanten Zeitraum oder fĂŒr den
relevanten Zeitpunkt durch eine DepotbestÀtigung gemÀà § 10a AktG
erbracht wird.
Die DepotbestĂ€tigung ist vom depotfĂŒhrenden Kreditinstitut mit Sitz
in einem Mitgliedstaat des EuropÀischen Wirtschaftsraums oder in
einem Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen und hat folgende
Angaben zu enthalten (§ 10a Abs 2 AktG):
* Angaben ĂŒber den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder ein im
Verkehr zwischen Kreditinstituten gebrÀuchlicher Code (SWIFT-Code),
* Angaben ĂŒber den AktionĂ€r: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei
natĂŒrlichen Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei
juristischen Personen, unter der die juristische Person in ihrem
Herkunftsstaat gefĂŒhrt wird,
* Depotnummer bzw. eine sonstige Bezeichnung des Depots,
* Angaben ĂŒber die Aktien: Anzahl der Aktien des AktionĂ€rs, ISIN
AT0000617907,
* Zeitpunkt oder Zeitraum, auf den sich die DepotbestÀtigung bezieht.
Die DepotbestÀtigung wird in deutscher Sprache oder in englischer
Sprache entgegengenommen. Sie darf zum Zeitpunkt der Vorlage nicht
Àlter als sieben Tage sein. GemÀà Punkt V. § 17 Abs 3 der Satzung ist
fĂŒr DepotbestĂ€tigungen die Textform iSd § 13 Abs 2 AktG ausreichend.
Die DepotbestÀtigungen sind mittels SWIFT, GIBAATWGGMS (Message Type
MT598, ISIN AT0000617907 bitte im Text angeben), oder per Post an die
Adresse ECO Business-Immobilien AG, AlserbachstraĂe 32, A-1090 Wien,
oder per Telefax: +43 (0)1 8900 500 80, jeweils zu Handen von Herrn
Dr. Hutan Rahmani zu ĂŒbermitteln. Sie können fristgerecht auch im
pdf-Format als Beilage zu einem E-Mail an die E-Mailadresse
anmeldung.eco(at)hauptversammlung.at gesendet werden, wobei die
DepotbestÀtigungen hierbei ebenfalls den gesetzlichen Erfordernissen
gemÀà § 10a AktG entsprechen mĂŒssen.
2.5. Informationen ĂŒber das Recht der AktionĂ€re, AntrĂ€ge in der
Hauptversammlung gemÀà § 119 AktG zu stellen
Jeder AktionÀr ist berechtigt, in der Hauptversammlung zu jedem Punkt
der Tagesordnung solche AntrÀge zu stellen, die keiner vorherigen
Bekanntmachung bedĂŒrfen. Voraussetzung hierfĂŒr ist der Nachweis der
Teilnahmeberechtigung im Sinne dieser Einberufung.
AusdrĂŒcklich wird auf Folgendes hingewiesen: Personen zur Wahl in den
Aufsichtsrat können nur von AktionÀren, die zusammen mindestens 1 %
des Grundkapitals halten, vorgeschlagen werden. Solche WahlvorschlÀge
mĂŒssen spĂ€testens am siebenten Werktag vor der Hauptversammlung,
sohin spÀtestens am 9. Februar 2016, in der oben unter Punkt 2.2
(BeschlussvorschlĂ€ge von AktionĂ€ren) angefĂŒhrten Weise der
Gesellschaft zugehen. Jedem Wahlvorschlag ist die ErklÀrung gemÀà §
87 Abs 2 AktG der vorgeschlagenen Person ĂŒber ihre fachliche
Qualifikation, ihre beruflichen oder vergleichbaren Funktionen sowie
ĂŒber alle UmstĂ€nde, die die Besorgnis einer Befangenheit begrĂŒnden
könnten, anzuschlieĂen.
3. Teilnahmeberechtigung und Nachweisstichtag (§ 106 Z 6 und 7 AktG):
GemÀà § 111 Abs 1 AktG richtet sich die Berechtigung zur Teilnahme an der
Hauptversammlung und zur AusĂŒbung der AktionĂ€rsrechte, die im Rahmen der
Hauptversammlung geltend zu machen sind, nach dem Anteilsbesitz am Ende des
zehnten Tages vor dem Tag der Hauptversammlung (Nachweisstichtag), sohin nach
dem Anteilsbesitz am
Montag, 8. Februar 2016, 24:00 Uhr, Wiener Zeit.
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an
diesem Nachweisstichtag AktionÀr ist und dies der Gesellschaft
nachweisen kann.
Der Anteilsbesitz am Nachweisstichtag ist durch Vorlage einer
DepotbestÀtigung gemÀà § 10a AktG, die der Gesellschaft spÀtestens am
dritten Werktag vor der Hauptversammlung, sohin spÀtestens am 15.
Februar 2016, zugehen muss und zum Zeitpunkt der Vorlage bei der
Gesellschaft nicht Àlter als sieben Tage sein darf, nachzuweisen. Die
DepotbestÀtigung muss sich auf den Nachweisstichtag beziehen. Die
DepotbestĂ€tigung ist vom depotfĂŒhrenden Kreditinstitut mit Sitz in
einem Mitgliedstaat des EuropÀischen Wirtschaftsraums oder in einem
Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen und hat die in § 10a Abs 2
AktG vorgesehenen Angaben zu enthalten. FĂŒr die DepotbestĂ€tigung ist
gemÀà Punkt V. § 17 Abs 3 der Satzung die Textform ausreichend.
DepotbestÀtigungen werden in deutscher und in englischer Sprache
entgegengenommen.
Zu den sonstigen Anforderungen an eine DepotbestÀtigung wird auch auf
die AusfĂŒhrungen unter Punkt 2.4. (Nachweis der AktionĂ€rseigenschaft)
verwiesen.
Die DepotbestÀtigungen sind mittels SWIFT, GIBAATWGGMS (Message Type
MT598, ISIN AT0000617907 bitte im Text angeben), oder per Post an die
Adresse ECO Business-Immobilien AG, AlserbachstraĂe 32, A-1090 Wien,
oder per Telefax: +43 (0)1 8900 500 80, jeweils zu Handen von Herrn
Dr. Hutan Rahmani zu ĂŒbermitteln. Sie können fristgerecht auch im
pdf-Format als Beilage zu einem E-Mail an die E-Mailadresse
anmeldung.eco(at)hauptversammlung.at gesendet werden, wobei die
DepotbestÀtigungen hierbei ebenfalls den gesetzlichen Erfordernissen
gemÀà § 10a AktG entsprechen mĂŒssen.
4. Vertretung durch BevollmÀchtigte (§ 106 Z 8 AktG):
Jeder AktionÀr, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt
ist, hat gemÀà § 113 AktG das Recht, eine natĂŒrliche oder juristische
Person zum Vertreter zu bestellen. Der Vertreter nimmt im Namen des
AktionÀrs an der Hauptversammlung teil und hat dieselben Rechte wie
der AktionÀr, den er vertritt. Jede Vollmacht muss den/die Vertreter
namentlich bezeichnen. Die Gesellschaft selbst oder ein Mitglied des
Vorstands oder des Aufsichtsrats darf das Stimmrecht als
BevollmĂ€chtigter jedoch nur ausĂŒben, soweit der AktionĂ€r eine
ausdrĂŒckliche Weisung ĂŒber die AusĂŒbung des Stimmrechts zu den
einzelnen Tagesordnungspunkten erteilt hat.
Die Vollmacht muss einer bestimmten (natĂŒrlichen oder juristischen)
Person erteilt werden. Die Vollmacht muss zumindest in Textform iSd §
13 Abs 2 AktG erteilt werden; ein Widerruf bedarf ebenfalls zumindest
der Textform.
Hat ein AktionĂ€r seinem depotfĂŒhrenden Kreditinstitut Vollmacht
erteilt, so genĂŒgt es, wenn dieses zusĂ€tzlich zur DepotbestĂ€tigung
die ErklÀrung abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt wurde.
FĂŒr die Erteilung der Vollmacht und deren Widerruf können die auf der
Internetseite der Gesellschaft unter www.eco-immo.at zur VerfĂŒgung
gestellten Formulare verwendet werden. Die Verwendung dieser
Formulare ist fĂŒr die Erteilung der Vollmacht und deren Widerruf
nicht zwingend.
Die Vollmacht bzw. deren Widerruf muss der Gesellschaft ĂŒbermittelt
und von dieser aufbewahrt werden. Es wird gebeten, die Vollmacht bzw.
deren Widerruf entweder bei der Registrierung am Einlass der
Hauptversammlung vorzulegen oder vorab per Post an die Adresse ECO
Business-Immobilien AG, AlserbachstraĂe 32, A-1090 Wien, per Telefax:
+43 (0)1 8900 500 80 oder im pdf-Format als Beilage zu einem E-Mail
an die E-Mailadresse anmeldung.eco(at)hauptversammlung.at, jeweils zu
Handen von Herrn Dr. Hutan Rahmani, zu ĂŒbermitteln, wobei die
Vollmacht bzw. deren Widerruf bei den drei zuletzt genannten
Kommunikationsformen (Ăbermittlung per Post, Telefax oder E-Mail)
jedenfalls bis 16. Februar 2016, 12:00 Uhr, Wiener Zeit, bei der
Gesellschaft einlangen muss.
Hat der AktionĂ€r seinem depotfĂŒhrenden Kreditinstitut Vollmacht
erteilt, genĂŒgt es, wenn dieses zusĂ€tzlich zur DepotbestĂ€tigung die
ErklÀrung abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt wurde. Die ErklÀrungen
können vom depotfĂŒhrenden Kreditinstitut mittels SWIFT, GIBAATWGGMS
(Message Type MT598, ISIN AT0000617907 bitte im Text angeben), per
Post an die Adresse ECO Business-Immobilien AG, AlserbachstraĂe 32,
A-1090 Wien, per Telefax: +43 (0)1 8900 500 80 oder im pdf-Format als
Beilage zu einem E-Mail an die E-Mailadresse
anmeldung.eco(at)hauptversammlung.at, jeweils zu Handen von Herrn Dr.
Hutan Rahmani, ĂŒbermittelt werden, wobei die ErklĂ€rung jedenfalls bis
16. Februar 2016, 12:00 Uhr, Wiener Zeit, bei der Gesellschaft
einlangen muss.
Die AktionÀre werden darauf hingewiesen, dass sie auch bei der
Erteilung einer Vollmacht die Teilnahmevoraussetzungen, wie sie unter
Punkt 3. (Teilnahmeberechtigung und Nachweisstichtag (§ 106 Z 6 und 7
AktG)) beschrieben sind, zu erfĂŒllen haben.
5. Gesamtzahl der Aktien und der Stimmrechte zum Zeitpunkt der
Einberufung (§ 106 Z 9 AktG, § 83 Abs 2 Z 1 BörseG):
Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung betrÀgt das
Grundkapital der Gesellschaft 341.000.000,- EUR und ist in 34.100.000
StĂŒckaktien zerlegt, von denen jede am Grundkapital im gleichen
AusmaĂ beteiligt ist. Jede StĂŒckaktie gewĂ€hrt das Recht auf eine
Stimme in der Hauptversammlung. Zum Zeitpunkt der Einberufung der
Hauptversammlung besitzt die Gesellschaft keine eigenen Aktien.
Um einen reibungslosen Ablauf der Eingangskontrolle zu ermöglichen,
werden die AktionÀre gebeten, sich rechtzeitig vor Beginn der
Hauptversammlung am Ort derselben einzufinden. Die Gesellschaft
behÀlt sich das Recht vor, die IdentitÀt der zur Versammlung
erschienenen Personen festzustellen. Sollte eine
IdentitÀtsfeststellung nicht möglich sein, kann der Einlass
verweigert werden. Die Teilnehmer sind deshalb aufgefordert, einen
amtlichen Lichtbildausweis (z.B. Reisepass, Personalausweis oder
FĂŒhrerschein) zur IdentitĂ€tsfeststellung mitzubringen. Der Einlass
zur Behebung der Stimmkarten beginnt ab 08:30 Uhr, Wiener Zeit.
Wien, im JĂ€nner 2016
Der Vorstand
RĂŒckfragehinweis:
ECO Business-Immobilien AG
Investor Relations - Konzernkommunikation
T +43 / 1 / 521 45-700
E cwi(at)conwert.at
Ende der Mitteilung euro adhoc
--------------------------------------------------------------------------------
Emittent: ECO Business-Immobilien AG
AlserbachstraĂe 32
A-1090 Wien
Telefon: 521 45 - 0
FAX: 521 45 - 8111
WWW: www.eco-immo.at
Branche: Immobilien
ISIN: AT0000617907
Indizes: Standard Market Auction
Börsen: Geregelter Freiverkehr: Wien
Sprache: Deutsch